ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet eine Kur?

Wer dauerhafte gesundheitliche Probleme wie chronische Erkrankungen oder andere, auch stressbedingte und psychische gesundheitliche Belastungen mit sich herumschleppt, denkt meist über eine Kur nach.
Gerade auch bei großer Belastung im Alltag von Familien entsteht schnell eine Situation, unter der alle Beteiligten mehr oder weniger stark leiden.
Bei Eltern und Kindern sowie pflegenden Angehörigen ist schnell eine Belastungsgrenze erreicht, bei der Maßnahmen sinnvoll bis notwendig sind, um die Situation zu verbessern. Auch hier bietet sich dann eine Kur an.

Grundsätzlich dient eine Kur zur Vorsorge oder zur Rehabilitation.

Kuren zur Vorsorge werden angetreten, um zu verhindern, dass ein vorhandenes Gesundheitsrisiko in absehbarer Zeit zu dauerhaften, gesundheitlichen Einschränkungen führt.

Kuren zur Rehabilitation dienen dazu, nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall die dadurch entstandenen Einschränkungen bestmöglich zu kurieren.

Wie setzen sich die Kosten für eine Kur zusammen?

Die Kosten einer Kur sind stark davon abhängig, ob sie ambulant, teilstationär oder stationär durchgeführt wird. Eine ambulante Behandlung findet in der Regel in der Nähe statt und es fallen daher nur die Kosten für die Maßnahme selbst an. Diese sind dann vom Einzelfall abhängig – also davon, welche Maßnahmen und Behandlungen sowie Arzneimittel erforderlich sind. Der Betroffene sucht das Reha-Zentrum lediglich für die Behandlungen und Kurse auf. Ähnlich sieht es bei teilstationären Maßnahmen aus. Diese finden meist ebenfalls wohnortnah statt und der Betroffene hält sich zu Therapiezeiten dort auf. Abends und am Wochenende ist er zu Hause.

Stationäre Kuraufenthalte

Bei einer stationären Kur hingegen erfolgt die Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, häufig in einem Kurort.

Kurorte sind Orte, an denen nachweislich beispielsweise eine besonders gute Luft- oder Wasserqualität herrscht, oft mit Thermalbädern und Quellen. Viele solcher Orte und entsprechende Einrichtungen gibt es zum Beispiel an der Nordsee, im Schwarzwald oder im Voralpengebiet.

Unterkunft und Behandlung sind also eng verknüpft und der Betroffene kann sich außerhalb seines Alltags der Genesung widmen.
Dafür fallen neben Behandlungs- und Arzneimittelkosten natürlich weitere Kosten für Unterkunft und Verpflegung an.

Oft liegt der entsprechende Tagessatz für einen stationären Kuraufenthalt bei 70,- bis 150,- Euro pro Tag.
Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel bis zu drei Wochen, bei Kindern und in schweren Ausnahmefällen kann er bis zu sechs Wochen dauern.

Kosten pro TagKosten pro WocheKosten für drei Wochen
70,- bis 150,- Euro490,- bis 1.050,- Euro1.470,- bis 3.150,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Wer übernimmt die Kosten für einen Kuraufenthalt?

Für die finanzielle Unterstützung eines Kuraufenthalts benötigen Sie in jedem Fall eine ärztliche Überweisung bzw. Empfehlung. Bei medizinischer Notwendigkeit sind Sie zunächst beihilfeberechtigt.
Die Beihilfe unterstützt sämtliche anfallende Kosten bis zu einem gewissen Prozentsatz. Es verbleibt ein Eigenanteil in Form von Zuzahlungen von 10,- Euro pro Tag für Betroffene über 18 Jahre.


Zusätzlich können Sie eventuell von Kassen und Versicherungen unterstützt werden.

Welcher Leistungsträger zuständig ist, ist vom Einzelfall abhängig.

