ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet ein Notar?

Einen Notar brauchen Sie, wenn für bestimmte Dokumente eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Das Tätigkeitsfeld eines Notars ist jedoch wesentlich größer. Er hat die Funktion eines unparteiischen Beraters, er entwirft Verträge und Willenserklärungen und unterliegt dabei der Verschwiegenheitspflicht.

So spielt er beispielsweise eine Rolle bei der Adoption eines Kindes, einem Ehevertrag oder einem Erbschein.

Kostenzusammensetzung für einen Notar

Was Sie für einen Notar bezahlen, hängt von der Tätigkeit ab, die er für Sie ausführt.

Grundsätzlich gelten bundesweit einheitliche Gebührensätze, die ein Notar je nach Gegenstandswert verlangt. Es ist daher egal, zu welchem Notar Sie gehen, die Gebühren sind die gleichen. Einzig die Auslagen für Telefon, Porto, etc. können leicht variieren. Meist liegen sie zwischen 10,- und 30,- Euro.

Die Gebühren richten sich also nach dem Wert, um den es geht, beispielsweise im Falle eines Testaments um das Reinvermögen desjenigen, der das Testament verfasst. Das Reinvermögen bezeichnet die Summe aller Vermögensgegenstände und Guthaben, abzüglich eventueller Schulden.

Allerdings werden die Gebühren je nach Tätigkeit unterschiedlich berechnet. So fällt für ein Testament die volle Gebühr an, für einen Ehevertrag mit zwei beteiligten Parteien eine doppelte Gebühr. Teilweise können auch zum Beispiel halbe Gebühren anfallen.

Auszug aus der Gebührentabelle

ReinvermögenVolle GebührDoppelte Gebühr
10.000,- Euro75,- Euro150,- Euro
50.000,- Euro165,- Euro330,- Euro
100.000,- Euro273,- Euro546,- Euro
500.000,- Euro935,- Euro1.870,- Euro
1.000.000,- Euro1.735,- Euro3.470,- Euro
 Dazu kommt immer noch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Oft kommen Sie um die Notarkosten gar nicht herum, wenn eine Beurkundung erforderlich ist.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Beratung des Notars zum Beispiel für die Erstellung eines Dokuments immer kostenlos ist, wenn hinterher eine Beurkundung stattfindet.
Nutzen Sie das also gerne.

Findet nur eine Beratung ohne Beurkundung statt, müssen Sie die Beratungsgebühr bezahlen, die aber keiner vollen Gebühr entspricht.

Tätigkeitsfelder eines Notars und Kostenbeispiele

Immobilien

Im Bereich Immobilien kümmert sich ein Notar um Kaufverträge und Überlassungsverträge für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke, deren Vollzug und betreut außerdem die Abwicklung.

Beispielrechnung Wohnungskauf für 150.000,- Euro

KostenfaktorKosten
Entwurf und Beurkundung (doppelte Gebühr)708,- Euro
Vollzug (halbe Gebühr)177,- Euro
Abwicklung (halbe Gebühr)177,- Euro
Auslagenca. 20,- Euro
Umsatzsteuer 19 Prozent205,58 Euro
Gesamt1.287,58

Ehe, Partnerschaft, Kinder

Auch hier kümmert sich der Notar um Verträge und Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und er wird für die Abwicklung einer Adoption benötigt.

Kostenbeispiele finden Sie jeweils im verlinkten Artikel.

Erbe und Schenkung

In diesem Bereich geht es unter anderem um Verträge zur lebzeitigen Vermögensübertragung, wenn Sie die Erbangelegenheiten frühzeitig klären und Vermögenswerte bereits vorab übertragen wollen.

Außerdem können Sie Ihr Testament mit Hilfe eines Notars ausarbeiten und es beurkunden lassen. Der Notar kümmert sich dann auch um Nachlassangelegenheiten.

Nachfolgend einige Kostenbeispiele:

Beispiel 1: Für ein Testament erfolgt die Berechnung der Gebühren nach dem Reinvermögen. Es fällt die volle Gebühr an. Bei einem Reinvermögen von 50.000,- Euro bedeutet das eine Gebühr von 165,- Euro. Zuzüglich Umsatzsteuer macht das eine Summe von 196,35 Euro.
Beispiel 2: Bei einem gemeinschaftlichen Testament fällt die doppelte Gebühr an. Bei einem Reinvermögen von 100.000,- Euro beträgt diese 546,- Euro. Mit Umsatzsteuer kommen Sie auf 649,74 Euro.
Beispiel 3: Für eine einfache Beratung zu einem handschriftlichen Testament ohne spätere Beurkundung bezahlen Sie bei einem Reinvermögen von 50.000,- Euro beispielsweise nur eine 0,3-fache Gebühr von 49,50 Euro. Zuzüglich Umsatzsteuer kommen Sie dann auf knapp 60,- Euro.

Auch bei Vorsorgevollmachten und Unternehmensgründung und -übertragung kommt ein Notar zum Einsatz.

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