ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet der Schornsteinfeger?

In jedem Haushalt müssen regelmäßig die Heizungsanlage und der Schornstein überprüft werden. Diese Aufgabe übernimmt der Schornsteinfeger, der von den Hausbesitzern hierzu beauftragt wird.

Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten an einem Einfamilienhaus kosten in der Regel zwischen 30,- Euro und 50,- Euro.

Bis zum Jahr 2012 hatte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger das Monopol auf diese Arbeit, die fast überall das Gleiche kostete. Durch eine bundesweit gültige Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) haben Mieter und Vermieter mehr Rechte – aber auch mehr Pflichten.

Kostenfaktoren bei einem Schornsteinfeger

Die Kosten für den Schornsteinfeger hängen zunächst davon ab, ob es sich um hoheitliche oder freie Tätigkeiten handelt, welche Arbeiten genau verrichtet werden und wie aufwändig sich diese gestalten.

Kosten hoheitlicher Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Zu den hoheitlichen Tätigkeiten eines Schornsteinfegers zählen unter anderem die Feuerstättenschau an Abgasanlagen und das Ausstellen eines Feuerstättenbescheids. Die Höhe und die Art der Arbeitsgebühren ist dabei in der Kehr- und Überprüfungsordnung exakt definiert.

Zudem wird durch den Gesetzgeber festgesetzt, dass ein Arbeitswert dem Betrag von 1,05 Euro zzgl. der Umsatzsteuer entspricht.

Die Daten der folgenden Tabelle wurden der Kehr- und Überprüfungsordnung entnommen und um die Angabe von Eurobeträgen ergänzt. Die gesamte Kehr- und Überprüfungsordnung finden sie unter folgendem Link.

Beispiele für Arbeitswerte gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung

Bezeichnung der GebührAnzahl der ArbeitswerteArbeitswerte multipliziert mit 1,05 Euro
Arbeitswerte multipliziert mit 1,05 Euro (inklusive MwSt.)
Feuerstättenbescheid
bis zu 3 Feuerungsanlagen10,010,50 Euro12,50 Euro
bei mehr als 3 2,0 je zusätzlicher Feuerungsanlage
(30,0 ist das Maximum je Bescheid)
2,10 Euro2,62 Euro
Feuerstättenschau
Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit
11,712,29 Euro15,36 Euro
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit4,04,20 Euro5,25 Euro
an Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen: für jeden angefangenen Meter von senkrechten Teilen1,01,05 Euro1,25 Euro
Zuschlag je Feuerstätte6,06,30 Euro
7,87 Euro
Überprüfung des Feuchtegehalts von Festbrennstoffen bei der Feuerstättenschau6,06,30 Euro7,87 Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Wichtig!
Wird eine Feuerstättenschau vor 6.00 Uhr, nach 18.00 Uhr oder am Wochenende durchgeführt, erhöhen sich die Gebühren um 50%. An Sonn- und Feiertagen erhöhen sich diese sogar um 100%. 

Kostenbeispiel für hoheitliche Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt bei Familie Weber eine Feuerstättenschau im Eigenheim durch. Zusätzlich wird durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger der Feuerstättenbescheid ausgestellt.


Da es sich hierbei um hoheitliche Tätigkeiten handelt, können die Kosten anhand der Arbeitswerte aufgeschlüsselt werden.

Familie Weber zahlt in diesem Beispiel für die Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheids einen Betrag von 62,11 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Die erhaltene Rechnung mit allen Kostenpunkten wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

BezeichnungAnzahlm/minArbeitswertBetrag in Euro
Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit1-11,712,29
Feuerstättenschau an Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen: für jeden angefangenen Meter von senkrechten Teilen11111,011,55
Zuschlag je Feuerstätte1-6,06,30
Feuerstättenbescheid bis zu 3 Feuerungsanlagen1-10,010,50
Summe40,64
19,00% MwSt7,72
Zu zahlender Betrag48,36
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Kosten freier Tätigkeiten eines Schornsteinfegers

Als Mieter und Vermieter dürfen Sie selbst aussuchen, welchen Schornsteinfeger Sie für die Tätigkeiten, also Kehr-, Kontroll- und Messarbeiten, beauftragen.

