ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet ein Vaterschaftstest?

Dieser Ratgeber wurde von einem externen Experten auf fachliche Richtigkeit hin überprüft.

UNSER FACHEXPERTE IM BEREICH VATERSCHAFTSTESTS: Dr. rer. nat. Armin Pahl
Herr Dr. Pahl war zunächst am Max-Planck-Institut für medizinische Forschung und am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg beschäftigt. Er machte sich dort mit den Methoden der Genetik und moderner DNA Diagnostik vertraut. Nach der dreijährigen Ausbildung durch den renommierten Abstammungsgutachter Prof. Dr. H. H. Hoppe zum Sachverständigen für Abstammungsgutachten, wurde er 1998 in das damalige Verzeichnis der Blutgruppensachverständigen aufgenommen.

Im Jahr 2013 legte Dr. rer. nat. Armin Pahl als einer der ersten Gutachter in Deutschland die Prüfung zum neu geschaffenen Fachabstammungsgutachter ab. Dr. Pahl arbeitet als Abstammungsgutachter bundesweit für Familiengerichte und Oberlandesgerichte.

Manchmal kann es vorkommen, dass Zweifel an einer Vaterschaft entstehen. Sei es ein vermutetes Kuckuckskind oder dass es mehrere potenzielle leibliche Väter gibt: Um Gewissheit über die Verhältnisse zu erlangen, können Sie einen Vaterschaftstest durchführen lassen.

Dabei müssen Sie mit Kosten von etwa 140,- bis 700,- Euro rechnen.

Kostenfaktoren für einen Vaterschaftstest

Heutzutage werden fast ausschließlich Vaterschaftstests auf DNA-Basis angeboten. Die früher erstellten Blutgruppengutachten sind nicht so genau und kosten ca. das 10-fache. Als Probenmaterial sind in den Richtlinien auch ausdrücklich Wangenabstriche vorgesehen. Hier entfällt die, gerade für Kinder, unangenehme Blutentnahme.

Einen DNA-Vaterschaftstest können Sie bereits ab rund 140,- Euro durchführen, die Spanne reicht aber auch bis zu 700,- Euro.

Mehrere Faktoren haben dabei Einfluss auf die genaue Kostenzusammensetzung: so vor allem die Anzahl der zu testenden Personen, die Anzahl der untersuchten Genorte, die Schnelligkeit des Tests und die Frage, ob eine Beglaubigung benötigt wird.

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  • Sicherheit von 99,9999%. Analyse von 20 Genorten. Zur Vorlage bei Gericht oder Ämtern geeignet.
  • Die Probenentnahme für den Test hat bei einem Arzt/Behörde zu erfolgen und ist von den Probanden selbst zu organisieren! Für die Probenentnahme können weitere Kosten anfallen.
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Zuletzt aktualisiert am 14.04.2020 um 13:01 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Anzahl der untersuchten Genorte

Die Anzahl der untersuchten Genorte steigert den Preis aber nicht unbedingt die Aussagekraft eines Vaterschaftstests. Die Richtlinie gibt eine Mindestanzahl von 15 Genorten vor. Die Anzahl der untersuchten Genorte erhöht zwar meistens die Vaterschaftswahrscheinlichkeit im Gutachten, was aber nicht unbedingt notwendig ist.

Es ist für die Aussage letztendlich egal, ob die Vaterschaftswahrscheinlichkeit bei 99,9999 % oder 99,99999999 % liegt. Mit der höheren Anzahl der Genorte handelt man sich eine größere Chance ein, dass in dem untersuchten Fall eine Mutation auftritt. Ein Gutachten mit einem isolierten Ausschluss verunsichert den möglichen Vater oft stark.

Eine Anzahl von 20 Genorten hat sich in einem Standardgutachten (möglicher Vater, Mutter und Kind) als guter Kompromiss erwiesen.
Anders sieht die Situation aus, wenn neben dem untersuchten möglichen Vater auch sein Bruder oder sein Vater in Frage kommen. Hier ist eine höhere Anzahl von analysierten Genorten (25-30) sinnvoll, da sonst nicht die geforderte Genauigkeit erreicht wird.

