Eine gemeinsame Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der Zeitschrift “Eltern” ermittelte 2010 die Kindergartengebühren für Familien in verschiedenen Regionen. Das Resultat waren regional starke Kostenunterschiede.
So sind Kindergärten im Süden Deutschlands am günstigsten. Kindertagesstätten in den neuen Bundesländern und in Norddeutschland sind meist teurer.
Von 0,- bis zu 900,- Euro monatlich pro Kind ist nahezu alles möglich.
Die folgende Übersicht zeigt die ungefähren monatlichen Kosten für ein Kind in einem kommunalen Kindergarten in verschiedenen Städten:
Stadt | ungefähre monatliche Kosten pro Kind |
---|---|
Berlin | 30,- bis 80,- Euro |
Bremen | 140,- bis 150,- Euro |
Dresden | 60,- bis 70,- Euro |
Erfurt | 60,- bis 150,- Euro |
Frankfurt a. M. | 70,- bis 110,- Euro |
Hamburg | 140,- bis 160,- Euro |
Hannover | 120,- bis 130,- Euro |
Kiel | ca. 120,- Euro |
Köln | 70,- bis 150,- Euro |
Leipzig | ca. 50,- Euro |
Magdeburg | ca. 90,- Euro |
München | 50,- bis 80,- Euro |
Nürnberg | ca. 80,- Euro |
Potsdam | 100,- bis 200,- Euro |
Saarbrücken | 80,- bis 90,- Euro |
Stuttgart | ca. 50,- Euro |
Kostenfaktoren bei einem Kindergartenplatz
Die Kosten für einen Kindergartenplatz setzen sich zusammen aus Betreuungskosten (Elternbeitrag), Verpflegungskosten und Zusatzkosten für Ausflüge oder Freizeitangebote.
Betreuungskosten im Kindergarten
Die Betreuungskosten des Kindergartenplatzes sind je nach Region abhängig von der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl Ihrer Kinder, Ihrem Familienstand und natürlich der jeweiligen Gemeinde.
Natürlich ist es auch wichtig, wie lange das Kind betreut wird. Oftmals wird hier nach einem Stundensystem abgerechnet. So zahlen Eltern, die ihr Kind für 5 Stunden in den Kindergarten geben natürlich weniger, als Eltern die auf eine 11-stündige Betreuung in der Kindertagesstätte angewiesen sind.
In manchen Bundesländern staffeln sich die Kindergartenbeiträge nach der Höhe des Einkommens der Eltern. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Zudem gibt es häufig einen Geschwisternachlass. Das heißt: wenn eine Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in den Kindergarten schickt, so bezahlt sie ab dem zweiten Kind weniger Beiträge. Bei manchen Kindergärten entfallen die Beiträge ganz z.B. ab dem vierten Kind.
Außerdem zahlen Alleinerziehende meist einen geringeren Satz als Eltern, die zusammen leben.
Auch ist es in manchen Städten üblich, dass die Kosten für das letzte Kindergartenjahr komplett entfallen.
Bietet der Kindergarten eine Kinderkrippe an, so unterscheiden sich dort oftmals die Kosten, da Krippenkinder intensiver betreut werden müssen. Durch den hohen Betreuungsaufwand sind die Kosten für einen Krippenplatz also meist höher.
Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten für einen Kinderkrippenplatz.
Verschiedenen Arten von Kindergärten und ihre Betreuungskosten
Zwischen den Trägern der Einrichtungen in verschiedenen Städten gibt es zudem große Unterschiede. Man differenziert zwischen privaten und kommunalen Kindergärten und Kindergärten mit freier Trägerschaft (z. B. Kirche, DRK).
Bei den kommunalen Kindergärten gibt es deshalb so große Unterschieden zwischen den Gemeinden, weil sie komplett aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Je nach Standort bekommt eine Einrichtung also unterschiedliche Zuschüsse von Bund, Bundesland und der Gemeinde.
Private Kindergärten finanzieren sich komplett durch die Einnahmen aus den Elternbeiträgen und/oder Spendengeldern, wohingegen Kindergärten mit freier Trägerschaft durch eine Institution wie z.B. die Kirche oder eine Organisation z.B. AWO zu Teilen bezuschusst und unterstützt werden.
Private Kindergärten sind daher meist um einiges teurer als andere Einrichtungen. Kosten von bis zu 900,- Euro monatlich pro Kind können hier anfallen.
Je nach Region ist es aber möglich, dass sich die Beiträge zwischen Kindergärten unter freiem Träger und städtischen Kindertagesstätten kaum oder gar nicht unterscheiden. Teilweise können freie Kindergärten aber auch höhere Beiträge erheben.
Sie finden die üblichen Betreuungsgebühren in der jeweiligen Beitrags- und Benutzungssatzung Ihrer Stadt.
Verpflegungskosten im Kindergarten
Zu den Betreuungskosten kommen Verpflegungskosten für Getränke und Essen sowie Zusatzkosten für Kinder, die über Mittag bleiben und eine warme Mahlzeit zu sich nehmen.
Hier gibt es verschiedene Varianten:
Variante 1
Manche Kindergärten bieten den Eltern eine Rund-Um-Versorgung an. Dort werden Frühstück/Vesper, Mittagessen und ggf. “Kaffeetrinken” sowie Getränke zwischendurch wie Tee oder Saft und Snacks wie Obst oder Kekse komplett von der Kindertagesstätte gestellt.
