Unser Fachexperte im Bereich Pflege:
BERNHARD MOORKAMP
Herr Moorkamp ist zertifizierter und unabhängiger Pflegeberater. Er berät Pflegebedürftige und alle weiteren, an der Pflegesituation beteiligten Personen zu sämtlichen Themen, die im Rahmen einer Pflegesituation anfallen.
- Im Alter noch selbstständig und unabhängig leben – der Traum vieler Menschen. Für sie eignet sich das Wohnmodell des Betreuten Wohnens (oft auch bezeichnet als “Service-Wohnen”).
- Die Kosten hierfür sind variabel: Sie richten sich nach den örtlichen Miet-/Kaufpreisen und beinhalten einen etwa 10- bis 20-prozentigen Aufschlag. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Serviceangebote.
- Prinzipiell ist Betreutes Wohnen nicht mit einer “Rund-um-die-Uhr”-Versorgung gleichzusetzen. Daher lässt sich das Wohnkonzept eher als “Service-Wohnen” beschreiben: Die Mieter/Besitzer einer Immobilie leben weitestgehend eigenständig und autonom und nutzen nur verschiedene frei buchbare Services, welche seinen Alltag erleichtern.
- Ist man dauerhaft auf Hilfe bei Toilettengängen angewiesen oder bspw. dement, eignet sich das “Betreute Wohnen” nicht.
- Der Begriff “Betreutes Wohnen”, oder auch “Service-Wohnen”, ist rechtlich nicht definiert und so gibt es auch verschiedene Auffassungen, was darunter zu verstehen ist. Denn da das Angebot nicht vom Heimgesetz geregelt wird, sind auch keine einheitlichen Standards definiert, wie das Betreute Wohnen im Allgemeinen auszusehen hat.
- Somit gibt es sowohl bei den Wohnanlagen als auch bei den Pflegeangeboten große Unterschiede hinsichtlich der gebotenen Qualität und den anfallenden Kosten. Wichtig ist daher, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen!
Kostenfaktoren beim Betreuten Wohnen / Service-Wohnen
Die Kosten für das Service-Wohnen teilen sich in zwei Faktoren auf:
- Miet-/Kaufkosten für die Immobilie
- Kosten für die Serviceleistungen (teilweise müssen diese gebucht werden, teilweise hat man die volle Flexibilität)
Ein Kauf- oder Mietvertrag wird dabei mit dem Betreiber der Wohnanlage geschlossen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass keine Klausel enthalten ist, die den Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt. Außerdem sollte eine angemessene Kündigungsfrist festgeschrieben sein.
Neben dem Miet-/Kaufvertrag der Immobilie wird in der Regel auch ein Betreuungs- oder Servicevertrag abgeschlossen. Diese Verträge sind unterschiedlich verfasst. Es kann ein Gesamtpaket sein oder man “bucht” einzelne Angebote.
Es können z.B. die Wäscheversorgung, ein Mahlzeitenservice, eine Hausnotrufanlage, weitere spezielle Angebote oder die Auswahl des Pflege- oder Betreuungsdienstes betreffen.
Die beiden Verträge für Miete beziehungsweise Kauf und Service- / Betreuungsleistungen sollten unabhängig voneinander abgeschlossen werden, sodass sie auch gegebenenfalls separat gekündigt werden können.
Kosten fürs Wohnen im Betreuten Wohnen
Hauptfaktoren für die Kosten sind natürlich die bevorzugte Wohnung und deren Lage.
Die Wohnung, welche man entweder als Eigentumswohnung kauft oder entsprechend mietet, kann sich in einem Seniorenwohnheim, einer Seniorenresidenz, einer integrierten Wohnanlage oder einem Altenwohnkomplex befinden.
Unterschiede ergeben sich hierbei natürlich durch die Ausstattung der Wohnung und den entsprechenden Anforderungen des Mieters.
Wie bei einer normalen Wohnung auch, spielen Wohnungsgröße, Ausstattung und Lage die größte Rolle bei der Höhe des Miet-/Kaufpreises.
Stadtnahe Wohnungen sind meist preisintensiver und begehrter als Wohnungen auf dem Land. Ebenso kann die Lage der Wohnung in einer hochwertigen Seniorenresidenz oder auch die Nähe zu Gewässern, speziell zum Meer, preisliche Unterschiede hervorrufen.
Die Preise für ein entsprechendes Appartement liegen in der Regel über dem regional üblichen Niveau einer vergleichbaren Wohnung. Deshalb sollte man hier die Formel: “ortsübliche Netto-Kaltmiete + etwa 10% bis 20% Aufschlag” anwenden.
Gründe für den Aufschlag sind bspw. der Umbau der Wohnung auf Barrierefreiheit oder die Bereitstellung einer Einbauküche.
Wer zahlt das Betreute Wohnen / Service-Wohnen?
Miete beziehungsweise Kaufpreis müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden.
Häufig werden Kosten für den Hausnotruf oder auch für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (zum Beispiel Treppenlift, barrierefreie Dusche) von der Pflegeversicherung bezuschusst. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Pflegekasse.
Auch können eventuell Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Fragen Sie dazu bei Ihrer Stadt/Gemeinde nach.
Sollte sich die Wohnung in einem öffentlich geförderten Wohnraum befinden, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein, um von den sehr günstigen Mieten zu profitieren.
