Sie haben sich ein neues Auto gekauft und wollen sofort eine Spritztour machen? Zuerst sollten Sie sich allerdings um eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto kümmern. Schon ab etwa 200,- Euro im Jahr können Sie Ihr Auto versichern lassen.
Kosten-Zusammensetzung des KFZ-Versicherungs-Beitrags
Bei Versicherungen lässt sich generell nur schwer ein pauschaler Betrag nennen, der am Ende des Monats oder des Jahres zu zahlen ist. Auch bei der Kfz-Versicherung ist das der Fall. Die Höhe des Beitrages ist von vielen Faktoren abhängig.
Zu diesen Faktoren zählt zum Beispiel:
- welches Auto Sie fahren
- in welcher Region Sie leben
- wie lange Sie schon Ihren Führerschein besitzen
- wie lange Sie schadenfrei gefahren sind
- wie viele Personen als Fahrer des Wagens gemeldet sind
- wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren
- die Höhe der Selbstbeteiligung
- die Art der Versicherung (nur Haftpflicht oder mit Teil- bzw. Vollkasko)
- Ihr Punktestand in Flensburg
- wo das Auto nachts untergebracht ist
- ob Sie Mitglied im ADAC oder einem anderen Automobilclub sind
- ob Sie den Versicherungsbeitrag monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zahlen
- ob das Auto als Erst- oder Zweitwagen versichert ist
Die wichtigsten dieser Faktoren möchten wir Ihnen im Folgenden kurz näher bringen. Ihre Auswirkung auf die Höhe des Versicherungsbeitrags wird jeweils mit einem Praxisbeispiel verdeutlicht.
Kostenfaktor Typklasse
Ein großer Kostenfaktor bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags ist natürlich Ihr Fahrzeug.
Die Ursache dafür ist die sogenannte Typklasse. Verschiedene Fahrzeugmodelle werden anhand der Unfall- und Diebstahlrate als für Versicherungen mehr oder weniger risikobehaftet eingestuft.
Ein aktuelles Verzeichnis (Stand 2019) aller Fahrzeuge und deren Typklassen finden Sie hier.
Risikobehaftet sind beispielsweise typische Fahranfängerautos wie der Golf II oder der VW Polo, aber auch Modelle, die gern von Rasern gefahren werden.
Besonders häufig gestohlen werden Neuwagen. Laut ADAC sind die drei am häufigsten gestohlenen Automarken VW, Audi und BMW.
Gemessen an der relativen Häufigkeit sind die am stärksten diebstahlgefährdeten Marken Land Rover, Porsche und Audi. Das Modell Audi Q7 3.0 TDI belegt hier den ersten Platz.
Berlin, Hamburg und Leipzig haben bundesweit die höchste Diebstahlquote.
Die Einteilung in die Typklassen unterscheidet sich je nach Versicherungsart, wie die folgende Tabelle zeigt. Das gilt auch für die Einstufung des jeweiligen Fahrzeugs.
Übersicht über Typklassen in Abhängigkeit von Versicherungsart
Versicherungsart | Typklassen |
---|---|
Vollkasko | 10 bis 34 |
Teilkasko | 10 bis 33 |
KFZ-Haftpflicht | 10 bis 25 |
Je niedriger die Typklasse Ihres Wagens, desto geringer Ihr Versicherungsbeitrag.
Die Einstufung der Automodelle wird jedes Jahr neu vorgenommen. Erhöht sich Ihr Vertrag infolgedessen, haben Sie das Recht die Police zu kündigen.
Wie sich Ihr Auto auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags auswirkt, zeigt das folgende Praxisbeispiel:
Tina wohnt in Dresden, ist 28 Jahre alt und besitzt ihren Führerschein seit 10 Jahren. Nach dem Ende ihres Studiums möchte sie sich einen Gebrauchtwagen kaufen. Sie schwankt zwischen einem VW Golf VI und einem Audi A3.
Die jährlichen Kilometer schätzt sie auf 12.000. Tina möchte eine Haftpflichtversicherung mit Teilkasko abschließen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150,- Euro.
