Einen Notar brauchen Sie, wenn für bestimmte Dokumente eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Das Tätigkeitsfeld eines Notars ist jedoch wesentlich größer. Er hat die Funktion eines unparteiischen Beraters, er entwirft Verträge und Willenserklärungen und unterliegt dabei der Verschwiegenheitspflicht.
So spielt er beispielsweise eine Rolle bei der Adoption eines Kindes, einem Ehevertrag oder einem Erbschein.
Kostenzusammensetzung für einen Notar
Was Sie für einen Notar bezahlen, hängt von der Tätigkeit ab, die er für Sie ausführt.
Grundsätzlich gelten bundesweit einheitliche Gebührensätze, die ein Notar je nach Gegenstandswert verlangt. Es ist daher egal, zu welchem Notar Sie gehen, die Gebühren sind die gleichen. Einzig die Auslagen für Telefon, Porto, etc. können leicht variieren. Meist liegen sie zwischen 10,- und 30,- Euro.
Die Gebühren richten sich also nach dem Wert, um den es geht, beispielsweise im Falle eines Testaments um das Reinvermögen desjenigen, der das Testament verfasst. Das Reinvermögen bezeichnet die Summe aller Vermögensgegenstände und Guthaben, abzüglich eventueller Schulden.
Allerdings werden die Gebühren je nach Tätigkeit unterschiedlich berechnet. So fällt für ein Testament die volle Gebühr an, für einen Ehevertrag mit zwei beteiligten Parteien eine doppelte Gebühr. Teilweise können auch zum Beispiel halbe Gebühren anfallen.
Auszug aus der Gebührentabelle
Reinvermögen | Volle Gebühr | Doppelte Gebühr |
---|---|---|
10.000,- Euro | 75,- Euro | 150,- Euro |
50.000,- Euro | 165,- Euro | 330,- Euro |
100.000,- Euro | 273,- Euro | 546,- Euro |
500.000,- Euro | 935,- Euro | 1.870,- Euro |
1.000.000,- Euro | 1.735,- Euro | 3.470,- Euro |
Oft kommen Sie um die Notarkosten gar nicht herum, wenn eine Beurkundung erforderlich ist.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Beratung des Notars zum Beispiel für die Erstellung eines Dokuments immer kostenlos ist, wenn hinterher eine Beurkundung stattfindet.
Nutzen Sie das also gerne.
Findet nur eine Beratung ohne Beurkundung statt, müssen Sie die Beratungsgebühr bezahlen, die aber keiner vollen Gebühr entspricht.
Tätigkeitsfelder eines Notars und Kostenbeispiele
Immobilien
Im Bereich Immobilien kümmert sich ein Notar um Kaufverträge und Überlassungsverträge für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke, deren Vollzug und betreut außerdem die Abwicklung.
Beispielrechnung Wohnungskauf für 150.000,- Euro
Kostenfaktor | Kosten |
---|---|
Entwurf und Beurkundung (doppelte Gebühr) | 708,- Euro |
Vollzug (halbe Gebühr) | 177,- Euro |
Abwicklung (halbe Gebühr) | 177,- Euro |
Auslagen | ca. 20,- Euro |
Umsatzsteuer 19 Prozent | 205,58 Euro |
Gesamt | 1.287,58 |
Ehe, Partnerschaft, Kinder
Auch hier kümmert sich der Notar um Verträge und Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und er wird für die Abwicklung einer Adoption benötigt.
Kostenbeispiele finden Sie jeweils im verlinkten Artikel.
Erbe und Schenkung
In diesem Bereich geht es unter anderem um Verträge zur lebzeitigen Vermögensübertragung, wenn Sie die Erbangelegenheiten frühzeitig klären und Vermögenswerte bereits vorab übertragen wollen.
Außerdem können Sie Ihr Testament mit Hilfe eines Notars ausarbeiten und es beurkunden lassen. Der Notar kümmert sich dann auch um Nachlassangelegenheiten.
Nachfolgend einige Kostenbeispiele:
Auch bei Vorsorgevollmachten und Unternehmensgründung und -übertragung kommt ein Notar zum Einsatz.
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