Wenn Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen erworben haben, müssen Sie diesen zunächst anmelden, bevor er für den Straßenverkehr zugelassen ist. Im Zuge des Anmeldungsprozesses erhalten Sie nämlich unter anderem Ihr Kfz-Kennzeichen und die Berechtigung, Schilder mit Ihrem Kennzeichen prägen zu lassen.
Hinweis: Informationen zu den Kosten für das Ummelden eines Autos bzw für das Abmelden eines Autos erhalten Sie in unseren separaten Ratgebern.
Kosten für die Anmeldung eines Autos
Die Anmeldung eines Autos erfolgt in mehreren Schritten und kann Sie mit allem “Drum und Dran” schnell zwischen 50,- bis 100,- Euro kosten.
Die meisten Preise sind einheitlich festgelegt, andere können Sie etwas beeinflussen, beispielsweise, indem Sie auf ein Wunschkennzeichen verzichten.
Die Anmeldung des Autos
Der erste Schritt zur Anmeldung Ihres neuen Autos führt Sie in die für Sie zuständige Zulassungsbehörde. Diese ist durch Ihren Hauptwohnsitz festgelegt, je nachdem kann sie sich in Ihrem Bürgerbüro oder Landratsamt befinden.
Die Anmeldung müssen Sie persönlich durchführen. Alternativ können Sie sie durch einen von Ihnen festgelegten Vertreter durchführen lassen. Dieser benötigt dafür eine unterschriebene Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
Es kann sich dabei um einen Freund oder Verwandten handeln, es gibt aber auch spezielle Zulassungsdienste, die dies als Dienstleistung anbieten. Je nachdem, wie viele Schritte er übernimmt, kostet Sie ein Zulassungsdienst etwa 20,- bis zu 100,- Euro zusätzlich. Für diesen Preis können Sie sich allerdings sämtliche Behördengänge sparen.
Die Kosten für die Anmeldung betragen bei einem Neuwagen rund 27,- Euro.
Bei einem Gebrauchtwagen können sie unterschiedlich ausfallen. Das hängt davon ab, ob der Gebrauchtwagen im gleichen Zulassungsbezirk neu angemeldet wird, oder ob er aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt. Außerdem variieren die Preise abhängig davon, ob ein Halterwechsel stattfindet oder nicht.
Anmeldekosten Gebrauchtwagen | |
---|---|
Innerhalb Zulassungsbezirk | ca. 11,- Euro |
Innerhalb Zulassungsbezirk mit Halterwechsel | ca. 18,- Euro |
Außerhalb Zulassungsbezirk | ca. 26,- Euro |
Außerhalb Zulassungsbezirk mit Halterwechsel | ca. 28,- Euro |
Für die Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtwagens benötigen Sie außerdem folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung
- einen Versicherungsnachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, beispielsweise in Form der eVB-Nummer
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zusätzlich benötigen Sie für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), da diese geändert werden muss
- den Bericht der letzten Hauptuntersuchung als Nachweis der Verkehrssicherheit (bei Neufahrzeugen ist diese automatisch gegeben)
Kfz-Kennzeichen
Nach dem Anmeldevorgang erhalten Sie von der Zulassungsbehörde eine Bestätigung über Ihr neues Kennzeichen.
In der Regel wird Ihnen eine Buchstaben-Zahlen-Kombination vorgegeben. Für ein Wunschkennzeichen bezahlen Sie zusätzliche 10,20 Euro. Lassen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren, kommen noch einmal etwa 3,- Euro hinzu.
Mit der Bestätigung der Zulassungsbehörde können Sie nun einen Schilderdienst mit der Prägung Ihres neuen Kennzeichens beauftragen. Die Kosten hierfür können je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen – normalerweise liegen sie zwischen 15,- bis 40,- Euro pro Paar. Bei speziellen Sonderwünschen können sie auch höher ausfallen.
Haben Sie Ihre Schilder, müssen Sie damit noch einmal zur Zulassungsstelle, um die erforderliche Feinstaubplakette (ab 5,- Euro) zu erhalten.
Kostenübersicht
Dienstleistung | Kosten |
---|---|
Anmeldung | 11,- bis 28,- Euro |
Kennzeichen/Schilder prägen | 15,- bis 40,- Euro |
Feinstaubplakette | ca. 5,- Euro |
Wunschkennzeichen | 10,- bis 13,- Euro |
Gesamt | ca. 40,- bis 90,- Euro |
evtl. Zulassungsdienst | 20,- bis 100,- Euro |
Gesamt | ca. 60,- bis 186,- Euro |
Sonderkennzeichen
Für die Zulassung von Sonderkennzeichen fallen jeweils folgende Gebühren an:
Art des Kennzeichens | Kosten |
---|---|
Kurzzeitkennzeichen | 13,- Euro |
Saisonkennzeichen | 30,- Euro |
Oldtimerkennzeichen | 40,- Euro |
Rote Kennzeichen | 100,- Euro |

Anmelden eines Autos ohne Papiere
Möchten Sie ein Auto anmelden, besitzen aber nicht alle notwendigen Unterlagen, muss die Anmeldung daran nicht zwingend scheitern. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen.
Wenn das Auto, das Sie anmelden wollen, zuvor in Deutschland gemeldet war, sind die entsprechenden Daten noch bei der Zulassungsbehörde gespeichert. Damit ist es möglich, neue Papiere auszustellen.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I werden bis zu 45,- Euro fällig. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie mit bis zu 70,- Euro rechnen.
Des Weiteren sollten Sie einen Eigentumsnachweis vorlegen können – hier genügt der Kaufvertrag des Fahrzeugs.
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