Dient die Rehabilitation oder Vorsorge beispielsweise dazu, einen Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig zu machen, der ansonsten aus dem Arbeitsleben ausscheiden würde, handelt es sich also um eine “Reha vor der Rente”, ist es eine Leistung der Rentenversicherung.

Bei Rentnern hingegen ist die Krankenkasse zuständig.

Grundsätzlich gilt bei den Kassen die Regel “ambulant vor stationär”. Das bedeutet, dass stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nur noch in den seltensten Fällen unterstützt werden und immer die ambulante Option vorgezogen wird. Diese ist für die Kassen billiger. Lediglich wenn die Möglichkeiten vor Ort nachweislich nicht ausreichend sind, können Kosten für stationäre Maßnahmen bezuschusst werden.

Ausnahme bilden hier Eltern-Kind-Kuren sowie Kuren für pflegende Angehörige. “Ambulant vor stationär” wird hier nicht angewendet. Sofern medizinisch notwendig, besteht in diesen Fällen immer ein Anspruch auf einen stationären Kuraufenthalt.

In allen Fällen müssen Sie zunächst Ihren Arzt aufsuchen, in der Regel wird der Antrag über ihn gestellt.

Eltern-Kind-Kuren

Sogenannte Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren sind eine Maßnahme, um Eltern und ihre Kinder zu entlasten, wenn der Alltag so schwierig ist, dass er schließlich zu Erkrankungen führt oder in absehbarer Zeit führen kann.

Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der erkrankte Elternteil die Kur allein antritt, oder mit einem oder mehreren Kindern gemeinsam. Beide Varianten haben ihre Vorteile. So können Sie als erkrankter Elternteil alleine weg vom Alltag und sich entsprechend davon erholen. Gemeinsam mit Ihren Kindern können Sie aber das Verhältnis langfristig verbessern.


Für die Kostenübernahme zu beachten ist, dass der Aufenthalt der Kinder unterschiedlich abgerechnet wird, je nachdem, ob bei dem Kind ebenfalls eine medizinische Indikation vorliegt oder nicht. Ist dies der Fall, wird die Berechnung für Kinder angewendet, dabei fällt die Übernahme durch die Beihilfe höher aus. Ist das Kind lediglich als Begleitung dabei, gilt der Regelsatz für die Mutter bzw. den Vater.
Beispiel für eine Mutter-Kind-Kur
Eine Mutter hat Bedarf an einer Kur, ein Kind begleitet sie. Die Kurdauer beträgt drei Wochen.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für die Mutter zu 70 Prozent. Der Tagessatz liegt bei 80,- Euro. 80,- Euro x 21 Tage x zwei Personen ergibt eine Gesamtsumme von 3.360,- Euro.
70 Prozent der Kosten, also 1.176,- Euro abzüglich des Eigenanteils von 10,- Euro pro Tag ergeben eine Kostenübernahme von 966,- Euro für die Mutter.
Das Kind ist nicht kurbedürftig, deshalb wird der Prozentsatz der Mutter angewendet. Da das Kind noch nicht über 18 ist, entfällt der Eigenanteil, es werden also 1.176,- Euro übernommen. Insgesamt verbleiben also Kosten von 1.218,- Euro. Diese werden anteilig für die Mutter noch einmal von der Krankenkasse unterstützt.Ist das Kind ebenfalls kurbedürftig, werden 80 Prozent seiner Kosten von der Beihilfe gedeckt, das sind 1.344,- Euro. Somit verbleiben Kosten von 1.050,- Euro, welche anteilig sowohl für die Mutter als auch für das Kind von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Wenn Sie sich für eine Eltern-Kind-Kur interessieren, weitere Informationen oder Beratung wünschen sowie Fragen haben oder Hilfe beim Stellen des Antrags benötigen, können Sie sich an das Müttergenesungswerk wenden. Es ist für Mutter-Kind-Maßnahmen sowie für Vater-Kind-Maßnahmen zuständig und führt eine Liste von knapp 70 anerkannten Einrichtungen.

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