Ein unerwartet verweigerter Kredit, eine neue Wohnung oder einfach nur persönliches Interesse – es gibt einige Gründe, eine SCHUFA-Auskunft zu beantragen.
Hinweis: Dieser Artikel informiert Sie über die Kosten von SCHUFA-Leistungen für Privatpersonen.
Die Kosten für die einmalige Beantragung von Auskünften über die von der SCHUFA gespeicherten Daten beziehungsweise Ihre Bonität liegen zwischen 0,- und 29,95 Euro.
Angeboten werden aber auch Abonnements ab 3,95 Euro monatlich, die eine ständige Einsicht in Ihre Daten ermöglichen.
Was kosten die verschiedenen Leistungen der SCHUFA?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei, die personen- und unternehmensbezogene Finanz-Daten zur Weitergabe an Dritte sammelt. So kann beispielsweise die Kreditwürdigkeit einer Person ermittelt werden.
Bevor auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten eingegangen wird, hier schon mal ein Kostenüberblick:
Überblick über Leistungen und Preise der SCHUFA (Stand 2020)
Angebot | Preis |
---|---|
Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO | kostenfrei |
Bonitätsauskunft | 14,95 bis 29,95 Euro |
Unternehmensauskunft | 28,50 Euro |
Leistungspaket-”Abonnements” | 3,95 bis 6,95 Euro monatlich |
Einmalige Erteilung von Auskünften
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beantragung von einmaligen Auskünften. In der Regel ist dies telefonisch, postalisch oder online möglich. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen einigen Tagen und sechs Wochen.
Antrag auf Erstellung einer Datenkopie gemäß Artikel 15 DS-GVO
Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei und daher besonders interessant, wenn Sie einen Überblick über die über Sie gespeicherten Daten erhalten möchten.
In diesem Dokument steht, welche Daten über Sie bei der SCHUFA vorliegen, zum einen also Ihre persönlichen Daten und Informationen über Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten. Dazu gehören unter anderem die Eröffnung von Girokonten, laufende Kredite, Zahlungsrückstände etc.
Außerdem erfahren Sie, wer auf Ihre Daten zugegriffen hat und warum. Besonders interessant ist Ihr Bonitäts- oder Basisscore. Er gibt Auskunft darüber, als wie kreditwürdig Sie eingestuft werden.
Liegt Ihr Basisscore über 97,5 Prozent, bedeutet das, dass bei Ihnen kaum das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit besteht. Bei einem Wert zwischen 80 und 90 Prozent wird das Risiko als erhöht eingestuft und mit einem Score unter 50 Prozent dürften Sie Schwierigkeiten haben, einen Kreditgeber zu finden. Der Basisscore wird alle drei Monate neu berechnet.
Die Datenkopie kann online beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Website der SCHUFA unter dem Punkt “Produkte”.
Im Gegensatz zur kostenfreien Datenübersicht nach § 34 BDSG, dem Vorgänger der Datenkopie gemäß Artikel 15 DS-GVO, muss dem Antrag nicht mehr zwingend eine Ausweiskopie beigelegt werden.
Die Datenkopie kann einmal pro Jahr beantragt werden und wird per Post zugeschickt. Aufgrund der noch recht neue Gesetzgebung rund um den Datenschutz könnte sich jedoch in nächster Zeit eine Änderung ergeben, die es Ihnen erlaubt mehrmals im Jahr kostenfrei Einsicht in Ihre Daten zu nehmen.
Antrag auf Erstellung einer SCHUFA-Bonitäts-Auskunft
Dieses Dokument kann zusätzlich zu den gängigen Wegen auch in den Filialen kooperierender Banken beantragt werden. Dazu zählen die Volksbank und die Postbank.
Zusätzlich kann ein SCHUFA-BonitätsCheck über die Portale ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet und die Website der Postbank angefordert werden.
Der große Unterschied zu den klassischen Antragsmethoden: Die Bonitätsauskunft wird nicht per Post verschickt, sondern ist für Sie online verfügbar und kann als PDF heruntergeladen werden.
Die Kosten für die Bonitätsauskunft liegen bei 29,95 Euro.
Die Bonitätsprüfung enthält alle Daten die Sie auch in der Datenkopie finden.
Zusätzlich zum tagesaktuellen Orientierungswert, der Ihre Bonität auf einer Skala von 100 bis 600 misst (kleine Werte sind besser), ist hier auch ein Branchenscore angegeben.
Ähnlich wie der Basisscore gibt er an wie hoch die Wahrscheinlichkeit Ihrer Zahlungsunfähigkeit ist, diesmal jedoch nicht im Allgemeinen, sondern je nach Branche. Er ermöglicht es Banken oder Geschäftspartnern einzuschätzen, wie sicher eine Partnerschaft mit Ihnen wäre.
Besonders wichtig ist das beiliegende Zertifikat. Hierbei handelt es sich um eine Bonitäts-Bestätigung von Seiten der SCHUFA, die Sie an Dritte weitergeben können.
