Sind Bäume durch ein Unwetter stark beschädigt, nehmen sie zu viel Sonne weg oder sind sie krank, müssen sie gefällt beziehungsweise zurechtgeschnitten werden.
Für die Fällung eines etwa 15 Meter hohen Baumes sollten Sie – abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort – 200,- bis 850,- Euro einplanen. Die Entsorgung der Abfälle ist in diesem Preis inkludiert.
Kostenfaktoren bei einer Baumfällung
Die Kosten für das Fällen eines Baumes sind abhängig von verschiedenen Einzelposten, Baumgröße, Aufwand und zusätzlichen Arbeiten, wie die Entsorgung von Abfällen. Lassen Sie sich daher von einem Fachmann zunächst vor Ort über die möglichen Kosten beraten.
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Der wichtigste Kostenfaktor ist natürlich zunächst die Baumfällung an sich. Die meisten Firmen geben ihre Preise pro Meter Baumhöhe an.
Die Kosten sind zum Beispiel davon abhängig, ob der Baum stückweise oder im Ganzen gefällt werden soll. Auch der Stammumfang und die Gesamthöhe beeinflussen den Preis.
Teilweise können Sie Geld sparen, wenn Sie die Entsorgung der Holzabfälle selbst übernehmen oder der Firma das brauchbare Stammholz überlassen.
Überblick über Kosten pro laufendem Meter beim Baumfällen
Kosten/ Art der Baumfällung | pro laufendem Meter | 15 Meter | 20 Meter |
---|---|---|---|
am Stück | 12,- bis 27,- Euro | 180,- bis 405,- Euro | 240,- bis 540,- Euro |
stückweise | 15,- bis 42,- Euro | 225,- bis 630,- Euro | 300,- bis 840,- Euro |
Überblick über verschiedene Kostenfaktoren bei einer Baumfällung
Dienstleistung | ungefähre Kosten |
---|---|
Entsorgung der Grünabfälle | 100,- bis 150,- Euro |
Ausgraben und Entfernen von Wurzel bzw. Baumstumpf | 70,- bis 150,- Euro |
Aufbereitung von Holzstücken zu Kaminholz | 50,- bis 110,- Euro |
Hebebühne | ab 115,- Euro |
Fällgenehmigung | 25,- bis 90,- Euro |
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung | 80,- bis 120,- Euro |
Gesamtkosten mit allen Zusatzleistungen | 560,- bis 1.145,- Euro |
Ersatzpflanzung | 85,- bis 120,- Euro |
Anwuchspflege | 120,- Euro |
Baumfällungen sehen einfacher aus, als sie tatsächlich sind. Für den Laien können sie lebensgefährlich sein, weshalb Sie diese Arbeit einem Experten überlassen sollten.
Dieser besitzt die nötige Routine und das erforderliche Equipment wie zum Beispiel Klettergurte. Zudem verfügt er über die unerlässliche Sicherheitsausrüstung.
Für die Fällung eines etwa 15 Meter hohen Baumes müssen Sie mit Kosten zwischen 200,- und 600,- Euro rechnen. Dieser Preis ergibt sich mitunter durch die hohen Kosten für die Haftpflichtversicherung der Firma. Für die Entsorgung der Grünabfälle fallen meist noch 100,- bis 150,- Euro an.
Übernehmen Sie das Ausgraben der Wurzel nicht in Eigenregie, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten von 70,- bis 150,- Euro rechnen. Wollen Sie zudem aus größeren Holzstücken Holz für den Kamin erhalten, so kostet Sie das 50,- bis 110,- Euro.
Manchmal kann für das Fällen auch eine Hebebühne notwendig sein. Diese kostet Sie in der Regel mindestens 115,- Euro.
Übrigens: Die Kosten für die Baumfällung sind seit 2003 als “haushaltsnahe Dienstleistung” steuerlich absetzbar. Der Steuervorteil für die Arbeitskosten beträgt 20 Prozent der Summe. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000,- Euro.
Kosten für die Fällgenehmigung
Haben Sie den Entschluss gefasst, einen oder mehrere Bäume fällen zu lassen, müssen Sie zuerst eine Genehmigung einholen. Eine Ausnahme bilden bewirtschaftete Obstbäume. Die Fällgenehmigung kostet ca. 25,- bis 90,- Euro.
Diese ist in der Regel nötig, wenn der Stammumfang des zu fällenden Baumes oberhalb des Wurzelansatzes (ca. 1 m) 40 – 100 cm beträgt und dieser somit als schützenswert gilt.
Geregelt wird dies durch die sogenannte Baumschutzsatzung, welche durch die Städte oder Gemeinden erlassen werden kann.
Des Weiteren müssen Sie beachten, dass während der Nist- und Brutzeit vom 01.03. bis 30.09. das Fällen von Bäumen außerhalb des Walds und gärtnerisch genutzten Flächen grundsätzlich verboten ist.
Geregelt ist dieses Verbot im Paragraf 39 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz). Deshalb ist für diesen Zeitraum eine Ausnahmegenehmigung nötig, welche jedoch nur erteilt wird, wenn die Fällungsarbeiten unaufschiebbar sind.
