Sind BĂ€ume durch ein Unwetter stark beschĂ€digt, nehmen sie zu viel Sonne weg oder sind sie krank, mĂŒssen sie gefĂ€llt beziehungsweise zurechtgeschnitten werden.
FĂŒr die FĂ€llung eines etwa 15 Meter hohen Baumes sollten Sie â abhĂ€ngig von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort â 200,- bis 850,- Euro einplanen. Die Entsorgung der AbfĂ€lle ist in diesem Preis inkludiert.
Kostenfaktoren bei einer BaumfÀllung
Die Kosten fĂŒr das FĂ€llen eines Baumes sind abhĂ€ngig von verschiedenen Einzelposten, BaumgröĂe, Aufwand und zusĂ€tzlichen Arbeiten, wie die Entsorgung von AbfĂ€llen. Lassen Sie sich daher von einem Fachmann zunĂ€chst vor Ort ĂŒber die möglichen Kosten beraten.
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Der wichtigste Kostenfaktor ist natĂŒrlich zunĂ€chst die BaumfĂ€llung an sich. Die meisten Firmen geben ihre Preise pro Meter Baumhöhe an.
Die Kosten sind zum Beispiel davon abhĂ€ngig, ob der Baum stĂŒckweise oder im Ganzen gefĂ€llt werden soll. Auch der Stammumfang und die Gesamthöhe beeinflussen den Preis.
Teilweise können Sie Geld sparen, wenn Sie die Entsorgung der HolzabfĂ€lle selbst ĂŒbernehmen oder der Firma das brauchbare Stammholz ĂŒberlassen.
Ăberblick ĂŒber Kosten pro laufendem Meter beim BaumfĂ€llen
Kosten/ Art der BaumfÀllung | pro laufendem Meter | 15 Meter | 20 Meter |
---|---|---|---|
am StĂŒck | 12,- bis 27,- Euro | 180,- bis 405,- Euro | 240,- bis 540,- Euro |
stĂŒckweise | 15,- bis 42,- Euro | 225,- bis 630,- Euro | 300,- bis 840,- Euro |
Ăberblick ĂŒber verschiedene Kostenfaktoren bei einer BaumfĂ€llung
Dienstleistung | ungefÀhre Kosten |
---|---|
Entsorgung der GrĂŒnabfĂ€lle | 100,- bis 150,- Euro |
Ausgraben und Entfernen von Wurzel bzw. Baumstumpf | 70,- bis 150,- Euro |
Aufbereitung von HolzstĂŒcken zu Kaminholz | 50,- bis 110,- Euro |
HebebĂŒhne | ab 115,- Euro |
FĂ€llgenehmigung | 25,- bis 90,- Euro |
PrĂŒfung einer Ausnahmegenehmigung | 80,- bis 120,- Euro |
Gesamtkosten mit allen Zusatzleistungen | 560,- bis 1.145,- Euro |
Ersatzpflanzung | 85,- bis 120,- Euro |
Anwuchspflege | 120,- Euro |
BaumfĂ€llungen sehen einfacher aus, als sie tatsĂ€chlich sind. FĂŒr den Laien können sie lebensgefĂ€hrlich sein, weshalb Sie diese Arbeit einem Experten ĂŒberlassen sollten.
Dieser besitzt die nötige Routine und das erforderliche Equipment wie zum Beispiel Klettergurte. Zudem verfĂŒgt er ĂŒber die unerlĂ€ssliche SicherheitsausrĂŒstung.
FĂŒr die FĂ€llung eines etwa 15 Meter hohen Baumes mĂŒssen Sie mit Kosten zwischen 200,- und 600,- Euro rechnen. Dieser Preis ergibt sich mitunter durch die hohen Kosten fĂŒr die Haftpflichtversicherung der Firma. FĂŒr die Entsorgung der GrĂŒnabfĂ€lle fallen meist noch 100,- bis 150,- Euro an.
Ăbernehmen Sie das Ausgraben der Wurzel nicht in Eigenregie, mĂŒssen Sie mit zusĂ€tzlichen Kosten von 70,- bis 150,- Euro rechnen. Wollen Sie zudem aus gröĂeren HolzstĂŒcken Holz fĂŒr den Kamin erhalten, so kostet Sie das 50,- bis 110,- Euro.