Dabei sind die Preise durch die freien Schornsteinfeger frei verhandelbar und unterliegen keiner Gebührenordnung.

So obliegt die Preisgestaltung dem Schornsteinfeger selbst. Zudem müssen die entstehenden Kosten nicht auf der erhaltenen Rechnung aufgeschlüsselt werden.

Kostenbeispiel für freie Tätigkeiten eines Schornsteinfegers

Für die vorgesehenen freien Tätigkeiten, beauftragt Familie Weber einen freien Schornsteinfeger. Familie Weber zahlt in diesem Beispiel für die Überprüfungstätigkeiten an ihrer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte 53,41 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Die erhaltene Rechnung mit allen Kostenpunkten wird im folgenden in einer Tabelle dargestellt.

BezeichnungAnzahlBetrag in Euro
Grundwert für Kehr- und Überprüfungsarbeiten je gebäude alle 2 Jahre110.12
Überprüfungsarbeiten Abgasanlage (gasförmige Brennstoffe alle 2 Jahre)14,95
Arbeitsgang je Nutzungseinheit19,02
Abgaswegeüberprüfung für raumluftunabhängige Gasfeuerstätten für die erste Prüfstelle alle 2 Jahre120,79
Summe44,88
19,00% MwSt.8,53
Zu zahlender Betrag53,41
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.
Wichtig!
Auf vielen Rechnungen für freie Tätigkeiten eines Schornsteinfegers werden immer noch Arbeitswerte angegeben. Diese haben jedoch nichts mit den Arbeitswerten der Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten zu tun!
Sie wurden vom jeweiligen Schornsteinfeger selbst bestimmt, sind also in keinem Gesetz als feste Gebühr verankert. Sie dienen einigen Schornsteinfegern lediglich als selbstbestimmte Berechnungsgrundlage zur Erstellung der Rechnung.

Schornsteinfegerkosten von der Steuer absetzen

Im Rahmen der Steuererklärung gelten Schornsteinfegerkosten seit Ende 2015 komplett als Handwerksleistung, deren Kosten Verbraucher zu 20 % steuerlich absetzen können.

Bild bon Überprüfungsmaßnahmen an Heizungsanlage

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Der Kehr- und Überprüfungsordnung zufolge ist die Höhe der Gebühren abhängig von dem Arbeitswert. Das ist der Arbeitsaufwand, den ein Schornsteinfeger für eine bestimmte Tätigkeit aufbringen muss.

In der KÜO sind die Arbeitswerte für alle hoheitlichen Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers festgelegt.


Multipliziert mit dem Vergütungssatz Ihres Bundeslandes erhalten Sie so die Gebühr, die Sie für eine bestimmte Tätigkeit bezahlen müssen.

Für eine bessere Übersichtlichkeit sind die Arbeitswerte sortiert nach Tätigkeiten, die in die Bereiche Feuerstättenbescheid, Feuerstättenschau und sonstige Tätigkeiten aufgeteilt sind.

Zudem ist in der KÜO die Art und Anzahl der Überprüfungsmaßmahmen und Kehrarbeiten geregelt, welche auch durch freie Schornsteinfeger ausgeführt werden dürfen.

Die Daten der folgenden Tabelle wurden der Kehr- und Überprüfungsordnung entnommen. Die gesamte Kehr- und Überprüfungsordnung finden sie unter folgendem Link.: http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/

