ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht?

Dieser Ratgeber wurde von einem externen Experten auf fachliche Richtigkeit hin überprüft.

UNSER FACHEXPERTE IM BEREICH VORSORGEDOKUMENTE: Constantin Mayer
Herr Mayer ist Generationen-Berater in Dresden und beschäftigt sich seit 1993 mit den Themen Versicherungen, Notfall-Management und Vorsorgedokumente. Er ist Geschäftsführer der GA MAYER Generation + Konzept GmbH und bietet unter www.generationen-agentur.de Dienstleistungen zum Thema Generationen-Beratung an. Bei weiteren Fragen zum Thema dürfen Sie sich gern an Herrn Mayer wenden.

Wer vertritt eigentlich Ihre Rechte und Wünsche, wenn Sie es irgendwann nicht mehr können? Medizinische Notfälle können Personen jeden Alters unverhofft betreffen. Dann ist es gut, wenn man schon im Voraus seine Wünsche die medizinische Behandlung betreffend sowie einen gesetzlichen Vertreter festgelegt hat.

Geregelt wird das unter anderem durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die notarielle Beurkundung der Patientenverfügung kostet in der Regel 60,- Euro. Die Höhe der Kosten für die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist abhängig von Ihrem Vermögen.

Bevor wir genauer erklären, was Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln, zunächst ein Überblick über die Möglichkeiten der Ausstellung.

Die Notarkosten für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Um sich Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beurkunden zu lassen, benötigen Sie einen Notar.

Für die Beurkundung einer separaten Patientenverfügung ist ein Standardsatz von rund 60,- Euro festgelegt. Bei einem sehr hohen Vermögen kann dieser Wert auf maximal 165,- Euro steigen.


Die Notarkosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt fest, wie hoch die Kosten in Abhängigkeit vom Geschäftswert sind. Für eine Vorsorgevollmacht zahlen Sie den einfachen Gebührensatz.

Der Geschäftswert entspricht in diesem Fall höchstens 50 Prozent Ihres Vermögens gemäß GNotKG §98 (1).

In Sonderfällen, beispielsweise wenn die Vollmacht nur in bestimmten Situationen in Kraft treten soll, kann der Geschäftswert auch nur dreißig Prozent Ihres Vermögens betragen.

Lässt sich ein Geschäftswert nur schwer bestimmen, wird in der Regel ein Betrag von 5.000,- Euro angenommen (GNotGK §98 (3)).

Auf dieser Grundlage berechnen sich auch die Kosten in Höhe von rund 60,- Euro für die Beurkundung der Patientenverfügung.

Der maximale Betrag für die Beurkundungskosten einer Vorsorgevollmacht liegt bei 1.735,- Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der folgenden Tabelle können Sie die Notarkosten inklusive Mehrwertsteuer für verschiedene Geschäftswerte entnehmen.

Übersicht über Notarkosten für die Vorsorgevollmacht in Abhängigkeit vom Geschäftswert

GeschäftswertNotarkosten
5.000,- Euro53,55 Euro
10.000,- Euro89,25 Euro
25.000,- Euro136,85 Euro
50.000,- Euro196,35 Euro
500.000,- Euro1.112,65 Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Im Preis enthalten ist sehr oft auch ein Beratungsgespräch und das Verfassen Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Selbstverständlich können Sie auch ein eigenes handschriftliches Dokument oder ein ausgefülltes Formular beglaubigen lassen.

Allerdings können zusätzlich kleinere Beträge für Verwaltungs- und Materialkosten anfallen, beispielsweise für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Mehr zu Notarkosten erfahren Sie hier.

Weitere Möglichkeiten der Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie Ihre Vorsorgedokumente von einem Notar beurkunden lassen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen drei weitere Möglichkeiten, Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu verfassen. Selbstverständlich können Sie die so erstellten Dokumente trotzdem von einem Notar beglaubigen lassen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht selbst aufsetzen (nicht empfohlen!)

Viele entscheiden sich dafür, ihre Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht selbst zu schreiben oder einem Vordruck zu nutzen.

Im Internet finden Sie viele Mustertexte und Formulare mithilfe derer Sie eine Verfügung erstellen können. Wichtig ist, dass Sie das Dokument unterschreiben.

Achten Sie bei Vorlagen und eigenen Texten allerdings darauf, dass die Formulierungen wirklich aussagekräftig und verbindlich sind.