Anträge sind an die zuständige Naturschutzbehörde zu richten. Für deren Prüfung sind ca. 80,- bis 120,- Euro Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Zudem ist es in den meisten Fällen nötig eine sogenannte Ersatzpflanzung zu leisten. Wie genau diese erfolgen soll, welche Baumart bevorzugt wird und welchen Stammumfang diese aufweisen müssen ist durch die jeweiligen Gemeinden geregelt.
Oft bieten die betreffenden Behörden an eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn eine Neupflanzung nicht möglich oder unerwünscht ist. Hier ist mit Preisen zwischen 85,- und 120,- Euro pro Baum zu rechnen. Hinzu kommen 120,- Euro für die sogenannte Anwuchspflege.
Übrigens: Um einen Baum im Wald zu fällen, benötigen Sie mehr als einen Holzleseschein. Die entsprechende Genehmigung erhalten Sie im Forstamt. Voraussetzung ist allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Motorsägenführerschein.
Der Förster weist Ihnen anschließend das Waldstück zu, in dem Sie Bäume fällen dürfen.
Bei der Fällung eines Baumes auf einem Privatgrundstück hat der Vermieter die Kosten dafür zu tragen. Ausnahmen müssen zuvor vertraglich festgehalten worden sein.
Die Kosten für die Baumfällung dürfen auch nicht anteilig als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Mögliche Zusatzkosten bei einer Baumfällung
Grundsätzlich gilt: je höher und stärker der Baum ist, desto aufwendiger und teurer sind die Baumfällarbeiten. Auch die Anzahl, Stärke und Länge der Äste hat Einfluss auf die Kosten.
Wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, weil sich der Baum teilweise im Nachbargrundstück oder über Ihrem Haus befindet, kann es auch teurer werden.
Gleiches gilt, wenn beispielsweise Strom- oder Telefonleitungen in der Nähe des Baumes zu finden sind und das Fällen erschweren.
Auch wenn für das Fällen des Baumes eine Straßensperrung notwendig ist, müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen. Ein geeigneter Zufahrtsweg für den Abtransport des Baumes sollte unbedingt vorhanden sein.
Ist dies nicht gegeben, entstehen gegebenenfalls zusätzliche Kosten aufgrund des erhöhten Aufwands für das Beladen des Fahrzeugs.
Sollten Sie nach dem Fällen des Baumes eine Ersatzpflanzung ablehnen, ist in der Regel eine Ausgleichszahlung fällig, welche von den Behörden angeboten wird. Allerdings fällt diese meist deutlich höher aus, als die Kosten für eine Neupflanzung.
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Bäume selbst fällen
Gerade bei kleineren Bäumen im eigenen Grundstück entscheiden sich viel, den Baum selbst zu fällen.
Prüfen Sie in so einem Fall zunächst, ob tatsächlich der ganze Baum gefällt werden muss oder nur Teilbereiche entfernt werden sollten. Eine mögliche Technik dieser Art ist zum Beispiel der Kronenschnitt.
Vergewissern Sie sich bevor Sie mit der Arbeit beginnen, dass der Bereich entsprechend abgesichert ist.
Sorgen Sie dafür, dass keine Personen versehentlich den Arbeitsbereich betreten oder von herabfallenden Ästen verletzt werden können. Auch das Beiseiteräumen von Gartenmöbeln etc. ist empfehlenswert.
Denken Sie auch an Ihre eigene Sicherheit! Zu einer umfassenden Schutzausrüstung gehören:
- Handschuhe (circa 10,- Euro)
- Schutzbrille
- Schnittschutzschuhe (ab 100,- Euro)
- Helm (Kombinationen mit Brille und Gehörschutz ab 40,- Euro)
- Gehörschutz (falls Sie mit einer Kettensäge arbeiten)
- Schnittschutzhose (circa 80,- Euro)
Auch Ihr Werkzeug sollte natürlich in gutem Zustand und einsatzbereit sein. Im Allgemeinen sind Motor-Kettensägen Elektro-Kettensägen vorzuziehen. So besteht nicht die Gefahr, dass Sie durch ein Kabel eingeschränkt werden oder es gar zerschneiden.
Achtung! Arbeiten Sie mit Ihrerer Kettensäge niemals über Kopf oder auf einer Leiter. Sie riskieren Verletzungen durch herabfallende Äste oder Stürze.
Beim Fällen setzen Sie zunächst ein Fällkerb. Dieses bestimmt, in welche Richtung der Baum später fallen soll. Von der anderen Seite des Stammes setzen Sie nun einige Zentimeter oberhalb des Fällkerbs den waagerechten Fällschnitt.
Ist der Baum gefällt, entfernen Sie zunächst die Äste auf der oberen Seite des Stammes. Die Äste an der unteren Stammseite dürfen zunächst an Ort und Stelle belassen werden. Da sie den Stamm einige Zentimeter über dem Boden halten, erleichtern sie sein Zerkleinern.
Um den zerkleinerten Baum in feuerholztaugliche Stücke zu zerteilen, eignet sich eine Axt oder eine Kreissäge.
Möchten Sie den Wurzelballen entfernen, sollten Sie einen langen Stumpf stehen lassen. Andernfalls ist der Stumpf in Bodennähe abzusägen.
Durch regelmäßige Baumpflege bleiben Ihnen die Bäume in Ihrem Garten möglichst lange erhalten. Was ein Gärtner kostet, erfahren Sie hier.
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