Feste BrennstoffeFlüssige BrennstoffeGasförmige Brennstoffe
4 Kehrungen im Kalenderjahr bei ganzjähriger, regelmäßiger Nutzung der Feuerstätte oder Räucheranlage 3 Kehrungen im Kalenderjahr bei regelmäßig genutzter Feuerstätte1 Überprüfung im Kalenderjahr bei raumluftabhängiger Feuerstätte
3 Kehrungen im Kalenderjahr bei regelmäßiger Nutzung in der üblichen Heizperiode2 Kehrungen im Kalenderjahr bei mehr als gelegentlicher, aber unregelmäßiger Nutzung1 Überprüfung in jedem zweiten Kalenderjahr bei raumluftunabhängiger Feuerstätte
2 Kehrungen im Kalenderjahr bei rückstandarmer Verbrennung von Holzpellets in geeigneter Feuerstätte1 Kehrung pro Kalenderjahr bei gelegentlicher Nutzung1 Überprüfung in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlage, mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses
1 Überprüfung im Kalenderjahr bei betriebsbereiter, aber ungenutzter Feuerstätte1 Überprüfung im Kalenderjahr bei betriebsbereiter, aber ungenutzter Feuerstätte

Experteninterview vom 03.07.2018 zur Kostenzusammensetzung bei Schornsteinfeger-Arbeiten

Wir haben mit dem Vorstand der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks Alexis Gula ein Interview geführt und einige interessante Details rund um die Zusammensetzung der Kosten bei Schornsteinfegern erfahren.

kostenblick.de:
Das klassische Kehren, wie man es sich heute vorstellt, gehört sicherlich nicht mehr zu den Hauptaufgaben eines Schornsteinfegers.
Welche Aufgabenfelder umfasst der Beruf des Schornsteinfegers heute und warum ist dessen Arbeit so wichtig?

Herr Gula:
Das Kehren gehört noch genauso zum Schornsteinfegerhandwerk, wie vor vielen Jahren. Natürlich hat sich das Berufsbild stark gewandelt. Es finden Kehr- und Überprüfungsarbeiten statt. Das heißt, es werden Heizungsanlagen überprüft und Schornsteine gereinigt.

Man muss zwischen dem hoheitlichen Bereich eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und den Aufgaben eines freien Schornsteinfeger-Betriebes unterscheiden.

Zudem führen viele Kollegen auch Energieberatungen durch. Gerade wenn es um einen Heizungsaustausch oder um die Modernisierung eines Gebäudes geht, stehen diese dem Kunden als qualifizierte Energieberater zur Seite.

kostenblick.de:
Warum ist der Beruf des Schornsteinfegers so wichtig?

Herr Gula:
Wir sind natürlich vor allem im vorbeugenden Brandschutz tätig. Durch die Schornsteinreinigung und Überprüfung der Heizungsanlagen wird verhindert, dass es zu Bränden und Unfällen kommt.

Wir haben allein im Jahr 2017, im Zuge der sogenannten Feuerstättenschau und bei Bauabnahmen, in der Bundesrepublik Deutschland, über 1,4 Mio Mängel an Feuerungsanlagen entdeckt.

kostenblick.de:
Sie haben unter anderem die Kehr- und Überprüfungsordnung angesprochen, welche im April 2013 in Kraft getreten ist. Was hat sich seit der Reform dieser Überprüfungsordnung für die Kunden verbessert?

Herr Gula:
Der Kunde kann sich für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten seinen Schornsteinfeger selbst aussuchen. Es existiert nun ein freier Markt.

Er muss sich nur im Klaren darüber sein, dass praktisch jeder Eigentümer selbst in der Pflicht ist, dass diese Arbeiten durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Arbeit muss auch dem bevollmächtigten Schornsteinfeger fristgerecht gemeldet werden.

kostenblick.de:
Das heißt, dass sich für den Kunden zusätzliche Pflichten ergeben haben? Worauf muss besonders geachtet werden?

Herr Gula:
Der Kunde hat auch Eigentümerpflichten. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger muss in seinem Bestellungszeitraum des Kehrbezirks von sieben Jahren mindestens zwei mal (etwa alle 3,5 Jahre) die Feuerstättenschau durchführen.

Im folgenden Feuerstättenbescheid ist festgelegt, wann und wie oft der Schornstein/ die Abgasleitung, beziehungsweise die Feuerungsanlage gekehrt und überprüft werden muss. An diese Frist muss sich der Gebäudeeigentümer halten.

kostenblick.de:
Also kann nur ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger diesen Feuerstättenbescheid ausstellen?