Ebenso verhält es sich bei Geschwistertests oder Defizienzgutachten, das heißt bei Gutachten ohne Mutter oder bei Gutachten, bei denen zum Beispiel der mögliche Vater verstorben ist und daher die Eltern des verstorbenen miteinbezogen werden.

Abstammungsgutachten ohne Mutter mit lediglich 20 analysierten Genorten haben teilweise nur eine Aussagekraft am Rande der zugelassenen Genauigkeit. Daher bieten viele Anbieter diese Tests (nur Vater und Kind) allein zur Orientierung und nicht für behördliche Zwecke geeignet an.

Gutachten in diesem Bereich, die nicht nur dem privaten Gebrauch dienen sollen, sollten auf 25-30 Genorten basieren. Diese Tests kosten dann dementsprechend mehr.

Tests ohne Mutter mit 17 Systemen gibt es ab 140,- Euro, Triotests (möglicher Vater Mutter, Kind) in gerichtsverwertbarer Form beginnen preislich bei etwa 190,- Euro.

Hinweis: Ein Genort (auch Genlocus) bezeichnet die Position eines Gens im Erbgut.

Anzahl der zu testenden Personen

Des Weiteren ist die Anzahl der teilnehmenden Personen relevant. Viele Anbieter erheben einen Aufpreis für jede weitere Person, dieser kann bei 80,- bis 100,- Euro pro Person liegen.


Beglaubigung der Probenentnahme

Besonders wenn der Vaterschaftstest im Rahmen einer Gerichtsverhandlung durchgeführt werden soll, ist eine Beglaubigung durch einen Arzt oder Apotheker oder etwa durch das Jugendamt erforderlich. Hierfür fallen noch einmal 20,- bis 50,- Euro an.

Analysedauer des Vaterschaftstests

Eine Analyse des erhaltenen DNA-Materials dauert in der Regel mindestens 5 bis 7 Tage, häufig auch 8 bis 10 Tage. Sie kann aber auch schneller durchgeführt werden. Hier gibt es meist die Option von wenigen Tagen oder sogar über Nacht. Ein entsprechender Aufpreis fällt meist in Höhe von 100,- bis 500,- Euro an.

Weitere Kostenfaktoren

In Deutschland muss ein Labor, welches DNA Analysen für Vaterschaftstests durchführt, durch die halbstaatliche Stelle DAkkS akkreditiert sein. Dies Akkreditierung ist ein größerer Kostenfaktor, zeigt allerdings, dass die Labore ihr Handwerk verstehen.

Es gibt auch Anbieter, die über kein eigenes Labor verfügen und die Proben weitersenden. Diese Proben landen oft in ausländischen Laboren, welche meistens nicht dem deutschen Qualitätsstandards entsprechen. Diese Gutachten werden in der Regel auch nicht von deutschen Behörden anerkannt.

Die Anerkennung eines Abstammungsgutachtens/Vaterschaftstests durch die Behörden in Deutschland kann kein Gutachter garantieren. Es gibt keine amtlichen Gutachten. Abstammungsgutachten können durch einen Richter in Auftrag gegeben werden. Der Richter benennt dazu einen Gutachter seines Vertrauens (DAkkS-Akkreditierung ist Mindestvoraussetzung). Alle Beteiligten müssen teilnehmen. Verweigert ein Teilnehmer die Probenentnahme kann er durch einen Gerichtsvollzieher vorgeführt werden.

Bei privat in Auftrag gegebenen Vaterschaftstests sollte darauf geachtet werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben für Anbieter von Vaterschaftstests erfüllt sind (oft bei ausländischen Anbietern nicht der Fall). Von Vorteil ist es auch, wenn der Gutachter speziell geprüft ist.

Ein anerkannter Titel (Fachabstammungsgutachter) wird z.B. durch die DGAB (deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung) vergeben. Sind die oben genannten Dinge erfüllt, wird das Gutachten in der Regel anerkannt.

Eine Probenentnahme durch eine neutrale Person die durch den Gutachter festgelegt wird ist in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Eine Probenentnahme mit einem Bekannten als Zeugen erfüllt nicht das Gendiagnostikgesetz und die dazugehörigen Bestimmungen der Gendiagnostikkommission! Ein Gutachter der solche Proben untersucht begeht einen Gesetzesverstoß der mit Strafe belegt ist.

