ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet die Osteopathie?

Der Begriff “Osteopathie” hat seinen Ursprung im Griechischen und bedeutet so viel wie “Leiden der Knochen”. Ein Osteopath kümmert sich aber nicht nur um die Knochen, sondern behandelt den Körper ganzheitlich.

Ausgeübt wird die Osteopathie meist von Heilpraktikern, die nur mit Hilfe ihrer Hände zahlreiche Beschwerden lindern oder heilen.

Die Kosten pro Sitzung liegen bei etwa 60,- bis 150,- Euro.

Nicht zu verwechseln ist der Osteopath mit dem Chiropraktiker, der zwar ähnlich wie der Osteopath nur mit den Händen arbeitet, aber in der Regel vor allem auf die Wirbelsäule spezialisiert ist.

Kosten für die Osteopathie

Die Behandlungskosten betragen im Schnitt 70,- bis 100,- Euro pro Sitzung, es können aber auch bis zu 150,- Euro anfallen.

Die Anzahl der benötigten Sitzungen ist daher wesentlicher Kostenfaktor. Sie richtet sich nach der Art der Beschwerden.

Leichtere Beschwerden können bereits nach 1 bis 2 Sitzungen gelöst werden, häufig sind aber mindestens 3 bis 5 Behandlungen notwendig.

Kosten pro SitzungKostenbeispiel 2 SitzungenKostenbeispiel 5 Sitzungen
60,- bis 150,- Euro120,- bis 300,- Euro300,- bis 750,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

So brauchen zum Beispiel langjährige Fehlstellungen mehr Zeit als leichtere Beschwerden, da sich über längere Zeit Bindegewebe und Sehnen verändert haben.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundsätzlich handelt es sich bei der Osteopathie um eine Privatleistung, die nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis abgerechnet wird.

In jedem Fall müssen Sie also zunächst selbst bezahlen und anschließend die benötigten Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kosten oder einen Teil davon erstattet zu bekommen.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten häufig zumindest anteilig. Auch viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen mittlerweile die Osteopathie. Im Zweifel können Sie auch eine Krankenzusatzversicherung abschließen, die die Osteopathie einschließt.


Es lohnt sich, eine eventuelle – in der Regel nur anteilige – Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen, da hierfür häufig auch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

So kann es beispielsweise sein, dass Ihnen die Erstattung nur für eine bestimmten Anzahl von Sitzungen pro Kalenderjahr bewilligt oder diese nur bis zu einer gewissen Maximalsumme übernommen wird.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über typische Kassenleistungen ausgewählter Krankenkassen.

Übersicht über Übernahme von Osteopathie-Leistungen durch Krankenkassen (Stand April 2020)

KrankenkasseÜbernahme-Leistung
AOK plusmax. drei Behandlungen pro Jahr,
90 Prozent Kostenübernahme, max. 60,- Euro pro Sitzung
AOK Ortsverbändetw. Übernahme Osteopathie für Säuglinge
max. drei bis sechs Behandlungen pro Jahr,
80 bis 100 Prozent Kostenübernahme,
durchschnittlich 50,- bis 65,- Euro pro Sitzung
IKK clasicmax. vier Behandlungen pro Jahr,
max. 40,- Euro pro Sitzung
IKK Ortsverbändemax. vier bis sechs Behandlungen pro Jahr,
80 bis 100 Prozent Kostenübernahme,
durchschnittlich 30,- bis 60,- Euro pro Sitzung
BARMER GEKkeine reguläre Übernahme, nur ggf. durch Bonusprogramme
Continentale BKKmax. vier Behandlungen pro Jahr,
80 Prozent Kostenübernahme,
max. 40,- Euro pro Sitzung
DAK Gesundheitmax. drei Behandlungen pro Jahr,
max. 40,- Euro pro Sitzung
Debekka BKKmax. sechs Behandlungen pro Jahr,
80 Prozent Kostenübernahme,
max. 40,- Euro pro Sitzung
Techniker Krankenkasse TKmax. drei Behandlungen pro Jahr,
max. 40,- Euro pro Sitzung
Knappschaftmax. fünf Behandlungen pro Jahr,
80 Prozent Kostenübernahme,
max. 30,- Euro pro Sitzung
Alle Angaben verstehen sich als grobe Richtwerte und können selbstverständlich abweichen.
Wichtig! Informieren Sie sich vor einer Behandlung unbedingt direkt bei Ihrer ortsansässigen Krankenkasse über den aktuellen Übernahmebetrag!