Manchmal kann fĂŒr das FĂ€llen auch eine HebebĂŒhne notwendig sein. Diese kostet Sie in der Regel mindestens 115,- Euro.
Ăbrigens: Die Kosten fĂŒr die BaumfĂ€llung sind seit 2003 als âhaushaltsnahe Dienstleistungâ steuerlich absetzbar. Der Steuervorteil fĂŒr die Arbeitskosten betrĂ€gt 20 Prozent der Summe. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000,- Euro.
Kosten fĂŒr die FĂ€llgenehmigung
Haben Sie den Entschluss gefasst, einen oder mehrere BĂ€ume fĂ€llen zu lassen, mĂŒssen Sie zuerst eine Genehmigung einholen. Eine Ausnahme bilden bewirtschaftete ObstbĂ€ume.  Die FĂ€llgenehmigung kostet ca. 25,- bis 90,- Euro.
Diese ist in der Regel nötig, wenn der Stammumfang des zu fĂ€llenden Baumes oberhalb des Wurzelansatzes (ca. 1 m) 40 â 100 cm betrĂ€gt und dieser somit als schĂŒtzenswert gilt.
Geregelt wird dies durch die sogenannte Baumschutzsatzung, welche durch die StÀdte oder Gemeinden erlassen werden kann.
Des Weiteren mĂŒssen Sie beachten, dass wĂ€hrend der Nist- und Brutzeit vom 01.03. bis 30.09. das FĂ€llen von BĂ€umen auĂerhalb des Walds und gĂ€rtnerisch genutzten FlĂ€chen grundsĂ€tzlich verboten ist.
Geregelt ist dieses Verbot im Paragraf 39 des Gesetzes ĂŒber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz). Deshalb ist fĂŒr diesen Zeitraum eine Ausnahmegenehmigung nötig, welche jedoch nur erteilt wird, wenn die FĂ€llungsarbeiten unaufschiebbar sind.
AntrĂ€ge sind an die zustĂ€ndige Naturschutzbehörde zu richten. FĂŒr deren PrĂŒfung sind ca. 80,- bis 120,- Euro VerwaltungsgebĂŒhr zu zahlen.
Zudem ist es in den meisten FĂ€llen nötig eine sogenannte Ersatzpflanzung zu leisten. Wie genau diese erfolgen soll, welche Baumart bevorzugt wird und welchen Stammumfang diese aufweisen mĂŒssen ist durch die jeweiligen Gemeinden geregelt.
Oft bieten die betreffenden Behörden an eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn eine Neupflanzung nicht möglich oder unerwĂŒnscht ist. Hier ist mit Preisen zwischen 85,- und 120,- Euro pro Baum zu rechnen. Hinzu kommen 120,- Euro fĂŒr die sogenannte Anwuchspflege.
Ăbrigens: Um einen Baum im Wald zu fĂ€llen, benötigen Sie mehr als einen Holzleseschein. Die entsprechende Genehmigung erhalten Sie im Forstamt. Voraussetzung ist allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren und ein MotorsĂ€genfĂŒhrerschein.
Der Förster weist Ihnen anschlieĂend das WaldstĂŒck zu, in dem Sie BĂ€ume fĂ€llen dĂŒrfen.
Bei der FĂ€llung eines Baumes auf einem PrivatgrundstĂŒck hat der Vermieter die Kosten dafĂŒr zu tragen. Ausnahmen mĂŒssen zuvor vertraglich festgehalten worden sein.
Die Kosten fĂŒr die BaumfĂ€llung dĂŒrfen auch nicht anteilig als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Mögliche Zusatzkosten bei einer BaumfÀllung
GrundsĂ€tzlich gilt: je höher und stĂ€rker der Baum ist, desto aufwendiger und teurer sind die BaumfĂ€llarbeiten. Auch die Anzahl, StĂ€rke und LĂ€nge der Ăste hat Einfluss auf die Kosten.
Wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden mĂŒssen, weil sich der Baum teilweise im NachbargrundstĂŒck oder ĂŒber Ihrem Haus befindet, kann es auch teurer werden.