Für den VW würde sie je nach Versicherungsgesellschaft jährlich zwischen 540,- und 1.150,- Euro zahlen, für den Audi je nach Versicherungsgesellschaft 700,- bis 1.400,- Euro.
Tipp: Informieren Sie sich am besten vor dem Kauf über die Typklasse des Wagens. Sie können die Typklasse mithilfe des vierstelligen Herstellerschlüssels und des dreistelligen Typschlüssels ermitteln, die Sie im Fahrzeugbrief finden. Da die Typklasse jedes Jahr neu bestimmt wird, lohnt sich ein jährlicher Vergleich der KFZ-Versicherung.
Kostenfaktor Regionalklasse
Die Ermittlung von Regionalklassen dient genau wie die Typklasse der Risikokalkulation.
Als Grundlage dienen Unfallstatistiken der verschiedenen Regionen sowie Statistiken über durchschnittliche Fahrweise, Straßen- und Verkehrsverhältnisse in einer Gegend.
Ähnlich wie bei der Typklasse ist auch hier die Einteilung je nach Versicherungsart anders.
Übersicht über Regionalklassen bei verschiedenen Versicherungsformen
Versicherungsart | Anzahl an Regionalklassen |
---|---|
Vollkasko | 9 |
Teilkasko | 16 |
KFZ-Haftpflicht | 12 |
Besonders hoch sind die Regionalklassen in Großstädten wie Berlin und Hamburg, auf dem Land dagegen meistens niedrig.
Dazu ein Praxisbeispiel:
Daniel ist 35 Jahre alt und hat seinen Führerschein mit 20 gemacht. Er fährt einen Opel Astra Baujahr 2005. Pro Jahr fährt Daniel rund 15.000 Kilometer. Er hat eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung und ist seit fünf Jahren unfallfrei unterwegs.
Als er noch in München wohnte, reichte die Preisspanne der Angebote von 550,- bis 1.500,- Euro pro Jahr. Jetzt ist er auf ein Dorf in Mecklenburg-Vorpommern umgezogen. Die Angebote in dieser Region reichen von 300,- bis 870,- Euro jährlich.
Auch hier gilt, dass die Regionalklasse jedes Jahr neu festgelegt wird und deshalb das jährliche Vergleichen der KFZ-Versicherung sinnvoll ist.
Kostenfaktor Fahrer
Eine wichtige Rolle bei der Beitragsermittlung spielen das Alter und die Fahrpraxis des Fahrzeughalters.
Je länger Sie Ihren Führerschein haben und im Straßenverkehr unterwegs sind, desto niedriger fällt auch der zu zahlende Beitrag aus.
Wichtig ist natürlich auch, wie lange Sie schon unfallfrei sind. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Abschnitt “Schadenfreiheitsrabatt und KFZ-Versicherung”.
Ein weiterer Faktor ist die Anzahl der versicherten Fahrer und deren Fahrerfahrung. Sie können sowohl bestimmte Personen als auch eine unbegrenzte Anzahl an Fahrern mitversichern lassen.
Deshalb müssen Eltern, die eins ihrer Kinder, das gerade den Führerschein gemacht hat, in ihre Versicherung aufnehmen möchten, mit einem erhöhten Beitrag rechnen.
Einige Versicherungen bieten an, bestimmte Personen temporär in die Police aufzunehmen. Das ist praktisch, wenn Sie selbst beispielsweise aufgrund einer Verletzung vorübergehend nicht fahren können und einen “Chauffeur” benötigen.
Dazu wieder ein Praxisbeispiel:
Dieter ist 52 Jahre alt, wohnt in Stuttgart und fährt einen Ford Galaxy Baujahr 2012. Seinen Führerschein hat er mit 18 gemacht und ist seit 15 Jahren unfallfrei.
Da er eine Monatskarte für die Öffentlichen hat, schätzt Dieter die Jahreskilometer auf 10.000. Er entscheidet sich für eine Vollkaskoversicherung mit 300,- Euro Selbstbeteiligung.
Dieter ist außerdem verheiratet und hat drei Kinder, zwei davon sind noch minderjährig.