Herr Gula:
Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat seinen eigenen Kehrbezirk, für welchen zuständig ist. Und nur er kann einen Feuerstättenbescheid ausstellen oder abändern.

kostenblick.de:
Welche Tätigkeiten werden sonst noch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden?

Herr Gula:
Die hoheitlichen Aufgaben umfassen unter anderem die Feuerstättenschau und auch Bauabnahmen. Werden Neubauten errichtet, eine Heizungsanlage ausgetauscht oder ein Kaminofen neu aufgestellt, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine baurechtliche Schlussabnahme durchführen.

kostenblick.de:
Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten bestimmte Gebühren. Wie werden diese berechnet?

Herr Gula:
Diese Gebühren wurden zuletzt 2013 festgesetzt und mit Hilfe des unabhängigen REFA-Gutachtens berechnet. Diese Gebühren sind an Arbeitswerte gekoppelt. Dabei handelt es sich um Zeitwerte, letztendlich aber auch um Fahrtwege, Begehungswege, Schornsteinhöhen oder die Anzahl von Feuerstätten. Außerdem wird dadurch der notwendige Verwaltungsaufwand abgedeckt.

kostenblick.de:
Laut der Seite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerkes (ZEV) , ist ein Arbeitswert auf einen Betrag von 1,05 € festgelegt. Hierzu finden man im Internet jedoch immer wieder unterschiedliche Angaben.

Herr Gula:
Der Betrag von 1,05 € ist festgesetzt. Diese Arbeitswerte gibt es nur bei hoheitlichen Aufgaben. Im freien Wettbewerb gibt es keine festgelegten Arbeitswerte. Dort handelt es sich einfach um eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Hier kann jeder Schornsteinfegerbetrieb seine Kosten selbst definieren.

kostenblick.de:
Ist die Kehr- und Überprüfungsordnung inklusive der Arbeitswerte bundesweit einheitlich geregelt?

Herr Gula:
Für gewisse Tätigkeiten ist diese bundesweit einheitlich, es gibt aber auch länderspezifische Regelungen. Zum Beispiel bei Inselstaaten. Hier gibt es bei schwer erreichbaren Gebäuden eine Sondergebühr.

In manchen Bundesländern müssen auch Lüftungsanlagen überprüft werden. Dort legt das Land die Gebühr für diese Tätigkeiten fest. Aber generell ist diese bundeseinheitlich geregelt.

kostenblick.de:
Ist mit weiteren Kosten zu rechnen oder werden diese bei den hoheitlichen Aufgaben ausschließlich über die Gebühren festgelegt?

Herr Gula:
Wenn es keine Besonderheiten gibt, werden die Kosten ausschließlich über diese Gebühren berechnet. Dem Kunden kann also genau aufgezeigt werden, welche Gebühren auf ihn zukommen.

kostenblick.de:
Fallen Fahrtkosten mehrfach an, wenn der Bezirksschornsteinfeger in mehreren Wohneinheiten innerhalb eines einzelnen Gebäudes tätig wird?

Herr Gula:
Hier gibt es eine Grundgebühr für jede Wohneinheit, welche er separat betreten muss. Fahrtkosten direkt gibt es nicht.

kostenblick.de:
Worauf sollten Verbraucher bei der Wahl eines freien Schornsteinfegers achten?

Herr Gula:
Der Kunde sollte darauf achten, dass es sich um einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb handelt, welcher auch die nötige Zulassung besitzt. Der Schornsteinfegerbetrieb muss außerdem bei der Handwerkskammer angemeldet sein.

Bild von Schornstein auf Haus

Tipps für Sie als Auftraggeber

Seit der Novellierung der Kehr- und Überprüfungsordnung tragen die Hausbesitzer selbst die Verantwortung dafür, ihre Heizungsanlagen fristgerecht warten zu lassen. Das jeweilige Wartungsintervall kann je nach Heizungsart variieren und ist dem vorherigen Feuerstättenbescheid zu entnehmen.

Wichtig!
Wenn Sie die Frist verstreichen und keine gestzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten vornehmen lassen, drohen Ihnen hohe Strafen.