Kostenüberblick Vaterschaftstest

KostenfaktorKosten
Einfacher Test (ohne Mutter mit ca. 17 Systemen)ab 139,- Euro
Anerkannter Test (möglicher Vater, Mutter, Kind mit ca. 20 Systemen)ab 189,- Euro
Kosten pro weitere Personca. 79,- bis 200,- Euro
Beglaubigung Probenentnahme in einer Arztpraxisca. 20,- bis 50,- Euro pro Person
Expressanalyse (24h)ca. 400,- bis 900,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Kostenbeispiel: Vaterschaftstest bei vermutetem Kuckuckskind

Ein Vaterschaftstest soll durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob das Kind, das Herr Schmidt mit seiner Frau großzieht, ein Kuckuckskind ist.

Herr Schmidt hat seinen besten Freund im Verdacht, der eigentliche Vater zu sein. Um dies zu überprüfen, unterziehen sich alle Beteiligten einer DNA-Probe, die anschließend analysiert wird.

KostenfaktorStandardtest (20 Genorte)Premiumtest (31 Genorte)
Test189,- Euro299,- Euro
Weitere Person79,- Euro119,- Euro
Beglaubigte Probenentnahme79,- Euro79,- Euro
Gesamt347,- Euro497,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Wer bezahlt den Vaterschaftstest?

Erfolgt der Test rein aus privatem Interesse, bezahlt der Kunde den Test selbst.

Erfolgt der Test im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung durch ein Jugendamt so ist der Test in der Regel auch durch den Auftraggeber (meistens der mögliche Vater) zu bezahlen. Es gibt nur sehr wenige Konstellationen, bei denen ein Abstammungsgutachten durch ein Jugendamt bezahlt wird.

Auch bei Vaterschaftsfeststellungen durch ein Jugendamt ist der Klageweg möglich. Hat ein möglicher Vater kein Geld, so kann er sich durch das Jugendamt verklagen lassen. Das Gericht ordnet dann ein Gutachten an, welches bei mittellosen Personen durch die Prozesskostenhilfe bezahlt wird.

Bei Gerichtsverfahren werden die Kosten je nach Ausgangslage verteilt. Ist der mögliche Vater als Vater des Kindes ausgeschlossen worden, nicht mit der Mutter verheiratet und hat die Vaterschaft nicht anerkannt, so muss er in der Regel die Kosten des Verfahrens nicht begleichen.

Wird er als Vater festgestellt, so trägt er die Kosten (inkl. des Abstammungsgutachtens) selbst. Ist der mögliche Vater mit der Mutter verheiratet oder hat er die Vaterschaft bereits anerkannt, so werden im Vaterschaftsausschlussfall die Kosten oft geteilt. Bei nachgewiesener Vaterschaft gehen die Kosten zu Lasten des Mannes.

Ablauf des Vaterschaftstests

Wenn Sie bei einem Anbieter einen Vaterschaftstest bestellen, erhalten Sie normalerweise ein Testset mit dem Sie zu einer neutralen Person (z. B. Arzt oder Jugendamtsmitarbeiter) gehen um dort die Probenentnahme durchführen zu lassen.

Wenn eine gemeinsame Probenentnahme nicht möglich oder gewünscht ist, versenden manche Anbieter auch ohne Mehrkosten Testsets getrennt an Mann und Mutter/Kind. Die Proben werden bspw. durch den Arzt in das Labor versendet.

Die beteiligten Personen dürfen die Proben nach der Entnahme nicht mehr in die Hand bekommen um eine mögliche Manipulation auszuschließen. Der Gutachter untersucht die Proben und schickt das Ergebnis an den Auftraggeber (nicht an den Arzt/Probennehmer!).

Für den Vaterschaftstest ist das Einverständnis aller teilnehmenden Personen erforderlich, für minderjährige Kinder gilt die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.