Dieter findet Versicherungs-Angebote von 600,- bis 1.400,- Euro pro Jahr.
Er möchte auch seine Frau als Fahrerin registrieren lassen. Sie würde das Auto auch häufiger nutzen als er. Die Preisspanne des Versicherungsbeitrags bleibt dabei etwa gleich.
Dieters ältester Sohn ist 18 und hat gerade seinen Führerschein gemacht. Er sagt, er würde das Auto auch gern nutzen.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge läge dann aber zwischen 1.100,- und 3.400,- Euro pro Jahr.
Was passiert, wenn ein nicht versicherter Fahrer mit meinem Auto einen Unfall verursacht?
Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zahlt in der Regel zunächst trotzdem für den entstandenen Schaden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Fahrer nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Die schlechte Nachricht: Die Versicherung kann von Ihnen eine Nachzahlung in Höhe der Summe verlangen, die nötig gewesen wäre, um den verantwortlichen Fahrer mitzuversichern.
Auch eine klassische Strafzahlung liegt im Bereich des Möglichen. Im schlimmsten Fall kann Sie der Versicherungsgeber auch kündigen.
Kostenfaktor Versicherungsschutz
Sie entscheiden selbst, welche Versicherung für Sie am besten ist.
Bei der einfachen Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt haben, versichert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dazu eine Pflichtversicherung und muss abgeschlossen werden, wohingegen die Kaskoversicherungen optional sind.
So übernimmt die Versicherung zum Beispiel die Kosten für die medizinische Behandlung der geschädigten Person oder die Reparaturkosten an dem beschädigten Auto.
Mit der Teilkasko-Versicherung werden bestimmte Schäden versichert, die an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Diese Schäden können durch Hagel, Sturm, Feuer oder Überschwemmung entstanden sein.
Ihre Versicherung zahlt auch, wenn Sie einen Wildunfall hatten oder Ihr Fahrzeug gestohlen wurde. Marderbisse an Kabeln werden ebenfalls abgedeckt.
Mit der Vollkasko-Versicherung werden alle Schäden am eigenen Auto abgesichert, die z.B. durch Unfälle oder auch Vandalismus verursacht wurden.
Vollkasko lohnt sich für Sie, wenn Sie sich gerade einen Neuwagen angeschafft haben.
Wie sich die Versicherungsart auf die Beitragshöhe auswirkt, soll das folgende Beispiel verdeutlichen.
Lea ist 28 Jahre alt, wohnt in Berlin und möchte einen SEAT Leon Baujahr 2010 versichern lassen. Ihren Führerschein hat sie, seit sie 18 ist. Allerdings ist sie aufgrund mehrer Unfälle im letzten Jahr in die Schadensklasse 1 zurückgestuft worden.
Im Jahr fährt Lea rund 20.000 Kilometer und ist bereit, eine Selbstbeteiligung von bis zu 500,- Euro zu übernehmen.
Sie findet Angebote für eine KFZ-Haftpflichtversicherung für 750,- bis 1.300,- Euro pro Jahr. Würde sie sich für eine Teilkasko entscheiden, müsste sie 800,- bis 1.900,- Euro jährlich zahlen, für eine Vollkasko 1.400,- bis 3.750,- Euro.
Schadensfreiheitsrabatt bei der KFZ-Versicherung
Der Schadenfreiheitsrabatt wird mithilfe der Schadenfreiheitsklasse angegeben. Diese entspricht einem Prozentsatz. Dieser Prozentsatz zeigt an, wie hoch Ihre Vergünstigung im Vergleich zum Grundtarif ausfällt.
Übrigens: Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung, können Sie demnach nicht davon profitieren, werden aber bei einem Schaden hier auch nicht zurückgestuft.
Die SF-Klassen zeigen an, wie viele Jahre ein Fahrzeughalter schon unfallfrei ist. Versicherungen belohnen unfallfreie Fahrer mit Vergünstigungen und erhöhen die Beiträge, sobald der Fahrzeughalter einen Unfall verursacht.