Gleiches gilt, wenn beispielsweise Strom- oder Telefonleitungen in der NĂ€he des Baumes zu finden sind und das FĂ€llen erschweren.
Auch wenn fĂŒr das FĂ€llen des Baumes eine StraĂensperrung notwendig ist, mĂŒssen Sie mit Zusatzkosten rechnen. Ein geeigneter Zufahrtsweg fĂŒr den Abtransport des Baumes sollte unbedingt vorhanden sein.
Ist dies nicht gegeben, entstehen gegebenenfalls zusĂ€tzliche Kosten aufgrund des erhöhten Aufwands fĂŒr das Beladen des Fahrzeugs.
Sollten Sie nach dem FĂ€llen des Baumes eine Ersatzpflanzung ablehnen, ist in der Regel eine Ausgleichszahlung fĂ€llig, welche von den Behörden angeboten wird. Allerdings fĂ€llt diese meist deutlich höher aus, als die Kosten fĂŒr eine Neupflanzung.
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BÀume selbst fÀllen
Gerade bei kleineren BĂ€umen im eigenen GrundstĂŒck entscheiden sich viel, den Baum selbst zu fĂ€llen.
PrĂŒfen Sie in so einem Fall zunĂ€chst, ob tatsĂ€chlich der ganze Baum gefĂ€llt werden muss oder nur Teilbereiche entfernt werden sollten. Eine mögliche Technik dieser Art ist zum Beispiel der Kronenschnitt.
Vergewissern Sie sich bevor Sie mit der Arbeit beginnen, dass der Bereich entsprechend abgesichert ist.
Sorgen Sie dafĂŒr, dass keine Personen versehentlich den Arbeitsbereich betreten oder von herabfallenden Ăsten verletzt werden können. Auch das BeiseiterĂ€umen von Gartenmöbeln etc. ist empfehlenswert.
Denken Sie auch an Ihre eigene Sicherheit! Zu einer umfassenden SchutzausrĂŒstung gehören:
- Handschuhe (circa 10,- Euro)
- Schutzbrille
- Schnittschutzschuhe (ab 100,- Euro)
- Helm (Kombinationen mit Brille und Gehörschutz ab 40,- Euro)
- Gehörschutz (falls Sie mit einer KettensÀge arbeiten)
- Schnittschutzhose (circa 80,- Euro)
Auch Ihr Werkzeug sollte natĂŒrlich in gutem Zustand und einsatzbereit sein. Im Allgemeinen sind Motor-KettensĂ€gen Elektro-KettensĂ€gen vorzuziehen. So besteht nicht die Gefahr, dass Sie durch ein Kabel eingeschrĂ€nkt werden oder es gar zerschneiden.
Achtung! Arbeiten Sie mit Ihrerer KettensĂ€ge niemals ĂŒber Kopf oder auf einer Leiter. Sie riskieren Verletzungen durch herabfallende Ăste oder StĂŒrze.
Beim FÀllen setzen Sie zunÀchst ein FÀllkerb. Dieses bestimmt, in welche Richtung der Baum spÀter fallen soll. Von der anderen Seite des Stammes setzen Sie nun einige Zentimeter oberhalb des FÀllkerbs den waagerechten FÀllschnitt.
Ist der Baum gefĂ€llt, entfernen Sie zunĂ€chst die Ăste auf der oberen Seite des Stammes. Die Ăste an der unteren Stammseite dĂŒrfen zunĂ€chst an Ort und Stelle belassen werden. Da sie den Stamm einige Zentimeter ĂŒber dem Boden halten, erleichtern sie sein Zerkleinern.
Um den zerkleinerten Baum in feuerholztaugliche StĂŒcke zu zerteilen, eignet sich eine Axt oder eine KreissĂ€ge.
Möchten Sie den Wurzelballen entfernen, sollten Sie einen langen Stumpf stehen lassen. Andernfalls ist der Stumpf in BodennÀhe abzusÀgen.
Durch regelmĂ€Ăige Baumpflege bleiben Ihnen die BĂ€ume in Ihrem Garten möglichst lange erhalten. Was ein GĂ€rtner kostet, erfahren Sie hier.
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