ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Das Wichtigste im Überblick
  • Der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe liegt im Durchschnitt zwischen 9,35 und 25,- Euro.
  • Sie können eine selbstständige Haushaltshilfe engagieren, sie über eine Firma buchen oder selbst als Arbeitgeber fungieren.
  • Stellen Sie die Haushaltshilfe direkt an, müssen Sie zusätzlich zum Gehalt Sozialabgaben entrichten (Unfall-, Renten- und Krankenversicherung) und sie bei der Minijobzentrale anmelden.
  • Beschäftigen Sie die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig, können Sie die Ausgaben unter dem Punkt “haushaltsnahe Dienstleistungen” in der Steuererklärung aufführen. Sie erhalten eine Erstattung von 20 Prozent, maximal 510,- Euro pro Jahr.
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Eine Reinigungs- oder Haushaltshilfe erledigt für Privatpersonen alltägliche Dienstleistungen wie sauber machen, Essen kochen, gärtnern, Kinder betreuen und vieles mehr. Bei einigen Aufgabenbereichen bietet es sich an, neben der Haushaltshilfe eine zusätzliche Fachkraft zu buchen, wie einen Gärtner oder ein Kindermädchen.

Kosten einer Haushaltshilfe aufgeschlüsselt

Der Stundenlohn einer Haushaltshilfe liegt zwischen 9,35 und 25,- Euro. Die Differenz ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstellungsverhältnis. Möglich sind folgende Modelle:

  • die Putzkraft ist direkt bei Ihnen angestellt
  • die Putzkraft wird von einer Firma geschickt
  • die Putzkraft arbeitet selbstständig auf Rechnung

Bei Selbstständigkeit beziehungsweise Anstellung bei einem Reinigungsbetrieb sind Stundensätze zwischen 13,- und 25,- Euro üblich. Für Sie fallen keine Zusatzkosten an.

Stellen Sie in Ihrem eigenen Haushalt eine Putzfrau an, fungieren Sie als Arbeitgeber. Bei dieser Anstellungsform liegen die Stundensätze zwischen 9,35 und 15,- Euro. 

Sie zahlen in diesem Szenario zwar einen geringeren Stundenlohn, als Arbeitgeber müssen Sie jedoch zusätzlich bis zu 14,69 Prozent des Monatslohns der Haushaltshilfe (Stand September 2020) für Sozialleistungen ausgeben. Konkret betrifft das:

  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung.

Die genauen Beträge werden von der Minijobzentrale berechnet und halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht.

Haushaltshilfen arbeiten oft auf Minijobbasis und haben dadurch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Tun sie das nicht, müssen sie selbstständig 13,7 Prozent ihres Verdienstes als Rentenversicherungsbeitrag abtreten (Stand August 2021).

Übersicht über Stundenlohn einer Haushaltshilfe (Stand 2021)

Art der Anstellungungefährer Stundenlohn
private Anstellung
(Sie selbst sind der Arbeitgeber)
9,35 bis 15,- Euro zzgl. Abgaben (maximal 14,69 %)
gewerbliche Anstellung
(Sie buchen die Haushaltshilfe bei einer Firma oder auf Rechnung)
15,- bis 25,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.
Übrigens: Einen Minijobber in einem Privathaushalt anzustellen, gilt als besondere Form der geringfügigen Beschäftigung. Aufgrund staatlicher Förderungen müssen Sie als privater “Arbeitgeber” jedoch weniger hohe Sozialabgaben leisten als ein Betrieb.

Wie hoch der Lohn ist, ist abhängig von:

  • der Region
  • den zu erledigenden Aufgaben
  • der Qualifikation der Reinigungskraft
  • der Häufigkeit der Arbeitseinsätze der Haushaltshilfe

Bild von Putzeimer und Putzutensilien

Die Vergütung kann grundsätzlich je nach Region und zu erledigenden Aufgaben variieren. Weitere Faktoren sind die Qualifikationen der Reinigungskraft und wie oft sie aushelfen soll.

Gegebenenfalls wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 2,- bis 10,- Euro in Rechnung gestellt.

Hinweis: Putzutensilien und andere Arbeitsmaterialien sind von Ihnen zu stellen. Die Ausgaben dafür dürfen darüber hinaus nicht mit dem Lohn der Haushaltshilfe verrechnet werden.

Kosten einer Haushaltshilfe einfach erklärt mit Praxisbeispielen

Beispiel 1:
Heinz und Eva wohnen im Hamburger Stadtteil Blankenese. Sie wünschen sich eine Haushaltshilfe mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung, die wöchentlich für 7 Stunden aushelfen soll.Bei einem Stundenlohn von 12,- Euro ergibt das monatlich einen Betrag von 336,- Euro. Die zusätzlichen Abgaben für Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung betragen knapp 50,- Euro. In Summe zahlt das Paar also 386,- Euro pro Monat.Sie dürfen eine Steuerermäßigung anwenden (mehr dazu weiter unten). Diese beträgt 20 Prozent der Ausgaben, beziehungsweise maximal 42,50 monatlich. In diesem Fall gilt Letzteres. Bezieht man diese Ermäßigung in die Rechnung ein, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 343,50 Euro pro Monat.