Die Reform der KÜO verleiht den Verbrauchern jedoch auch mehr Freiheit. Sie dürfen nämlich selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger Sie beauftragen.

Die sogenannten hoheitlichen Aufgaben, wie die der Inspektion neuer Kaminöfen oder neu errichteter Schornsteine, der Abnahme neu installierter Heizungsanlagen oder der Kontrolle möglicher unangemeldeter Feuerstellen, dürfen allerdings nur vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

Alle übrigen Aufgaben dürfen auch freie zugelassene Schornsteinfeger erfüllen, die hierfür ihre Preise selbst festlegen können.

Aktuell stockt der Wettbewerb noch, doch mit der Zeit werden immer mehr Anbieter dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Konkurrenz machen und mit niedrigeren Preisen Kunden anlocken. Experten gehen davon aus, dass Sie durch die Wahl eines günstigeren Anbieters etwa 10 bis 30 % der Kosten einsparen können. Deshalb lohnt es sich jederzeit, verschiedene Angebote sorgfältig miteinander zu vergleichen.

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28 Gedanken zu „Was kostet der Schornsteinfeger?“

  1. Meine Kosten , Ölheizung 20 kw, für 2016 kehren + messen = 49,44 €

    2017 für kehren und messen 65,07 €
    gem GÜ 40,86€
    Treuerabatt – 9,58
    Zahlbetrag 96,35 EUR

    Antworten
    • Guten Morgen,

      Datum der Überprüfung 18.01.19; Überprüfung nach §1 KÜO

      Ölheizung mit Brauchwasser
      Einziger gemessener Wert gemäß Bescheinigung CO-Gehalt 38ppm
      Ich habe die Arbeiten kontrollieren indem ich daneben stand. Keinerlei Kehrarbeiten im Keller oder auf dem Dach, die natürlich mit 9 Minuten in Rechnung gestellt wurden. Dauer des Einsatzes (da kurzes freundliches Gespräch) keine 10 Minuten.
      Rechnungsbetrag 122,44€

      Das macht den sagenhaften Stundenlohn von 816,26€ aus.

      Tatsächlich durchgeführte Arbeiten war die Messung des CO-Gehaltes. Da steckt der vertikale Putzmann die Messsonde in das Abgasrohr und keine 2 Minuten später konnte er das Ergebnis vom Display ablesen. Den Wert übertrug er in den Laptop und schon war die Arbeit getan. Fertig.

      Das ist eine staatlich verordnete Abzocke vom Feinsten. Wird Zeit das ich eine Wasserstoffheizung oder elektrisch betriebene kaufe, damit dieser Berufstand von der Bildschirmfläche verschwindet.
      Verantwortliche, die meine Seite der vertreten und diese Überprüfung mit den Kostensätzen vereinbaren, gehören in das Altersheim.

      Antworten
  2. Ich hab grad für 5 Min. Arbeit (Aussenkamin für Kaminofen) / Kehrarbeit eine Rechnung von 36,51 €
    erhalten.
    Nehmen wir mal an der Kaminfeger macht 10 x diese Arbeit / Stunde dann hat er merh als 350 € verdient!
    Das ist ja der Hammer!!!!

    Antworten
    • Ist Ihnen auch schon in denn sinn gekommen das die Arbeit im Büro auch dazu zählt? und denn Feger der 10 häuser Schaft in einer std. denn würde ich gerne mal kennen lernen.

      Antworten
      • Zu Schorni 21.12.2017
        ich bin selbständiger Schreiner . Ich sitzte des öfteren im Büro stundenlang für Angebote und
        Zeichnungen und am Ende bekomme ich den Auftrag nicht .
        Von solchen Std – Löhnen können wir im Handwerk nur träumen.
        Ich Kann keine Grundgebühr und Anfahrtskosten berechnen.