Die Klassen reichen dabei von SF 0 bis SF 35. Wie hoch die Vergünstigungen je nach Klasse ausfallen und bis zu welcher Klasse die Skala reicht, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Bevor wir die einzelnen Klassen sowie die Möglichkeiten der Herauf- und Herabstufung näher erläutern, hier schon mal ein Überblick:
KFZ-Haftpflichtversicherungsbeiträge in Abhängigkeit von der Schadenfreiheitsklasse
SF-Klasse | Höhe des zu zahlenden Anteils am Grundbeitrag |
---|---|
SF 30-35 | 25 bis 20 Prozent |
SF 25-29 | 25 bis 23 Prozent |
SF 20-24 | 30 bis 25 Prozent |
SF 15-19 | 35 bis 27 Prozent |
SF 10-14 | 45 bis 30 Prozent |
SF 5-9 | 55 bis 35 Prozent |
SF 2-4 | 65 bis 45 Prozent |
SF 1 | 60 bis 100 Prozent |
SF ½ | 72 bis 120 Prozent |
SF S | 90 bis 180 Prozent |
SF 0 | 95 bis 250 Prozent |
SF M | 140 bis 280 Prozent |
Bei Vollkaskoversicherungen können die Staffelungen abweichen. Meist sind die Vergünstigungen geringer.
In der Praxis würde das so aussehen:
Angenommen, die jährliche Grundversicherungssumme beträgt 400,- Euro. Sie haben Schadenfreiheitsklasse 9 und zahlen bei Ihrer Versicherung nur noch 40 Prozent des Vollbetrags. Das bedeutet, Sie zahlen für Ihre KFZ-Versicherung im Jahr statt 400,- nur noch 160,- Euro.
Für jedes schadenfreie Jahr werden Sie von Ihrem Versicherer in die jeweils höhere SF-Klasse gestuft. Dafür müssen Sie jedoch schon mindestens sechs Monate bei dem Anbieter versichert sein.
Verursachen Sie einen Unfall, stuft Sie der Versicherer eine oder mehrere Stufen nach unten. Aus höheren Klassen sind sogar Herabstufungen um 15 Klassen möglich.
Verursachen Sie in einem Jahr mehrere Versicherungsfälle, werden Sie noch stärker herabgestuft.
Achtung! Versicherungsnehmer, die in einem Jahr mehr als drei oder vier (abhängig von der Versicherung) Unfälle verursacht haben, fallen in die M- oder Malus-Klasse. Hier muss der höchste Beitrag gezahlt werden.
Fahranfänger, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, werden in der Regel in die SF-Klasse 0 eingestuft.
In die Schadenfreiheitsklasse SF ½ fällt, wer zwar kein Fahranfänger mehr ist, aber zum ersten mal selbst ein Fahrzeug versichert. Unter Umständen kann auch ein Zweit- oder neu angeschaffter Wagen hier eingestuft werden.
Dann kann es sich jedoch lohnen, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um auch bei Wagenwechsel eine hohe SF-Klasse beizubehalten.
Eine weitere Sonderklasse ist die SF-Klasse S. Hierhin werden Unfallverursacher niedriger SF-Klassen zurückgestuft.
Übrigens: Wenn Sie die Versicherung wechseln, können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen! Lassen Sie sich deshalb bei Vertragskündigung unbedingt einen entsprechenden Nachweis ausstellen.
Auch wenn Sie einige Jahre kein Fahrzeug angemeldet hatten, müssen Sie nicht wieder in SF-Klasse 0 anfangen.
Besitzen Sie einen entsprechenden Nachweis über Ihre Schadenfreiheit, können Sie normalerweise mindestens sieben Jahre, nachdem Sie das letzte Mal ein Fahrzeug angemeldet hatten wieder in Ihrer alten SF-Klasse einsteigen.
Die genauen Zeiträume, in denen das möglich ist, unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Anbieter nach.
Kann man sich vor der Zurückstufung schützen?
Wenn man über viele Jahre einwandfrei gefahren ist und bereits eine hohe SF-Klasse erreicht hat, ist eine Zurückstufung besonders ärgerlich.