Beispiel 2:Hannah wohnt in Beeck, einem weniger wohlhabenden Stadtteil Duisburgs . Einmal pro Woche benötigt sie für anderthalb Stunden die Unterstützung einer Haushaltshilfe. Deren Level an Berufserfahrung ist Hannah weniger wichtig.

Der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe nach Hannahs Vorstellungen liegt bei 9,50 Euro. Das ergibt 57,- Euro im Monat. Die Ausgaben für Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung betragen etwa 8,50 Euro. Insgesamt zahlt Hannah also 65,50 Euro monatlich.

Berücksichtigt man nun noch die Steuerermäßigung von 20 Prozent (beziehungsweise maximal 42,50 im Monat), kommt man auf eine monatliche Ausgabe von rund 52,50 Euro (mehr dazu im Abschnitt “Kann man die Kosten einer Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?”).

Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe durch Kranken- und Pflegekasse

Ältere Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro. Dieser ist bei der Pflegekasse zu beantragen und darf für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden – zum Beispiel eine Putzkraft.

Allerdings können Sie Ihre Haushaltshilfe nicht völlig frei wählen, sondern müssen auf Ehrenamtliche, Nachbarschaftshilfen oder zertifizierte Haushaltshilfen, die mit der Pflegekasse kooperieren, zurückgreifen.

Aber auch ohne Pflegestufe haben Sie in gewissen Fällen (zeitlich begrenzt) Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Für deren Kosten kommt die Krankenkasse auf. Allerdings müssen Sie 10 Prozent der täglichen Kosten zuzahlen.

Stellen Sie Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag. Dazu benötigen Sie buchstäblich ein Rezept für eine Haushaltshilfe. Das heißt, ein Arzt bescheinigt Ihnen, dass Sie auf Unterstützung angewiesen sind.

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung außerstande den Haushalt zu führen bzw. befinden sich in stationärer Behandlung
  • Sie sind die haushaltsführende Person (bei Ehepaaren sind beide haushaltsführend)
  • in Ihrem Haushalt lebt kein weiterer Erwachsener, der die Haushaltsführung übernehmen könnte
  • in Ihrem Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 12 Jahren bzw. mit einer Behinderung.

Auch Versicherte ohne Kinder haben Anspruch auf die Unterstützungsleistung, sofern die anderen Punkte erfüllt sind. Allerdings werden die Kosten der Haushaltshilfe dann für maximal 4 Wochen übernommen. Haben Sie Kinder, können Sie die Leistung bis zu 26 Wochen lang in Anspruch nehmen.


Schwangere und Wöchnerinnen können die Haushaltshilfe ebenfalls beantragen, wenn die Haushaltsführung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder Beschwerden nach der Entbindung nicht möglich ist. 

In diesem Fall entfällt die Zuzahlung von 10 Prozent der täglichen Kosten und je nach Art der Befindlichkeiten gegebenenfalls auch die zeitliche Begrenzung der Leistung.

Oftmals kooperiert die Krankenkasse mit ausgewählten Dienstleistern. Sie können die Arbeit im Haushalt aber auch von einer Privatperson durchführen lassen, beispielsweise einem Nachbarn oder Freund. 

Eine Privatperson erhält von der Krankenkasse normalerweise eine Vergütung von 5,- bis 10,- Euro pro Stunde.

Besteht mit der Person ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad, zahlt die Krankenkasse üblicherweise keine Vergütung, sondern nur Entschädigungsleitungen. Das sind beispielsweise Fahrtkosten oder eine Entschädigung für Verdienstausfall durch das Nehmen unbezahlten Urlaubs.

Achtung! Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf die gesetzlichen Mindestleistungen. Möglicherweise handhabt Ihre Krankenversicherungen einige der Vorschriften großzügiger.

Eine Haushaltshilfe im Privathaushalt anstellen – worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen

Stellen Sie eine Haushaltshilfe ein, die maximal 450,- Euro monatlich verdient, dann melden Sie dies bei der Minijobzentrale.
Empfehlungen für geeignete Reinigungskräfte finden Sie zum Beispiel:

  • im Bekannten- und Freundeskreis
  • in Internetportalen
  • durch Zeitungsinserate
  • am Schwarzen Brett

Zur Anmeldung des Arbeitsverhältnisses benötigen Sie von der Haushaltshilfe folgende Daten:

  • die Adresse
  • die Sozialversicherungsnummer (alternativ: Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort der Haushaltshilfe)
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben über weitere Beschäftigungen
  • Angaben über den Rentenbezug (oder vergleichbare Leistungen)
  • gegebenenfalls einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Außerdem müssen Sie selbst folgende Daten einreichen:

  • Ihre Steuernummer (dem Steuerbescheid zu entnehmen)
  • Ihre Bankverbindung
  • die Betriebsnummer Ihres Privathaushalts (haben Sie noch keine, wird Ihnen bei der Anmeldung eine zugewiesen)

Achten Sie auf die Verdienstobergrenze von 450,- Euro bei Minijobbern! Vergewissern Sie sich, dass Ihre Haushaltshilfe besagte Grenze einhält.