Übrigens: Sowohl Mutter als auch Vater haben das Recht, den Test zu verweigern. Teilweise kann deren Einwilligung jedoch gerichtlich erwirkt werden. Dies kann mithilfe des § 1598a geschehen. In diesem Fall hat der Antragsteller das Recht einen Vaterschaftstest in einem Labor seiner Wahl durchführen zu lassen. Mutter und Kind müssen mitmachen. Nach Erhalt des Gutachtens (und Würdigung des Ergebnisses) kann der Auftraggeber entscheiden, ob er einen Prozess anstreben will oder nicht. Das heißt, auch wenn ein Mann als biologischer Vater des Kindes ausgeschlossen wurde (im Rahmen eines nach § 1598a erstellten Gutachtens), kann er der rechtliche Vater bleiben.

Kommt das Familiengericht in seltenen Fällen zu dem Schluss, dass ein Vaterschaftstest das Kindeswohl gefährdet so kann dieser aufgeschoben werden.

Werden Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in ein Abstammungsgutachten miteinbezogen, so kümmert sich der benannte Gutachter um die Organisation der Probenentnahme. Kommen Sie der Aufforderung des Gutachters nicht nach, so informiert dieser das Gericht darüber. Durch das Gericht können dann Zwangsgelder oder die Vorführung durch den Gerichtsvollzieher angeordnet werden.

Einen Vaterschaftstest heimlich zu machen, bringt Ihnen also vor Gericht nichts. Zudem stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, wodurch bis zu 5.000,- Euro Strafen ab 5000 bis zu 20.000 Euro möglich sind.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Verhältnis zum Kind. Veranlasst ein möglicher Vater den heimlichen Test so liegt die Strafe bei 5000 EUR, veranlasst die mögliche Großmutter den Test so kann die Strafe auch um 20.000 EUR betragen.

Vaterschaftstest vor der Geburt?

Ein pränataler Vaterschaftstest (also ein Vaterschaftstest bevor das Kind überhaupt geboren wurde), ist heutzutage zwar möglich, aber in Deutschland verboten.

Früher wurden Verfahren wie die Chorionzottenbiopsie oder die Amniozentese durchgeführt, die jedoch hohe Gefahren für Kind und Schwangere birgen.

Für die neuere, sicherere DNA-Analyse wird eine Blutprobe der Mutter benötigt.

Zwar sind die Risiken bei dieser Blutabnahme sehr gering, jedoch ist diese Methode in Deutschland nur bei schweren Sexualverbrechen wie beispielsweise Vergewaltigung erlaubt. Nur eine staatliche Behörde darf einen Vaterschaftstest vor der Geburt anordnen.

Private Labore in anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich bieten jedoch diesen Test an. Dazu müssen Sie meist ins jeweilige Land reisen oder die Blutprobe postalisch zusenden. Informieren Sie sich in diesem Fall zu den Bedingungen des Versandes von Blutproben. Da es sich bei Blut um eine potentiell infektiöse Flüssigkeit handelt müssen hier Vorschriften beachtet werden. Kosten von 1000,- Euro und mehr sind jedoch keine Seltenheit.

Alternative Geschwistertest

Sollte ein möglicher Vater die Einwilligung in einen Vaterschaftstest verweigern oder ist der mögliche Vater verstorben, ist ein Geschwistertest eine Alternative, um herauszufinden, ob zwei Kinder denselben Vater haben.

Dazu müssen Proben von den Geschwistern sowie optional von der beziehungsweise den Müttern und Verwandten väterlicherseits entnommen werden.

Der Test ermöglicht drei Ergebnisse: Vollgeschwister, Halbgeschwister oder kein Verwandtschaftsverhältnis.

Beim Test von zwei Brüdern können zusätzlich jeweils die Y-Chromosomen untersucht werden, da diese über den Vater vererbt werden. Damit ist die Aussage darüber möglich, ob beide beteiligten aus einer gemeinsamen männlichen Linie stammen.

Bei Schwestern können logischerweise nur die X-Chromosomen analysiert werden.

Wird der Test mit Geschwistern unterschiedlichen Geschlechts durchgeführt, ist es sinnvoll, Proben der Mutter oder anderer enger Verwandter mit einzubeziehen.

Ein Geschwistertest kostet zwischen 220,- und 500,- Euro.

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