In jedem Fall muss der behandelnde Osteopath oft in einem osteopathischen Berufsverband sein und/oder eine qualifizierte Ausbildung nachweisen können, um die Voraussetzungen für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erfüllen.

Die Berufsbezeichnung des Osteopathen ist in Deutschland nämlich nicht geschützt und die Ausbildung nicht einheitlich geregelt.

Osteopathen sind im Normalfall Ärzte oder Heilpraktiker mit Zusatzausbildung. 

Viele Krankenkassen stellen Listen zur Verfügung, auf denen Sie Osteopathen finden, bei denen Sie die Behandlung erstattet bekommen können.

Eine Übersicht eingetragener Osteopathen des deutschen Osteopathenverbands finden Sie hier.

Falls Sie häufig osteopathische und andere alternativmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen, lohnt sich eventuell eine Heilpraktikerzusatzversicherung.

In Abhängigkeit von Ihrem Alter und dem Leistungsumfang liegen die monatlichen Beitragssätze zwischen rund 2,50 und 65,- Euro.

Was macht die Osteopathie aus?

Der Begründer der Osteopathie, der Arzt Andrew Taylor Still, ging 1874 davon aus, dass die Selbstheilungskräfte des menschlichen Körpers von Zeit zu Zeit von außen angeregt werden müssen. Darauf beruht das sanfte und insgesamt recht risikoarme Behandlungsprinzip.

Die Osteopathie wird nur mit Hilfe der Hände des Osteopathen durchgeführt. Dafür muss er über ein fundiertes anatomisches Wissen verfügen.

Wesentlicher Bestandteil der osteopathischen Untersuchung sind die sogenannten Faszien. Dabei handelt es sich um sehr feines Bindegewebe, das den ganzen Körper vernetzt und beispielsweise Ursache für Rückenschmerzen sein kann, wenn die Faszien verkleben.

Der Osteopath fokussiert sich auf drei Bereiche:

  • den Bewegungsapparat
  • den Schädel
  • das zentrale Nervensystem

Mit den Händen ertastet er verschiedenste Ursachen für Probleme und löst diese.

Dazu zählen unter anderem folgende Beschwerden:

  • Verspannungen
  • Bandscheibenvorfall
  • Hexenschuss
  • Bänder- oder Muskelverletzungen
  • Verletzungen des Skeletts
  • Allergien
  • Migräne
  • Hormonelle Störungen
  • Tinnitus

Auch wenn die Wirksamkeit wissenschaftlich nicht ausreichend nachgewiesen ist, können mit der Behandlungsmethode zufriedenstellende Ergebnisse bei den Patienten erreicht werden.

Zudem stellt die Behandlung durch den Osteopathen kaum ein Risiko dar, solange dieser über eine qualifizierte Ausbildung verfügt.

Übrigens: Osteopathie darf auch während der Schwangerschaft angewendet werden. Sie kann beispielsweise zur Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden, allgemein schwangerschaftsbegleitend sowie nach der Geburt empfohlen werden.

Wichtig ist, dass die Osteopathie bei genannten Beschwerden gute Ergebnisse erzielt, bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise einem Herzinfarkt oder Krebs hingegen allenfalls begleitend zur Schulmedizin eingesetzt werden kann.

Ablauf der Behandlung beim Osteopathen

Einer Behandlung durch den Osteopathen geht immer eine ausführliche Anamnese voraus. In diesem Gespräch stehen die Fragen nach verschiedensten Erkrankungen und Verletzungen im Vordergrund. Dabei können auch diejenigen relevant sein, die schon etwas länger zurückliegen.

Für den Osteopathen ist es zunächst wichtig, sich ein umfassendes Bild von den Beschwerden und der Krankheitsgeschichte des Patienten zu machen, da ihm dieses Aufschluss über mögliche Ursachen gibt.