        Antworten
      • Hallo, wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit begrünten Flachdächern. Unser Schornsteinfeger geht auf ein Dach und reinigt dann 20 Kamine in einer Stunde.!! Kosten 34.88 EUR incl. MwSt pro Haus.
        20 mal 34.88 = schlappe 700 EUR Brutto in einer STUNDE.!……

        Antworten
      • Gern, kommen sie Nach 66879 Kollweiler in Oktober 2019, unsere Schornsteinfeger Schaft die ganze Strasse, 12 Haushalte, alle Gas künden in weniger als 3/4 stunde.

        Antworten
    • Bei mir kam der Schornsteinfeger ungefragt ins Haus während ich am Telefon war. Er steckte sein Messgerät in ein Loch in der Anlage und zwei Minuten später fertig. Rechnung: EUR 87,81.

      Antworten
  3. voriges Jahr haben wir einen Feuerstättenbescheid bekommen wir besitzen eine Brennwert Terme Gas -kombi Wasser ,Solar Brauchwasseranlage, computergesteuert.Alle 2 Jahre kommt der Heizungsinstallateur und macht die Heizungswartung durch mit Messungen.1 Stunde 130 Euro. Ist Okay.
    Der schornsteinfeger gibt mir den Feuerstättenbescheid ein Mitarbeiter. Rennt den Keller runter .Scheibt nochmals die Typen Nr.auf.
    Seit 30 Jahren kennt er meine Anlagen.Seit 10 Jahre haben wir die Brennwert-Solar Anlage.
    Ca 5 Min. kosten 50 Euro. Laut dieser Verordnung ist das legal.In 5 Min Brandschutz Sicherheit Feuerstättenbeschau.
    Das nennt man Hoheitsrecht .
    Das Monopol seit 77 Jahre. Da war es noch sinnvoll. Wer eine hochmoderne Heizungsanlage besizt und regelmäßig warten lässt.Nenne ich nicht Zeitgemäss und es ist ein Vertrauensbruch für einen alten zuverlässigen Kunde.

    Antworten
  4. Mich ärgert die Fahrkostenpauschale je Nutzungseinheit. Die macht immer 29,45% des Gesamtbetrags aus. Bei mir ist er in 20 Minuten fertig. Wenn der Schornsteinfeger den ganzen Tag im Ort ist, hat er ohne Anfrahrt 7 Studen x drei Kehrungen x 10,00 € Fahrtpauschale je Nutzungseinheit allein 210 € Fahrtkosten. Real hat er eine Anfrahrt von 26 km. Dafür hin und zurück berechnet er diese 210 €. Das ist unglaublich.

    Antworten
  5. An meiner Öl-Feuerstätte hat der Schornsteinfeger im April 2018 die (m.E. völlig sinnlose) Abgaswegeüberprüfung durchgeführt; Zeitaufwand hierfür ca. 15 Minuten. Während diese Überprüfung im Jahr 2016 netto 29,33 Euro und im Jahr 2017 netto 30,60 Euro kostete, hat der Bezirksschornsteinfegermeister 2018 hierfür netto 38,40 Euro berechnet, gegenüber dem Vorjahr also eine Kostensteigerung von 25 %. Eine konkrete Auskunft über diese Kostensteigerung wird mir nicht erteilt.
    Hierzu fällt mir nur ein deutsches Sprichwort ein: “Was man nicht braucht, ist zu teuer, wenn es nur einen Heller kostet”.

    Antworten
  6. Brandschutz durch Schornsteinfeger bei modernen regelmäßig gewarteten Gasthermen – na ja- ist aber leider gestzlich festgeschrieben. 2017 Feuerstättenbeschau (knapp 10 Minuten – 2x Meßgerät rein und ablesen, ein paar Kreuzchen auf ein Formular – fertig) 60,64 €. Ist schon happig für die viele Arbeit.
    2018 das gleiche Spielchen – Kosten 115,xx€ – also fast das Doppelte! Wenige Tage später ein Brief vom Schornsteinfeger – die Formulare mit den Kreuzchen noch mal sauber ausgedruckt, dazu ein Deckblatt auf den in dicken Lettern Feuerstättenbescheid steht – und wen wundert es – natürlich gebührenpflichtig – noch mal 12,50 €. Macht zusammen 127,xx € und schon ist der aufgezwungene Spaß mehr als 100 % teurer als bisher. Das ist Abzocke!!!!