Eine Putzhilfe hat arbeitsrechtlich Anspruch auf:

  • bezahlten Urlaub
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Mindestlohn
  • Meldung bei der Sozialversicherung und Zahlung der entsprechenden Beiträge durch den Arbeitgeber
Achtung! Eine Haushaltshilfe nicht bei der Sozialversicherung beziehungsweise Minijobzentrale anzumelden, bedeutet Schwarzarbeit! Das kann für Sie Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000,- Euro nach sich ziehen.

Ein weiteres Argument für die Anmeldung der Haushaltshilfe ist das Risiko hoher Kosten bei einem Arbeitsunfall. Ein Schwarzarbeiter ist nicht unfall- und rentenversichert. Im schlimmsten Fall hätten Sie infolgedessen hohe Ausgaben für eine Krankenhausbehandlung der verunglückten Haushaltshilfe oder müssten vielleicht sogar Rentenzahlungen leisten.

Auch Schäden an der Wohnungseinrichtung und am Inventar können Sie nur bei einer ordnungsgemäß angemeldeten Putzkraft über die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung erstattet bekommen.

Haushaltshilfen über einen Reinigungsbetrieb buchen

Möchten Sie auf die zusätzliche Verantwortung als Arbeitgeber der Reinigungskraft verzichten, können Sie diese alternativ über eine Reinigungsfirma engagieren. Statt alles selbst zu regeln, unterzeichnen Sie lediglich einen Dienstleistungsvertrag mit der Firma, der die Formalitäten wie Bezahlung, Aufgaben und Häufigkeit der Besuche regelt.

Bild von Staubsauger

Das Unternehmen kommt für die Versicherungsbeiträge der angestellten Reinigungskraft auf, weshalb Sie einen höheren Stundenlohn zahlen als bei direkter Anstellung in Ihrem Privathaushalt.

Ein Vorteil dieser Vermittlungsform ist, dass Sie einen Ersatz bekommen, sollte Ihre reguläre Haushaltshilfe erkranken oder im Urlaub sein. Andererseits haben Sie weniger freie Hand bei der Wahl Ihrer Reinigungskraft.

Kann man die Kosten einer Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

Als Arbeitgeber einer sozialversicherten Haushaltshilfe dürfen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 20 Prozent der Ausgaben unter dem Punkt “haushaltsnahe Dienstleistungen” geltend machen. Jährlich können Sie so maximal 510,- Euro absetzen, das entspricht 42,50 Euro monatlich.


Aufgrund dieses Steuervorteils zahlen Sie letztendlich nur zwischen 2,- und 10,- Euro Sozialabgaben pro Monat, der Rest wird Ihnen von der Steuer erstattet.

Checkliste: So finden Sie die perfekte Haushaltshilfe

Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, die passende Haushaltshilfe zu finden:

  • Wie oft und für wie viele Stunden brauche ich Unterstützung im Haushalt?
  • Wo könnte ich nach einer Haushaltshilfe suchen?
  • Fände ich es in Ordnung, wenn ein Bekannter, der als Haushaltshilfe arbeitet, einen derart tiefen Einblick in meine Privatsphäre und mein Privatleben erhält?
  • Welche Aufgaben soll die Haushaltshilfe übernehmen (Bügeln, Fenster putzen, Wäsche waschen…)?
  • In welchem Rhythmus sind bestimmte Arbeiten zu erledigen und wie viel Zeit wird dafür benötigt?
  • Besteht zwischen mir und der Reinigungskraft ein Vertrauensverhältnis? Ist sie zuverlässig, ehrlich und diskret?
  • Geht die Haushaltshilfe vorsichtig mit dem Inventar und rücksichtsvoll mit anderen Haushaltsmitgliedern um?
  • Wie erfahren ist die Reinigungskraft? Hat sie eine spezielle Ausbildung abgeschlossen?
  • Wie viel kann ich zahlen? Was kann ich realistischerweise dafür erwarten?
  • Entspricht die Leistung der Haushaltshilfe meinen Anforderungen? Bei Unsicherheiten sollten Sie diese offen kommunizieren, ihre Reinigungsstandards miteinander abstimmen und könnten zum Beispiel anbieten, zu Beginn gemeinsam zu putzen.
  • Vergessen Sie nicht, die Haushaltshilfe bei privater Anstellung bei der Minijobzentrale zu melden!
Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt das nachfolgende Formular (*), um einen genaueren Überblick über die individuell anfallenden Kosten für Ihr Projekt (und in Ihrer Region) zu erhalten.

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