Eine gemeinsame Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der Zeitschrift âElternâ ermittelte 2010 die KindergartengebĂŒhren fĂŒr Familien in verschiedenen Regionen. Das Resultat waren regional starke Kostenunterschiede.
So sind KindergĂ€rten im SĂŒden Deutschlands am gĂŒnstigsten. KindertagesstĂ€tten in den neuen BundeslĂ€ndern und in Norddeutschland sind meist teurer.
Von 0,- bis zu 900,- Euro monatlich pro Kind ist nahezu alles möglich.
Die folgende Ăbersicht zeigt die ungefĂ€hren monatlichen Kosten fĂŒr ein Kind in einem kommunalen Kindergarten in verschiedenen StĂ€dten:
Stadt | ungefÀhre monatliche Kosten pro Kind |
---|---|
Berlin | 30,- bis 80,- Euro |
Bremen | 140,- bis 150,- Euro |
Dresden | 60,- bis 70,- Euro |
Erfurt | 60,- bis 150,- Euro |
Frankfurt a. M. | 70,- bis 110,- Euro |
Hamburg | 140,- bis 160,- Euro |
Hannover | 120,- bis 130,- Euro |
Kiel | ca. 120,- Euro |
Köln | 70,- bis 150,- Euro |
Leipzig | ca. 50,- Euro |
Magdeburg | ca. 90,- Euro |
MĂŒnchen | 50,- bis 80,- Euro |
NĂŒrnberg | ca. 80,- Euro |
Potsdam | 100,- bis 200,- Euro |
SaarbrĂŒcken | 80,- bis 90,- Euro |
Stuttgart | ca. 50,- Euro |
Kostenfaktoren bei einem Kindergartenplatz
Die Kosten fĂŒr einen Kindergartenplatz setzen sich zusammen aus Betreuungskosten (Elternbeitrag), Verpflegungskosten und Zusatzkosten fĂŒr AusflĂŒge oder Freizeitangebote.
Betreuungskosten im Kindergarten
Die Betreuungskosten des Kindergartenplatzes sind je nach Region abhĂ€ngig von der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrem Familienstand und natĂŒrlich der jeweiligen Gemeinde.
NatĂŒrlich ist es auch wichtig, wie lange das Kind betreut wird. Oftmals wird hier nach einem Stundensystem abgerechnet. So zahlen Eltern, die ihr Kind fĂŒr 5 Stunden in den Kindergarten geben natĂŒrlich weniger, als Eltern die auf eine 11-stĂŒndige Betreuung in der KindertagesstĂ€tte angewiesen sind.
In manchen BundeslÀndern staffeln sich die KindergartenbeitrÀge nach der Höhe des Einkommens der Eltern. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Zudem gibt es hĂ€ufig einen Geschwisternachlass. Das heiĂt: wenn eine Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in den Kindergarten schickt, so bezahlt sie ab dem zweiten Kind weniger BeitrĂ€ge. Bei manchen KindergĂ€rten entfallen die BeitrĂ€ge ganz z.B. ab dem vierten Kind.
AuĂerdem zahlen Alleinerziehende meist einen geringeren Satz als Eltern, die zusammen leben.
Auch ist es in manchen StĂ€dten ĂŒblich, dass die Kosten fĂŒr das letzte Kindergartenjahr komplett entfallen.
Bietet der Kindergarten eine Kinderkrippe an, so unterscheiden sich dort oftmals die Kosten, da Krippenkinder intensiver betreut werden mĂŒssen. Durch den hohen Betreuungsaufwand sind die Kosten fĂŒr einen Krippenplatz also meist höher.
Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten fĂŒr einen Kinderkrippenplatz.
Verschiedenen Arten von KindergÀrten und ihre Betreuungskosten
Zwischen den TrĂ€gern der Einrichtungen in verschiedenen StĂ€dten gibt es zudem groĂe Unterschiede. Man differenziert zwischen privaten und kommunalen KindergĂ€rten und KindergĂ€rten mit freier TrĂ€gerschaft (z. B. Kirche, DRK).