    Antworten
  7. 8 Minunten – keine Zeitangaben in der Rechnung – 124,78€ für die Überprüfung einer Ölheizung – wie ist das zu rechtfertigen?

    Antworten
  8. Gasheizung. Letztes Jahr Schornsteinfeger Kosten 40, 86Euro. Dieses Jahr Rechnung über 63, 88 Euro. In der Rechnung sind Grund- und Verwaltungsgebühren aufgeführt von 13, 97 Euro plus Mist. War letztes Jahr nicht. Ist das legal ?

    Antworten
  9. 2017 Gas Heizung mit Brauchwasser kostet 33,00 Euro
    selber Heizung in 2018 50,00 Euro

    Entspricht 52% Aufpreis..Wieso? Es werde kein neue Leistung vollbracht, nicht einmal länger als 3 Minuten dauert der Untersuchung. Wirkliche eine Frechheit

    Antworten
  10. In Rheinland-Pfalz: 3 Gasthermen, 3 Häuser, alle Thermen nebeneinander in einem Raum hängend, 9 Minuten Arbeit = 3x komplette Abrechnung inkl. Anfahrt. Dazu 2 Kehrungen pro Jahr für 3 Holzöfen. Gekehrt wird zum Ende der Heizperiode im Frühjahr und die 2. Kehrung findet Anfang der Heizperiode September/Oktober statt. Kenne keine Holzofen-Besitzer, die den Sommer über heizen. Auf Nachfragen zu diesen Kehrungen und Rechnungen heißt es lapidar: Vorschriften und Gebührenordnung.
    Suchen wir uns einen anderen Schornsteinfeger, dann müssen wir mit den 3 Häusern bei einer Neu-Abnahme (z.B. neue Heizungen) zum alten Schornsteinfeger zurück. Ich habe jetzt noch sein Schimpfen im Ohr über diese “Gepflogenheit” sich günstigere Schornsteinfeger zu suchen und “man müsse irgendwann doch zu ihm zurück” und dann wird man schon sehen … Dazu ist kein weiterer Kommentar nötig.

    Antworten
    • Jeder Handwerker wird nach Zeit abgerechnet. Ein Kaminkehrer setzt einfach “hoheitliche Gebühren” an und kassiert für ca 10min 80 Euro! Da ist kein Ersatzteil dabei, da wird auch nichts repariert, das sind reine “Arbeitskosten”. Das ist einfach unseriös und skandalös!

      Antworten
  11. Er war heute da Heizung und Brauchwasser Überprüfung 56,96 Euro 10 Minuten Stundenlohn 50 Euro prima Kohle für die Arbeit. Wer macht das billiger,kann mich mit dem Preis nicht anfreunden . Leben und leben lassen. Vor 2 Jahren waren es noch 41Euro.

    Antworten
  12. wir haben gas heizung und ein kaminofen für gelegentlich gebraucht letztes jahr höchstens 5 mal,gestern kam er 8 und 9 uhr nach 15 min gemachter feuerstätten schau und überprüng und therme messung gemacht,mittag kam schon die rechnung.insgesamt 120,59 € und alles legal.

    Antworten
  13. Mein Schornsteinfeger ist immer für mich erreichbar und liefert mir jederzeit und umfangreich Antworten auf meine Fragen (z.B. Wahl und günstigster Installationsort eines CO-Warners), er überprüfte auch den Einbau des Kaminofens zwei mal und den Kamin kontrolliert er ausgiebig und gründlich. Er wohnt im selben Ort und kommt auf dem Heimweg vorbei. Anfahrt wird dafür gar nicht berechnet. Er durfte sich den Schornstein aussuchen, wie er ihn eingebaut haben wollte und konnte entscheiden, wo und wie viele Revisionsklappen und/oder ob er Trittstufen auf dem Dach haben will.

    Ehrlich gesagt ist das der Mann, der darauf aufpasst, dass bei meinem Kamin alles gut funktioniert und ich nicht an meinem Kamin sterben oder ein Schornsteinbrand entstehen kann. Dafür bezahlen ich ihn gerne.

