ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet die Tagespflege?

Verfasst mit einem unabhängigen Experten!

Unser Fachexperte im Bereich Pflege:
BERNHARD MOORKAMP

Herr Moorkamp ist zertifizierter und unabhängiger Pflegeberater. Er berät Pflegebedürftige und alle weiteren, an der Pflegesituation beteiligten Personen zu sämtlichen Themen, die im Rahmen einer Pflegesituation anfallen.

Das Wichtigste im Überblick
  • Die Tagespflege ist eine Art Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Hier werden Betroffene zeitweise in einer Pflegeeinrichtung betreut. Die Anzahl der Tage und die Tageszeiten können Sie dabei je nach Bedarf selbst bestimmen.
  • Hat man bspw. den Pflegegrad 2, steht einem neben dem Pflegegeld bzw. den Pflegesachleistungen (u.a. für den ambulanten Pflegedienst), der gleiche Betrag in Höhe von 689,- Euro nochmal für die Tagespflege zur Verfügung.
  • In der Praxis ist es so, dass häufig 90% aller anfallenden Kosten über die Pflegekasse abgedeckt werden können.
  • Was Sie beachten sollten und welcher Eigenanteil anfällt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber!

Wie setzt sich der Eigenanteil für die Tagespflege zusammen?

Die Tagespflege kann in Anspruch genommen werden, ohne dass dies auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen angerechnet wird. Dafür steht je nach Pflegegrad ein fester, monatlicher Betrag zur Verfügung. Dieser beträgt im Pflegegrad 2 bspw. 689,- Euro / Monat. 

Zudem gibt es seit 2017 den Entlastungsbetrag, der einheitlich 125 Euro/ Monat beträgt und den jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad erhält. Dieser kann bspw. eingesetzt werden, um den Eigenanteil bei den Kosten für Essen und Unterkunft ganz oder anteilig zu bezahlen.

Für jeden Tag in der Tagespflege fällt ein fester Betrag an. Dieser liegt etwa bei 50,- bis 95,- Euro.

Der Großteil davon kann direkt aus dem jeweiligen monatlichen “Tagespflege-Budget” je nach Pflegegrad gezahlt werden (siehe Tabelle unten). Ein kleiner Anteil ist grundsätzlich als Eigenanteil vorgesehen, kann aber ggfs. ganz oder anteilig über den Entlastungsbetrag erstattet werden.

Diese 50,- bis 95,- Euro pro Tag setzen sich zusammen aus:

  • den Kosten für Betreuung sowie die Fahrtkosten (werden direkt aus dem “Tagespflege-Budget” bezahlt)
  • den Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie ggfs. weiteren Zusatzkosten für die Fahrt (= Eigenanteil, vollständige oder teilweise Erstattung über den Entlastungsbetrag möglich)

Die Betreuungskosten sind gestaffelt nach dem jeweiligen Pflegegrad, da dieser ja schon den Umfang und die Notwendigkeit der Betreuung grob vorgibt.

Für Unterkunft, Verpflegung sollten Sie mit 15,- bis 20,- Euro am Tag rechnen.

Nun kann man das vom Pflegegrad abhängige monatliche “Tagespflege-Budget durch die täglichen Kosten für Betreuung und Fahrt teilen. Liegen die täglichen Kosten dafür bspw. bei 60,- Euro und hat man Pflegegrad 2 mit einem Anspruch von 689,- Euro ergeben sich 11 Tage pro Monat bei denen Betreuung und Fahrt vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

Besteht ein höherer Bedarf, muss ein entsprechender Eigenanteil geleistet werden.

Entscheidet man sich für die Inanspruchnahme dieser 11 Tage, fallen für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich noch weitere Kosten an, welche eigenständig zu tragen sind. Hier gehen wir beispielhaft von 17,50 Euro pro Tag aus. Für die 11 Tage würde der Eigenanteil dann 192,50 Euro betragen. Ist der Entlastungsbetrag noch vollständig vorhanden, können Sie die 125,- Euro dafür verwenden. Ihr Eigenanteil beträgt somit nur 67,50 Euro.