Wenn Sie also einen SCHUFA-Bescheid für Ihren Vermieter oder Arbeitgeber benötigen, sollten Sie in die Bonitätsauskunft investieren. Zwar enthält die kostenfreie Datenkopie auch alle relevanten Informationen, aber eben auch eine Menge Dinge, die Dritte nichts angehen.
Antrag auf Erstellung einer Unternehmensauskunft
Auf diese Leistung werden Sie als Privatperson wahrscheinlich eher selten zurückgreifen. Die Unternehmensauskunft gibt Ihnen Auskunft über die Bonität einer Firma oder eines Unternehmens. Die Ausstellung dieser Auskunft kostet Sie 28,50 Euro.
Leistungspakete der SCHUFA
Besonders, wenn Sie die Dienste der SCHUFA häufig nutzen, empfiehlt sich die Buchung eines ihrer drei Leistungspakete. Sie erhalten dadurch zahlreiche Service-Angebote und Vergünstigungen.
Zum Beispiel kostet Sie die Bonitätsauskunft so nur 14,95 Euro. Mit dem SCHUFA “premium” Paket erhalten Sie sogar eine Bonitäts- und eine Unternehmensauskunft pro Jahr gratis.
Außerdem erhalten Sie einen online Zugang und können Ihre aktuelle Bonität und Ihre Daten einsehen.
Die Verträge sind auf ein Jahr angelegt und verlängern sich ohne Widerruf automatisch. Auf der Website der SCHUFA finden Sie Angebote, die Ihnen für einen Monat die kostenfreie Nutzung des “kompakt” Pakets ermöglichen.
Zuzüglich zur monatlichen Nutzungsgebühr wird ein einmaliger Anmeldungsbeitrag von 9,95 Euro erhoben.
Übersicht über Unterschiede zwischen den Leistungspaketen der SCHUFA (Stand 2020)
Angebot/ Ihnalt | meineSCHUFA kompakt | meineSCHUFA plus | meineSCHUFA premium |
---|---|---|---|
Preis pro Monat | 3,95 Euro | 4,95 Euro | 6,95 Euro |
online Auskunft über persönliche Daten und Bonität | ja | ja | ja |
umfassende Service-Angebote (z.B. Telefonservice, Updates...) | ja | ja | ja |
Vorkehrungen gegen Identitätsdiebstahl | nein | ja | ja |
Partner-Angebote (ein Jahr kostenfreier plus-Zugang für eine weitere Person) | nein | nein | ja |
Priority-Service | nein | nein | ja |
vergünstigte Bonitätsauskunft | ja | ja | ja |
kostenfreie Bonitätsauskunft (einmal pro Jahr) | nein | nein | ja |
kostenfreie Unternehmensauskunft (einmal pro Jahr) | nein | nein | ja |
Welche Daten speichert die SCHUFA und für wie lange?
Zunächst einmal sollten Sie wissen:
Die SCHUFA speichert keine Angaben über:
- Ihr Einkommen und Vermögen
- Ihren Familienstand
- Ihren Arbeitsplatz
Gespeichert werden Angaben über:
- Ihre Kontaktdaten
- eröffnete Konten und genutzte Kreditkarten
- Informationen über Kundenkonten bei Handelsketten (beispielsweise eBay) oder Telekommunikationspartnern
- laufende Kredit- oder Leasingverträge
- ausgefallene Zahlungen
- eidesstattliche Versicherungen auf Ihr Vermögen sowie daraus folgende Haftbefehle
- die Eröffnung und Einstellung von Insolvenzverfahren
- Anfragen an bestimmte Branchen
Übrigens: Aufgrund des letzten Punktes sollten Sie darauf achten, bei einer Bank zunächst eine Anfrage nach den Kreditkonditionen und nicht nach einem Kredit zu stellen. Das gilt zumindest für den Fall, dass Sie zuerst einige Kreditverträge vergleichen wollen. Jede Anfrage nach einem Kredit wirkt sich nämlich negativ auf Ihre Bonitätsbewertung aus.
Wie lange die Daten gespeichert werden, ist unterschiedlich. Einige Daten werden sofort nach Änderung des Tatbestandes aus der Akte genommen, andere bleiben mehrere Jahre vermerkt.
Sofort geändert werden zum Beispiel Informationen bei Konto-Auflösungen, gekündigten Kreditkarten oder Handyverträgen. Anfragen zu Krediten oder ähnlichen Produkten werden nach einem Jahr gelöscht.
Nach drei Jahren werden unter anderem getilgte Kredite, Informationen über Privatinsolvenzen sowie eidesstattliche Versicherungen aus Ihrer Kartei genommen.
Wie kann ich SCHUFA-Einträge löschen lassen?
Wenn Sie feststellen, dass einige SCHUFA-Einträge fehlerhaft sind, können Sie die Änderung telefonisch oder schriftlich beantragen. Die SCHUFA prüft Ihre Forderung und wenn sich herausstellt, dass der Eintrag tatsächlich fehlerhaft ist, wird er berichtigt.
Unwahrscheinlich ist dagegen, dass Sie einen negativen Eintrag zum Beispiel über gemahnte Forderungen vor Ablauf der Verjährungsfrist beantragen können.
In kritischen Fällen können Sie einen Ombudsmann als Vermittler hinzuziehen.
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