Achtung: Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die auf diesem Weg entworfenen Dokumente im Bedarfsfall oft nicht anerkannt werden. Die Gründe liegen auf der Hand: Ankreuzformulare und Lückentexte sind nicht fälschungssicher, oftmals stehen einzelne Passagen im Widerspruch zueinander, die Aussagen sind nicht in zusammenhängenden deutschen Sätzen formuliert und die Seiten nicht nummeriert und mit Ösen versehen.

Teilweise finden Sie auch online-Anbieter, die sich auf das Verfassen von rechtskräftigen Vorlagen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten spezialisiert haben. Solche Dienste kosten in der Regel zwischen 25,- und 40,- Euro.

Hier einige nützliche Links, unter denen Sie Vorlagen und Anregungen für Ihre eigene Patientenverfügung beziehungsweise Ihre Vorsorgevollmacht finden.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung mit dem Arzt verfassen

Das Ablehnen bestimmter Behandlungsmethoden oder die Haltung zu lebenserhaltender Maßnahmen sind ein heikle Themen. Scheuen Sie sich also nicht, bei Unklarheiten die Beratung eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Patientenverfügung zusammen mit Ihrem Hausarzt erstellen. Dieser kann Ihnen bestimmte Begriffe und Situationen fachkundig erklären und erleichtert somit den Entscheidungsprozess und die Formulierung des Dokuments.

Wenn Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Arzt erstellt wird, hat das außerdem den Vorteil, dass das Dokument auf Ihre persönlichen gesundheitlichen Bedürfnisse und auf Praxisanforderungen zugeschnitten werden kann.

Die Berechnung der Beratungskosten erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Ein Beratungsgespräch zur Patientenverfügung kostet dementsprechend zwischen 10,40 und 23,92 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Soll der Arzt das Dokument aufsetzen, fallen dafür weitere Kosten an. Laut GoÄ kostet das Ausstellen eines Gutachtens zwischen 20,81 und 47,87 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Gegebenenfalls kann Ihr Arzt die erbrachte Leistung auch anders berechnen, die genannten Preise sind deshalb nur als Anhaltspunkte zu verstehen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Anwalt verfassen

Erstellen Sie die Dokumente gemeinsam mit einem Anwalt, können Sie sicher sein, dass Sie juristisch auf der sicheren Seite sind. Wählen Sie am besten einen Anwalt mit einer Spezialisierung in Medizinrecht.

Von allen genannten Möglichkeiten ist der Rechtsanwalt sicherlich am qualifiziertesten und geübtesten beim Erstellen von Verträgen und persönlichen Verfügungen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Anwaltsleistung gemeinsam mit anderen sinnvollen Diensten wie z.B. das Einlagern der erstellten Dokumente mit Online-Abfragemöglichkeit, Anleitung für Sorgerechtsverfügung, automatische Benachrichtigung bei Gesetzesänderungen, usw. zu erwerben.

Hier empfehlen wir den Generationen-Schutzbrief von unserem externen Fachexperten zum Thema Constantin Mayer. Informationen dazu finden Sie unter www.generationen-agentur.de.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt alle ärztlichen Maßnahmen, die Sie sich für Ihre medizinische Versorgung wünschen oder auch ablehnen. In Ihrer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, was mit Ihnen passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst Ihren Willen zu äußern und durchzusetzen.

In der Patientenverfügung können Sie unter anderem angeben:

  • ob oder welche lebenserhaltende Maßnahmen Sie wünschen
  • welche Behandlungsmethoden Sie ablehnen (z.B. bestimmte Operationen, Transfusionen, Transplantationen …)
  • welche Schmerzbehandlungen, Schmerzmittel oder sonstigen Medikamente Sie wünschen oder ablehnen
  • ob Sie künstliche Ernährung wünschen
  • ob Sie zur Organspende bereit sind und wenn ja, welche Organe Sie spenden würden
  • wenn Sie nicht im Krankenhaus sterben möchten, beziehungsweise generell den Sterbeort
  • wen Sie sich in Ihren letzten Stunden an Ihrer Seite wünschen

Natürlich gibt es auch einige Formalia, die Sie beachten sollten. Zum Beispiel müssen Sie beim Verfassen der Patientenverfügung volljährig und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein. Wichtige formale Bestandteile der Patientenverfügung sind:

  • Ihr voller Name, eventuell Geburtsname
  • Ort und Datum
  • Ihre Anschrift
  • Eine Eingangs- und Schlussformel
  • konkrete Äußerungen, in welchem Szenario Ihre Patientenverfügung in Kraft treten soll
  • konkrete Formulierungen, welche Maßnahmen Sie genau und in welchem Fall ablehnen
  • Angaben zu Vertrauens- oder Betreuungspersonen oder anderen Bevollmächtigten
  • Hinweise zur Hinterlegung weiterer Verfügungen und Bevollmächtigungen
  • Ihre Unterschrift

Achtung! Schwammige Formulierungen haben in einer Patientenverfügung nichts zu suchen. Angaben wie “Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen” sind zu pauschal.Nennen Sie konkrete Behandlungsmethoden die Sie ablehnen und Situationen, in denen Ihre Wünsche Anwendung finden sollen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Damit im Ernstfall nicht nur ein Dokument, sondern auch ein Bevollmächtigter Ihre Interessen und Angelegenheiten vertritt, empfiehlt sich das Verfassen einer Vorsorgevollmacht.

Tritt ein Notfall ein, sind nämlich nicht automatisch Ihre Kinder, Ihr Ehepartner oder andere nahe Verwandte entscheidungsbefugt. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Vertreter.


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bevollmächtigen, persönliche, vermögensrechtliche und medizinische Angelegenheit in Ihrem Sinne zu klären. Sie haben die Möglichkeit, den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Person beliebig einzuschränken oder zu erweitern.

Geben Sie deshalb genau an, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen soll und in welchem Fall die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt.

Der Bevollmächtigte kann beispielsweise Mietverträge kündigen, Bankgeschäfte erledigen (gegebenenfalls sind dafür weitere Vollmachten nötig), Versicherungen regeln, die Unterbringung in einem Heim arrangieren oder Entscheidungen zur medizinischen Versorgung treffen.

Eine Vorsorgevollmacht sollte folgende formale Bestandteile enthalten:

  • Ihren vollen Name, eventuell Geburtsnamen
  • Ort und Datum
  • Ihre Anschrift
  • Namen und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Eine Eingangs- und Schlussformel
  • konkrete Äußerungen, in welchem Szenario Ihre Vorsorgevollmacht in Kraft treten soll
  • konkrete Aussagen zum Umfang der Bevollmächtigung
  • Ihre Unterschrift

Wichtig! Wählen Sie eine Person aus, der Sie vertrauen. Die Person sollte Sie gut kennen und auch informiert werden, wie Sie in bestimmten Situationen handeln würden. Der Bevollmächtigte sollte selbstverständlich über seine Rolle in Kenntnis gesetzt werden und den Ort der Hinterlegung der Dokumente erfahren.

Sie sollten auch eine weitere Person als “Ersatzbevollmächtigten” bestimmen. So sind Sie auch abgesichert, falls der ursprüngliche Bevollmächtigte im Bedarfsfall verhindert ist.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die Bevollmächtigen gleichrangig einzutragen; hier entsteht im Ernstfall oft die Situation, dass sich die Bevollmächtigten nicht einig sind und sich gegenseitig blockieren.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen

Sie können sowohl Ihre Patientenverfügung als auch Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit überarbeiten, ändern und widerrufen.

Nach jeder Änderung gilt die neueste, überarbeitete Version. Wurde das Dokument allerdings notariell beglaubigt, müssen Sie selbiges neu aufsetzen und erneut beim Notar vorlegen.


Es ist sehr empfehlenswert, die persönlichen Angaben in Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in regelmäßigen Abständen anzuschauen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

So können Sie sichergehen, dass im Ernstfall nicht auf Grundlage veralteter Informationen gehandelt wird.

Gültigkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für den behandelnden Arzt, das Krankenhauspersonal und Bevollmächtigten verpflichtend.

Handelt ein Arzt gegen Ihren Willen,kann er sich sogar wegen Körperverletzung strafbar machen. Wünschen Sie spezielle Behandlungsmethoden, sollten Sie sich trotzdem im Vorfeld nach Ärzten umsehen, die in dieser Hinsicht mit Ihnen kooperieren würden.

So vermeiden Sie von vornherein Schwierigkeiten, weil Ihr behandelnder Arzt möglicherweise nicht bereit ist, die Behandlung auf die gewünschte Art und Weise durchzuführen.