Dies ist essentiell, da der Fokus des Osteopathen darauf liegt Ursachen zu bekämpfen, nicht Symptome.


Außerdem kann er somit einschätzen, welche Techniken er anwenden kann und welche nicht. Liegen zum Beispiel Blutungen oder eine Osteoporose vor, dürfen keine Techniken mit hohem Kraftaufwand angewendet werden.

Im Anschluss an das Gespräch begeben Sie sich auf die Behandlungsbank, wo der Osteopath beginnt, Probleme und Funktionsstörungen zu ertasten und zu erfühlen, zum Beispiel Spannungen.

Dabei kann es schnell passieren, dass Voruntersuchung und Diagnose übergangslos in die eigentliche Behandlung übergehen, in der der Osteopath die entsprechenden Handgriffe anwendet, um die Probleme im Körper zu lösen.

Zu den Handgriffen zählen:

  • Fühlen
  • Drücken
  • Schieben
  • Zupfen
  • Streichen

Selten ist das Problem in einer Sitzung behoben. Nach der ersten Behandlung finden somit meist Folgebehandlungen statt. Der zeitliche Abstand zwischen den Sitzungen kann sehr unterschiedlich sein – wenige Tage oder mehrere Monate – und ist auch von Ihren Beschwerden abhängig.

Eine erste Verbesserung ist häufig schon nach wenigen Tagen spürbar, meist dauert es einige Wochen, bis sich die volle Wirkung entfaltet.

Nebenwirkungen der Osteopathie

Häufig führen osteopathische Behandlungen zunächst zu einer Verstärkung der Symptomatik. Je nach individuellem Beschwerdebild und Stärke der Symptome kann dieser Zustand unterschiedlich lang anhalten. Ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen ist nicht ungewöhnlich.

Unter Umständen kann es durch die Behandlung zu einer “Entgiftungsreaktion” kommen, die sich zum Beispiel durch Müdigkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufbeschwerden oder Durchfall äußert.

Außerdem könnten Blasen-, Nieren- oder Gallensteine in Bewegung kommen. Bei Frauen kann eine Behandlung zu vorübergehenden Schwankungen und Veränderungen im Menstruationszyklus führen.

Wie bereits erwähnt: Um Folgeschäden zu vermeiden, ist es essentiell, den behandelnden Osteopathen auf innere Verletzungen, Blutungen und Erkrankungen am Skelett und Bewegungsapparat aufmerksam zu machen. So kann dieser seine Methodik entsprechend anpassen.

Wer

  • an Osteoporose leidet
  • unverheilte Knochenbrüche hat
  • bereits sehr alt ist,

sollte gegebenenfalls lieber auf eine osteopathische Behandlung verzichten.

Osteopathie bei Säuglingen

Da es sich bei der Osteopathie um eine sehr sanfte Behandlungsmethode handelt, ist sie auch für Säuglinge geeignet. Tatsächlich kommt sie dort auch oft zum Einsatz.

Zum Beispiel, wenn ein Säugling eine lange, schwere Geburt hinter sich hat, während der er im Geburtskanal hohem Druck ausgesetzt war.


Weitere Anwendungsmöglichkeiten bei Säuglingen:

  • Geburt durch Kaiserschnitt
  • KiSS-Syndrom durch einseitiges Liegen im Mutterleib
  • Schreibabys
  • Entwicklungsstörungen

Sie sollten allerdings darauf achten, ob der Osteopath eine Zusatzqualifikation für Babys vorweisen kann.

Auch hier gilt: Besprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden.

Kann man Osteopathie von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können medizinische Behandlungen, auch die von Heilpraktikern und Osteopathen, als “außergewöhnliche Belastung” geltend gemacht werden.

Allerdings wird die individuelle “zumutbare Eigenbelastung” sowie Leistungen der Krankenkassen vom Gesamtbetrag der Behandlungskosten abgezogen, sodass der letztendlich von der Steuer abgesetzte Betrag stark variiert.

Legen Sie dem Finanzamt unbedingt eine ärztliche Verordnung bei!

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