Eine Möglichkeit ist, den entstandenen Schaden selbst zu bezahlen. Meist haben Sie dazu sechs Monate Zeit. Lohnen kann es sich bei kleineren Beträgen oder, wenn Sie im selben Jahr mehrere Versicherungsfälle verursacht haben.
Sie haben außerdem nach einer Schadensregulierung die Möglichkeit den Vertrag zu wechseln. Zwar werden Sie von dem neuen Anbieter zunächst auch zurückgestuft, möglicherweise ist der neue Tarif trotzdem günstiger für Sie.
Eine weitere Option ist die Nutzung eines Tarifs mit Rabattschutz.
Durch den Rabattschutz bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unverändert und damit auch Ihr Versicherungsbeitrag. Der Rabattschutz kann unbegrenzt oft verwendet werden, allerdings meist erst ab SFK 3.
Wenn Sie die Versicherung wechseln, gilt Ihr Rabattschutz nicht mehr und Sie werden möglicherweise aufgrund Ihrer Versicherungsfälle in eine teurere SF-Klasse eingestuft.
Übrigens: Ältere Versicherungen haben manchmal einen “Rabattretter”. Dieser funktioniert ähnlich wie der Rabattschutz, kann aber in der Regel nur einmal benutzt werden. Häufig müssen Sie dazu außerdem schon in die SFK 25 aufgestiegen sein.
SF-Klassen bei Zweitwagen und Motorrädern
Normalerweise wird eine Versicherung Ihren Zweitwagen in die SFK ½ einstufen. Wenn Ihr Anbieter besonders kulant ist, gewährt er Ihnen für Ihren Zweitwagen ähnliche Schadenfreiheitsrabatte wie für Ihren Erstwagen.
Grundsätzlich wird die Höhe des Versicherungsbeitrags für Ihren Zweitwagen von denselben Faktoren beeinflusst wie der Beitrag für den Erstwagen.
Gute Chancen auf Vergünstigungen haben Sie jedoch, wenn
- der Fahrzeughalter des Zweitwagens ein Angehöriger oder Sie selbst sind
- der Fahrzeughalter des Zweitwagens älter als 25 ist
- Sie den Zweitwagen bei demselben Anbieter versichern wie den Erstwagen
- Sie bei dem Anbieter noch andere Versicherungen abgeschlossen haben
- Sie bereits eine höhere SF-Klasse haben
Schon gewusst? Sie können Ihre SF-Klasse auch mitnehmen, wenn Sie vom Motorrad- zum Autofahrer werden und umgekehrt. Beachten Sie jedoch, dass für Krafträder andere SFK gelten als für Autos.
Übertragen von SF-Klassen
Der Schadenfreiheitsrabatt ist übertragbar. Das ist besonders interessant, wenn Sie den Zweitwagen der Familie übernehmen möchten oder ein älteres Familienmitglied aus Sicherheitsgründen beschlossen hat, nicht mehr selbst zu fahren.
Beim Übertragen von SF-Klassen gelten folgende Richtlinien:
- Der Rabatt kann nur innerhalb der Familie oder häuslichen Gemeinschaft übertragen werden.
- Wer den Schadenfreiheitsrabatt überträgt, verliert seinen Anspruch auf diese Vergünstigungen.
- Dem Begünstigten können nur so viele schadensfreie Jahre (SF-Klassen) angerechnet werden, wie er schon seinen Führerschein besitzt.
- Der Begünstigte muss das versicherte Fahrzeug zuvor regelmäßig gefahren haben.
Wird ein Zweitwagen übernommen, verlieren die Halter des Erstwagens Ihre SF-Rabatte nicht. Übertragen werden nur die SF-Klassen des Zweitwagens.
Es ist auch möglich, den Schadenfreiheitsrabatt eines verstorbenen Familienmitglieds zu übernehmen. Die Frist für die Beantragung endet 12 Monate nach dem Todesfall.
Da die maximale Anzahl der übertragbaren SF-Klassen an die Jahre der Fahrerfahrung gekoppelt ist, lohnt sich die Übertragung für Fahranfänger nicht.