Bei den kommunalen KindergĂ€rten gibt es deshalb so groĂe Unterschieden zwischen den Gemeinden, weil sie komplett aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Je nach Standort bekommt eine Einrichtung also unterschiedliche ZuschĂŒsse von Bund, Bundesland und der Gemeinde.
Private KindergĂ€rten finanzieren sich komplett durch die Einnahmen aus den ElternbeitrĂ€gen und/oder Spendengeldern, wohingegen KindergĂ€rten mit freier TrĂ€gerschaft durch eine Institution wie z.B. die Kirche oder eine Organisation z.B. AWO zu Teilen bezuschusst und unterstĂŒtzt werden.
Private KindergÀrten sind daher meist um einiges teurer als andere Einrichtungen. Kosten von bis zu 900,- Euro monatlich pro Kind können hier anfallen.
Je nach Region ist es aber möglich, dass sich die BeitrÀge zwischen KindergÀrten unter freiem TrÀger und stÀdtischen KindertagesstÀtten kaum oder gar nicht unterscheiden. Teilweise können freie KindergÀrten aber auch höhere BeitrÀge erheben.
Sie finden die ĂŒblichen BetreuungsgebĂŒhren in der jeweiligen Beitrags- und Benutzungssatzung Ihrer Stadt.
Verpflegungskosten im Kindergarten
Zu den Betreuungskosten kommen Verpflegungskosten fĂŒr GetrĂ€nke und Essen sowie Zusatzkosten fĂŒr Kinder, die ĂŒber Mittag bleiben und eine warme Mahlzeit zu sich nehmen.
Hier gibt es verschiedene Varianten:
Variante 1
Manche KindergĂ€rten bieten den Eltern eine Rund-Um-Versorgung an. Dort werden FrĂŒhstĂŒck/Vesper, Mittagessen und ggf. âKaffeetrinkenâ sowie GetrĂ€nke zwischendurch wie Tee oder Saft und Snacks wie Obst oder Kekse komplett von der KindertagesstĂ€tte gestellt.
Das ist vor allem fĂŒr Eltern optimal, die Ihrem Kind nicht tĂ€glich eine vollwertige Mahlzeit zur VerfĂŒgung stellen können â sei es durch beruflichen Stress oder mangelnde finanzielle Mittel. Hier sind die Verpflegungskosten natĂŒrlich höher als bei der folgenden Variante.
Der Trend geht allerdings eher zu dieser Variante, da mitgebrachtes Essen oftmals schlecht gelagert werden kann. AuĂerdem bekommt hier jedes Kind dasselbe Essen und es kann untereinander kein Neid entstehen.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass bei dieser Variante die KindertagesstÀtte eine gesunde ErnÀhrung der Kinder sicherstellen kann.
Variante 2
Andere KindergĂ€rten bieten den Eltern an, dass sie die Versorgung der Kinder selbst ĂŒbernehmen. So bereiten Sie Ihrem Kind selbst Brote und Snacks vor. GetrĂ€nke werden in der Regel aber vom Kindergarten gestellt.
Eine warme Mahlzeit können die Kinder meist trotzdem zu sich nehmen. Oftmals arbeiten die KindergÀrten mit einem Essenslieferdienst zusammen, der tÀglich einige Gerichte zur Auswahl bietet.
Hier können dann Eltern wĂ€hlen, ob sie Ihrem Kind selbst das Mittagessen zubereiten wollen oder diesen Service in Anspruch nehmen. Die Kosten sind dabei sehr individuell â je nach Bedarf.
Nimmt das Kind tÀglich ein Mittagessen zu sich, so kommen je nach Mahlzeit etwa 2,- bis 4,- Euro Extrakosten pro Tag auf Sie zu.
Der Pauschalbeitrag fĂŒr die Verpflegung (Bereitstellung von GetrĂ€nken), den sie an die Einrichtung zahlen, ist jedoch geringer.
Vorteil ist hierbei, dass vor allem auf Kinder mit individuellen BedĂŒrfnissen wie beispielsweise Allergien und LebensmittelunvertrĂ€glichkeiten besser eingegangen werden kann. Auch wenn Sie eine bestimmte ErnĂ€hrungsform (z.B. Vegan, Paleo) bevorzugen, kommt Ihnen diese Variante sehr entgegen.