Bei geringem Einkommen kann auch ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Zusatzleistungen im Betreuten Wohnen
Welche Zusatzleistungen im Betreuungsvertrag angeboten werden, variiert immer je nach Anbieter. Dabei kann es sich bspw. um
- das Waschen von Wäsche,
- das Erledigen von Einkäufen,
- oder einen Hausnotruf handeln.
Teilweise ist vom Anbieter vorgegeben, dass bestimmte Leistungen gebucht werden müssen. Bei einigen Anbietern haben Sie jedoch die maximale Flexibilität und zahlen nur für Leistungen, wenn sie auch tatsächlich benötigt und in Anspruch genommen wurden.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie gängige Wahlservices. Was dabei jedoch angeboten wird, variiert immer je nach vorhandenen Grundleistungen.
mögliche Zusatzleistungen |
---|
Mahlzeitenservice (Essen auf Rädern oder gemeinsamer Mittagstisch) |
Reparaturdienste |
hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Einkaufs-, Reinigungs-, Wäscheservice) |
Fahrdienst und Begleitservice zu Ärzten, Therapeuten, Behörden |
Hol- und Bringdienste |
ambulante Pflegedienste |
Wellnessangebote |
Besucher- und Hospizdienste |
Was sind die Vorteile beim Betreuten Wohnen?
Ein altersgerechtes Umfeld, hilfreiche und vielfältige Pflegeangebote, gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten sowie eine gute Anbindung an die Infrastruktur sind die zentralen Vorteile des Betreuten Wohnens.
Teilweise gibt es auch die Möglichkeit, dass Paare zusammen wohnen können. Häufig gibt es dafür Vergünstigungen bei verschiedenen Leistungen.
Auch selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte wie beispielsweise vom Deutschen Roten Kreuz sind möglich. Kosten können dadurch geteilt werden und es entsteht ein noch intensiveres Miteinander.
Manche Einrichtungen sind sogar auf dem Gelände von Senioren- oder Pflegeheimen, sodass der Betroffene selbst bei hohem Pflegebedarf nicht zwingend in das Heim umziehen muss.
Betreutes Wohnen eignet sich vor allem für Senioren, die noch selbstständig aktiv sind, aber auch die Sicherheit brauchen, dass ihnen bei Bedarf schnell geholfen wird.
Zudem gibt es auch Wohnanlagen mit Pflegediensten, die speziell auf bestimmte Krankheitsbilder zugeschnitten sind, zum Beispiel geistige Behinderung oder Demenz.
Qualität erkennen – Qualitäts- und Prüfsiegel fürs Betreute Wohnen
Um den Betroffenen die Auswahl zu erleichtern, vergeben manche Bundesländer und Behörden spezielle Qualitätssiegel für bewährte Anbieter. So zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Aber auch Institutionen, Städte und andere Behörden vergeben entsprechende Siegel.
Die Bewertung der jeweiligen Einrichtung richtet sich nach verschiedenen DIN-Normen, welche sich mit der baulichen Qualität der Unterkünfte und Anlage auseinandersetzen (DIN 18040-1, 2 & 3).
Zusätzlich zieht man die DIN 77800 hinzu. Die Norm bezüglich der “Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform ‘Betreutes Wohnen für ältere Menschen’” stammt aus dem Jahr 2006 und wird seit dem Jahr 2017 neu überarbeitet.
DIN 77800 hat vor allem die rechtliche Transparenz und damit die Qualitätssicherung der Unterbringung im Fokus.
So werden neben der Klarheit und Verständlichkeit des Miet-/Kaufvertrages auch die Verfügbarkeit der jeweiligen Ansprechpartner und Verantwortlichen der Wohnanlage/Wohnung bewertet.
Zudem wird die Wohnung an sich, die Qualität und Auswahl der Grund- und Wahlleistungen, sowie die Vertretbarkeit der Kosten der Immobilie im Zusammenhang mit ihrer Finanzierung betrachtet.
Auch das Betreuungspersonal, der Betreuungsschlüssel und die soziale und kulturelle Betreuung sind bei der Bewertung und Vergabe der Siegel von Bedeutung.
Darauf sollten Sie bei der Wahl des Service-Wohnens noch achten
Im Allgemeinen gilt, dass der Umfang der Leistungen sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheidet und jedes Angebot genau analysiert und mit den persönlichen Bedürfnissen abgeglichen werden sollte.
Vorsicht ist bei Pauschalangeboten geboten, in denen Mietvertrag und Betreuungs-Serviceleistungen zusammenkommen.
Die Leistungen sollten im Vertrag detailliert aufgelistet und beschrieben werden. Auch das maximal mögliche Leistungsangebot sollte aufgeführt sein. Zudem kann die Garantie eines lebenslangen Wohnrechts sinnvoll sein.
Abgeklärt werden sollte außerdem, was passiert, wenn der Bewohner schwerstpflegebedürftig wird. Gibt es dann die Möglichkeit in eine angeschlossene Pflegestation umzuziehen? Ist die Betreuung in der Wohnanlage dann noch ungehindert möglich?
Auch die Größe der Unterkunft und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte, Geschäfte etc. sollte für den Betroffenen angemessen sein.
Bei der Auswahl und Entscheidung zum richtigen neuen Lebensort können auch Checklisten helfen. Der BAGSO e.V. (die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) hat solch eine Checkliste speziell für den Fall der Unterbringung in einer Service-Wohnanlage erstellt. Informationen dazu finden Sie hier.
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