Die Übertragung kann nicht rückgängig gemacht werden!
Übrigens: Der Übertragende und der Begünstigte müssen nicht beim gleichen Anbieter versichert sein.
Nicht alles ist versichert
Unter welchen Umständen welcher Schadensfall von der Versicherung übernommen wird, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Schäden, die durch Vorsätzlichkeit oder “grobe Fahrlässigkeit” entstanden sind, wenn überhaupt, nur teilweise übernommen werden.
Unter grobe Fahrlässigkeit fallen unter anderem:
- Fahren mit abgelaufenem TÜV
- Fahrerflucht
- Handy am Steuer
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Missachtung von Verkehrsregeln
- falsch tanken
Die Versicherung kann die Kostenübernahme ebenfalls verweigern, wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder nur unvollständige Informationen liefern.
Wichtig! Der Verlust eines Autoschlüssels muss gemeldet werden. Im Falle eines Diebstahls erhalten Sie sonst möglicherweise nicht den vollen Betrag erstattet.
Kündigung der KFZ-Versicherung
Die jährliche Kündigungsfrist endet normalerweise am 30. November. Bis zu diesem Datum können Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen.
Es gibt aber auch Sonderkündigungsrechte. Wird Ihr Beitrag erhöht, so können Sie innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen.
Auch nach einer Schadensregulierung haben Sie die Möglichkeit aus dem Vertrag zu treten.
Wie kann man bei der KFZ-Versicherung sparen?
Achten Sie darauf, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch ist. Im Schadensfall müssen Sie diese Summe direkt auszahlen können. Es lohnt sich also eher nicht, an diesem Punkt zu sparen.
Eine gute Möglichkeit ist dagegen die sogenannte Werkstattbindung, die von einigen Versicherungen angeboten wird. Damit können Sie bis zu 20 Prozent sparen.
Zudem erhalten Sie je nach Anbieter mit einer Werkstattbindung teilweise zusätzliche Vergünstigungen wie zum Beispiel einen Leihwagen während der Zeit der Reparatur.
Überprüfen Sie jedoch, ob Sie nicht durch andere Verträge bereits an eine Werkstatt gebunden sind.
Das kann auch der Fall sein, wenn Sie Autos einer bestimmten Marke fahren. Möglicherweise erlaubt der Hersteller nur Reparaturen in autorisierten Werkstätten.
Achtung! Verletzen Sie die Auflagen der Werkstattbindung, drohen Ihnen von Seiten der Versicherung teilweise empfindliche Geldstrafen.
Für junge Autofahrer gibt es bei einigen wenigen Versicherungen sogenannte Telematik-Tarife. Hierbei wird in dem Auto eine Blackbox eingebaut beziehungsweise über eine App das Fahrverhalten aufgezeichnet.
Meldet das Gerät vorbildliche Fahrweise, kann der Beitrag verringert werden.
Junge Autofahrer können oftmals von günstigeren Tarifen profitieren, wenn Sie ein Fahrzeug fahren, dass als Zweitwagen der Eltern angemeldet ist. Verursacht der junge Verkehrsteilnehmer einen Unfall, steigt nur der Beitrag für den Zweitwagen.
Einige Versicherungsanbieter locken auch mit “Familientarifen”. Sind die Eltern beim selben Anbieter versichert, erhalten Fahranfänger unter Umständen günstigere Einstiegstarife, wenn sie ihr eigenes Fahrzeug versichern.
Es kann sich auch positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken, wenn Sie am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben.
Tipp: Vermeiden Sie typische “Fahranfängerautos”. Versicherungen stufen diese Modelle oft als besonders risikobehaftet ein.
Kann man die KFZ-Versicherung von der Steuer absetzen?
Ja und nein. Grundsätzlich können Sie nur den Anteil der KFZ-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen, Kaskoversicherungen dagegen nicht.
Die Angaben zur KFZ-Versicherung können Sie entweder bei Sonderausgaben unter dem Punkt “sonstige Vorsorgeaufwendungen” oder in einigen Fällen auch unter Werbungskosten machen.
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