Zusatzkosten im Kindergarten
FĂŒr besondere AnlĂ€sse und AktivitĂ€ten â wie Kekse backen oder AusflĂŒge â werden teils zusĂ€tzliche GebĂŒhren erhoben.Â
Da Kinder in Bus und StraĂenbahn zumeist kostenlos mitfahren und sich Eintrittsgelder bei gröĂeren Gruppen oftmals in Grenzen halten, sind die Kosten jedoch nicht allzu hoch anzusetzen (zwischen 1,- und 10,- Euro pro Ausflug etwa).
Einige KindergÀrten rechnen diese Kosten allerdings auch in ihren BetreuungsbeitrÀgen schon mit ab.
Auch Angebote wie Musik- oder Fremdsprachenunterricht können kostenpflichtig sein. Manche KindergĂ€rten erheben zudem eine GebĂŒhr fĂŒr Bastelmaterialien.
Besonders private KindergĂ€rten und KindergĂ€rten unter freier TrĂ€gerschaft haben oftmals (je nach Ausrichtung) spezielle Freizeitangebote. So kann beispielsweise ein Waldorfkindergarten regelmĂ€Ăige KreativwerkstĂ€tten oder ein kirchlicher Kindergarten religionspĂ€dagogischen FrĂŒhunterricht anbieten.
Da solche Angebote meist zum Konzept der Kita gehören, sind sie oft (aber nicht immer) bereits in den Betreuungskosten enthalten.
FĂŒr alle Kinder offen: Integrative KindertagesstĂ€tten
Auch Kinder, die eine besondere EinschrĂ€nkung, wie beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Behinderung haben, können natĂŒrlich einen Kindergarten besuchen.
Dazu eignen sich besonders integrative KindertagesstÀtten. Hier wird darauf geachtet, dass Kinder unabhÀngig von ihren jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten gleich behandelt, aber trotzdem individuell betreut werden.
So sind hier oftmals Kinder aller Schichten vertreten. Die Kinder lernen damit von Anfang an den Umgang mit beispielsweise einem Kind im Rollstuhl oder einem Kind mit Migrationshintergrund.
Das Personal ist meist speziell ausgebildet und es sind insgesamt mehr Erzieher vorhanden.
Eltern, die ein Kind haben, das gewisse EinschrĂ€nkungen aufweist, seien es Sprachprobleme oder eine körperliche oder geistige Behinderung, sollten sich zuerst an das Sozialamt wenden. Wurde dort der Antrag bewilligt, erhĂ€lt Ihr Kind den Status âIntegrationskindâ.
Der Kindergarten bekommt fĂŒr dieses Kind dann zusĂ€tzliche Gelder und Betreuungsstunden bewilligt. Diese Zusatzkosten trĂ€gt das Sozialamt.
Davon können besondere Materialien oder individuell abgestimmte Spielsachen gekauft werden.
Wissenswertes zum Kindergartenplatz
Geringverdiener, Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-EmpfĂ€nger können einen Antrag auf die Ăbernahme oder eine ErmĂ€Ăigung der Kosten beim Jugendamt stellen.
Die Kosten der Kinderbetreuung in KindertagesstÀtten und KindergÀrten können von der Steuer abgesetzt werden. Hier gilt allerdings ein Maximalbetrag von 4.000,- Euro jÀhrlich.
Alleinerziehende können die Betreuungskosten als Mehrbedarf geltend machen, sodass Unterhaltsverpflichtete sich ĂŒber den eigentlichen Unterhalt hinaus an den ElternbeitrĂ€gen beteiligen mĂŒssen.
Hier werden die Kosten also anteilig nach der Höhe der Einkommen der Elternteile aufgeteilt. Verdient ein Elternteil zu wenig, kann fĂŒr diesen der Beitrag wegfallen. Die Verpflegungskosten bleiben in dieser Regelung allerdings unberĂŒcksichtigt.
Tipp:Â In unserem Artikel zum Thema âWas kostet ein Kind?â bekommen Sie einen Ăberblick darĂŒber, mit welchen weiteren Kosten Sie im Laufe der Zeit fĂŒr Ihr Kind rechnen mĂŒssen.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!
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