    Antworten
  14. Hallo,

    Habe diesen Monat die Messung und Überprüfung meines Festbrennstoffkessels mit 21kw vollziehen lassen. Ganze 35min. für 112,-€. Ist fast einen Stundenlohn wie ein IT-Spezialist!!! Da müssen wir lange arbeiten gehen.

    Antworten
    • Schön für dich lieber Markus:-) In 99% der Fälle sieht es leider anders aus. Die begründeten Kommentare findest du zu häufig. Kannst ja gern unsere Rechnungen über nehmen, wenn soviel Leistungen von deinem Schorni kriegst:-)

      Antworten
  15. Hallo zusammen,
    ich bin durch Zufall / Bing-Schuchmaschine hier gelandet und möchte meine Erfahrung auch kurz kund tun.

    Ja der Kaminkehrer ist ein ehrbarer und wichtiger Beruf, welcher auch Aus- wie auch Weiterbildung bedarf.
    Auch die Messgeräte und die Dokumentation ist ein Aufwand der Geld kostet.

    Trotzdem ist bei mir heut fast ne Sicherung durchgebrannt.
    Die Aktuellen Kosten 2019 belaufen sich auf 72,60 € für Kehr- Mess- und Überprüfung einer Ölheizung (jetzt 19 Jahre alt), für die selbe Tätigkeit und am selben Ort mit der unveränderten Heizung waren das von 11 Jahren noch 32,03 Euro.

    War damals was anders??

    Nein, nur der Kaminkehrer hat weniger verdient….

    Freier Markt schön und gut, aber was soll diese für mich schon unverhältnismäßige Preissteigerung??
    Das ist Abzocke!!!

    Antworten
  16. Hallo
    Bin auch Grad auf 180.
    Vorgestern war der Kaminfeger da. Haben eine Gasthermeheizung und einen Ofen, der ab und zu mit Holz befeuert wird. Haben jetzt eine Rechnung über 167, 23 Euro inkl MwSt. erhalten!!!!! Feuerstättengebühren 52.19 Euro und 88.34Euro für Kehren und Abgaswegüberprüfung.Insg. mit 19 % MwSt. sage und schreibe 167.23Euro. Unglaublich. Was für eine Frechheit.

    Antworten
  17. Man kann sich dieser Meinungen und Erfahrungen nur anschliessen.Jetzt gab es eine Erhöhung ,so wollte man sich an der Rentenerhöhung beteiligen.Freie Schornsteinfegerwahl lachhaft,eher teurer.WelcherBzsfm lässt schon in seinem Bezirk Konkurrenz zu.Alle sind erbost und wütend. Es ändert sich nichts. Wie lange lässt man sich das noch gefallen? Welche Möglichkeiten gibt es.?

    Antworten
  18. Antwort zuKöhler Eberhard,
    Habe auch Problem mit Schornsteinfeger zwecks Rechnung. Habe versucht anderen zu bekommen.
    Leider hörte es sich so an als hätte man sich schon abgesprochen.Es wurde nur noch teurer.
    Die haben meiner Meinung nach immer noch daß Monopol und legen eine Aroganz an dem Tag, weil sie es können.

    Wir bleiben die Verlierer.

    Antworten
  19. Ich hab grad auch 100€ überwiesen für 10 Minuten “Arbeit” an meiner Gas-Brennwert-Therme. Mich ärgert die Zusammensetzung der Rechnung in Grundwert, Feuerstättenschau, -bescheid, Kehr- und Überprüfungsarbeiten, Messtätigkeiten ….. alles steht für “Sensor in den Abgasstrahl halten und die angezeigten Werte in ein Formular zu schreiben” .
    Zum Glück muss ich dies nur alle 3 Jahre über mich ergehen lassen und zum Glück hat der Kfz-TÜV nicht dasselbe perfide Abzocksystem kreiert …. diese Jungs hätten deutlich mehr Möglichkeiten für kostspielige Aufschlüsselung ihrer Überprüfungstätigkeit!

    Antworten

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