Prinzipiell sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Sie müssen:

  • schriftlich vorliegen
  • unterschrieben sein
  • präzise formuliert sein.

Trotzdem ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll. Der Notar prüft nämlich Ihre Geschäftsfähigkeit, sodass sichergestellt ist, dass Sie bei Ausstellung des Dokuments im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.

Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch immer dann notwendig, wenn Ihr Bevollmächtigter zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie zur Aufnahme von Darlehen berechtigt werden soll.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind unbegrenzt gültig. Dennoch ist es empfehlenswert, die Dokumente circa alle zwei Jahre zu erneuern beziehungsweise zu bestätigen. Je aktueller ein Dokument im Ernstfall ist, desto höher ist natürlich auch dessen Aussagekraft.

FAQ zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wo sollte man Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegen?

Die Dokumente sollten an leicht zugänglichen Stellen aufbewahrt werden, sodass sie im Notfall stets griffbereit sind. Sie können auch Kopien der Papiere bei einer Vertrauensperson oder Ihrem Hausarzt hinterlegen.

Eine weitere sehr sichere Option ist ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So werden die Verfügung und Vollmacht zentral aufbewahrt und sind jederzeit abrufbar.

Tipp: Stecken Sie einen kleinen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung in Ihr Portemonnaie. So können Ihre Wünsche auch im Falle eines Unfalls Beachtung finden.

Kann man Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch separat erstellen?

Selbstverständlich können Sie auch nur eins der beiden Dokumente erstellen. Da Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aber quasi Hand in Hand gehen, ist das nicht unbedingt sinnvoll.

Können geistig Behinderte eine Patientenverfügung haben?

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht ganz unkompliziert. Grundsätzlich ist das nur möglich, wenn bei dem Betroffenen “Einsichtsfähigkeit” vorliegt, er also entscheidungsfähig ist.

Zur Unterstützung solcher Menschen gibt es teilweise Verfügungen in “Leichter Sprache”. Ein Großteil der Entscheidungsverantwortung lastet jedoch normalerweise auf dem rechtlichen Betreuer.

Kann ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch in meiner Muttersprache erstellen lassen?

Für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kann das Thema Patientenverfügung zu einer großen Schwierigkeit werden. Um die komplizierten Rechtsangelegenheiten für alle verständlich zu machen, bieten einige Anwaltskanzleien die notwendigen Informationen und die Ausstellung der Dokumente auch in Fremdsprachen an.


Häufig sind das Russisch, Polnisch, Türkisch und Englisch, aber auch andere Sprachen sind möglich. Damit jedoch Ärzte oder andere Personen Ihre Wünsche auch verstehen und berücksichtigen können, sollten Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente vorlegen können. Dadurch kann in Notfällen wertvolle Zeit gespart werden.

Fahren Sie oft in den Urlaub ins Ausland, könnten Sie darüber nachdenken, eine Patientenverfügung auf Englisch mitzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie einen rechtlichen Betreuer vor für den Fall, dass bei Ihnen eine kognitive Einschränkung oder geistige Behinderung auftritt und keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten ist dieser Betreuer nicht sofort handlungsfähig, sondern wird zunächst von einem Gericht auf seine Eignung geprüft.

Wichtig: Ein Betreuer muss gegenüber dem Betreuungsgericht Rechenschaft über seine Betreuungstätigkeit ablegen. So ist es z.B. nicht möglich, dass ein betreuender Ehepartner Geld für die eigene Verwendung vom Konto des Betreuten abhebt, auch wenn er das lange Jahre gewohnt war. Auch Geldgeschenke an z.B. die Enkel sind ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Trotzdem sollten Sie lieber auf Abkürzungen verzichten und nicht einfach eine generelle Vollmacht ausstellen, sondern präzise auf alle Geltungsbereiche eingehen.

Sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht steuerlich absetzbar?

Da es sich bei der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht um private Angelegenheiten handelt, können Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Zu den wichtigen Dokumenten zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten gehört außerdem auch das Testament.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit der Sorgerechtsverfügung legen Eltern fest, wer nach ihrem Tod das Sorgerecht über minderjährige Kinder erhalten soll.

Wird keine Sorgerechtsverfügung verfasst, sucht das Vormundschaftsgericht einen Vormund, der nicht automatisch ein Verwandter sein muss.

Wichtig: Eine Sorgerechtsverfügung muss von den Eltern immer handschriftlich verfasst werden!

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