Das ist vor allem für Eltern optimal, die Ihrem Kind nicht täglich eine vollwertige Mahlzeit zur Verfügung stellen können – sei es durch beruflichen Stress oder mangelnde finanzielle Mittel. Hier sind die Verpflegungskosten natürlich höher als bei der folgenden Variante.
Der Trend geht allerdings eher zu dieser Variante, da mitgebrachtes Essen oftmals schlecht gelagert werden kann. Außerdem bekommt hier jedes Kind dasselbe Essen und es kann untereinander kein Neid entstehen.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass bei dieser Variante die Kindertagesstätte eine gesunde Ernährung der Kinder sicherstellen kann.
Variante 2
Andere Kindergärten bieten den Eltern an, dass sie die Versorgung der Kinder selbst übernehmen. So bereiten Sie Ihrem Kind selbst Brote und Snacks vor. Getränke werden in der Regel aber vom Kindergarten gestellt.
Eine warme Mahlzeit können die Kinder meist trotzdem zu sich nehmen. Oftmals arbeiten die Kindergärten mit einem Essenslieferdienst zusammen, der täglich einige Gerichte zur Auswahl bietet.
Hier können dann Eltern wählen, ob sie Ihrem Kind selbst das Mittagessen zubereiten wollen oder diesen Service in Anspruch nehmen. Die Kosten sind dabei sehr individuell – je nach Bedarf.
Nimmt das Kind täglich ein Mittagessen zu sich, so kommen je nach Mahlzeit etwa 2,- bis 4,- Euro Extrakosten pro Tag auf Sie zu.
Der Pauschalbeitrag für die Verpflegung (Bereitstellung von Getränken), den sie an die Einrichtung zahlen, ist jedoch geringer.
Vorteil ist hierbei, dass vor allem auf Kinder mit individuellen Bedürfnissen wie beispielsweise Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten besser eingegangen werden kann. Auch wenn Sie eine bestimmte Ernährungsform (z.B. Vegan, Paleo) bevorzugen, kommt Ihnen diese Variante sehr entgegen.
Zusatzkosten im Kindergarten
Für besondere Anlässe und Aktivitäten – wie Kekse backen oder Ausflüge – werden teils zusätzliche Gebühren erhoben.
Da Kinder in Bus und Straßenbahn zumeist kostenlos mitfahren und sich Eintrittsgelder bei größeren Gruppen oftmals in Grenzen halten, sind die Kosten jedoch nicht allzu hoch anzusetzen (zwischen 1,- und 10,- Euro pro Ausflug etwa).
Einige Kindergärten rechnen diese Kosten allerdings auch in ihren Betreuungsbeiträgen schon mit ab.
Auch Angebote wie Musik- oder Fremdsprachenunterricht können kostenpflichtig sein. Manche Kindergärten erheben zudem eine Gebühr für Bastelmaterialien.
Besonders private Kindergärten und Kindergärten unter freier Trägerschaft haben oftmals (je nach Ausrichtung) spezielle Freizeitangebote. So kann beispielsweise ein Waldorfkindergarten regelmäßige Kreativwerkstätten oder ein kirchlicher Kindergarten religionspädagogischen Frühunterricht anbieten.
Da solche Angebote meist zum Konzept der Kita gehören, sind sie oft (aber nicht immer) bereits in den Betreuungskosten enthalten.
Für alle Kinder offen: Integrative Kindertagesstätten
Auch Kinder, die eine besondere Einschränkung, wie beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Behinderung haben, können natürlich einen Kindergarten besuchen.
Dazu eignen sich besonders integrative Kindertagesstätten. Hier wird darauf geachtet, dass Kinder unabhängig von ihren jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten gleich behandelt, aber trotzdem individuell betreut werden.
So sind hier oftmals Kinder aller Schichten vertreten. Die Kinder lernen damit von Anfang an den Umgang mit beispielsweise einem Kind im Rollstuhl oder einem Kind mit Migrationshintergrund.
Das Personal ist meist speziell ausgebildet und es sind insgesamt mehr Erzieher vorhanden.
Eltern, die ein Kind haben, das gewisse Einschränkungen aufweist, seien es Sprachprobleme oder eine körperliche oder geistige Behinderung, sollten sich zuerst an das Sozialamt wenden. Wurde dort der Antrag bewilligt, erhält Ihr Kind den Status “Integrationskind”.
Der Kindergarten bekommt für dieses Kind dann zusätzliche Gelder und Betreuungsstunden bewilligt. Diese Zusatzkosten trägt das Sozialamt.
Davon können besondere Materialien oder individuell abgestimmte Spielsachen gekauft werden.
Wissenswertes zum Kindergartenplatz
Geringverdiener, Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfe-Empfänger können einen Antrag auf die Übernahme oder eine Ermäßigung der Kosten beim Jugendamt stellen.
Die Kosten der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten können von der Steuer abgesetzt werden. Hier gilt allerdings ein Maximalbetrag von 4.000,- Euro jährlich.
Alleinerziehende können die Betreuungskosten als Mehrbedarf geltend machen, sodass Unterhaltsverpflichtete sich über den eigentlichen Unterhalt hinaus an den Elternbeiträgen beteiligen müssen.
Hier werden die Kosten also anteilig nach der Höhe der Einkommen der Elternteile aufgeteilt. Verdient ein Elternteil zu wenig, kann für diesen der Beitrag wegfallen. Die Verpflegungskosten bleiben in dieser Regelung allerdings unberücksichtigt.
Tipp: In unserem Artikel zum Thema “Was kostet ein Kind?” bekommen Sie einen Überblick darüber, mit welchen weiteren Kosten Sie im Laufe der Zeit für Ihr Kind rechnen müssen.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!
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