Für 11 Tage Tagespflege im Monat müssen bei diesem Beispiel nur 67,50 Euro zugezahlt werden. 

Es gelten folgende monatliche Höchstbeträge der Pflegekassen (Stand 2020):

Pflegegradmonatliche Leistungen der Pflegekasse
1125,- Euro (Entlastungsbetrag)
2689,- Euro
31.298,- Euro
41.612,- Euro
51.995,- Euro

Es ist zu beachten, dass für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 keine Leistungen für Tages- und Nachtpflege eingeplant sind. Jedoch können Sie den Entlastungsbetrag mit den Kosten verrechnen.

Zur besseren Verständlichkeit haben wir für Sie noch zwei Praxisbeispiele erstellt:

Beispiel 1

Klaus und Kerstin wollen Kerstins Mutter Ursula für 5 Tage in der Woche in die Tagespflege bringen, da sie selbst durch ihren Vollzeitjob kaum Zeit haben, die alte Dame zu betreuen.

Angenommen, es fallen 60,- Euro täglich für Fahrdienst und die Betreuung in der Pflegeeinrichtung an. 20,- Euro entfallen auf Verpflegung und Unterkunft.

Die Tagespflege findet an 5 Tagen in der Woche, also an 20 Tagen im Monat statt. Somit ergibt sich für die Betreuungskosten ein Gesamtbetrag von 1.200,- Euro, und für die Verpflegungskosten eine Gesamtsumme von 400,- Euro im Monat.

Ursula hat Pflegegrad 3, es werden also monatlich bis zu 1.298,- Euro von der Pflegekasse übernommen. Damit übersteigen die Betreuungskosten nicht den Höchstbetrag.

Somit müssen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eigenständig übernommen werden. Dies sind insgesamt 400,- Euro monatlich. Dafür kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro genutzt werden. Es ergibt sich ein Eigenanteil von 275,- Euro. 

Beispiel 2

Die Geschwister Nadja und Sören wohnen mit Opa Herbert zusammen, der noch sehr agil ist. Da Herberts Frau vor kurzem gestorben ist, wollen sie dass er neue Bekanntschaften schließt und betreut wird. Dazu geht Herbert in die Tagespflege.

Herbert ist noch recht mobil und eigenständig und hat daher Pflegegrad 1. Er nutzt die Tagespflege an 2 Tagen pro Woche, also an 8 Tagen im Monat.

Hier kommen 25,- Euro am Tag an Verpflegung und Unterkunft auf ihn zu. Die Betreuungskosten betragen wegen des Pflegegrad 1 50,- Euro pro Tag.

Damit fallen für Herbert im Monat 200,- Euro Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie 400,- Euro Betreuungskosten an.

Herbert bekommt keine Tagespflege-Zuschüsse von der Pflegekasse, da er Pflegegrad 1 hat. Er nutzt allerdings den monatlichen Entlastungsbetrag von 125,- Euro um die Tagespflege anteilig zu finanzieren.

Es bleiben 475,- Euro im Monat übrig, die Herbert aus eigener Tasche zahlen muss.

Zuschüsse vom Sozialamt

Haben Sie nicht die Möglichkeiten die Ausgaben, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse, noch zu tätigen sind, zu tragen, so können Sie Zuschüsse vom Sozialamt gewährleistet bekommen.

Es empfiehlt sich dabei immer, zunächst das Gespräch mit der Einrichtung selbst zu suchen und sich dort beraten zu lassen. Die Regelungen variieren je nach Landkreis.

Unser Tipp: Ein Hausnotruf kann Leben retten und den Alltag für Sie als Angehörige spürbar vereinfachen. Für viele Patienten mit Pflegegrad ist das Ganze sogar kostenfrei! Nutzen Sie jetzt das nachfolgende Formular (*), um kostenfrei & unverbindlich Angebote zu erhalten!

Leistungen im Rahmen der Tagespflege

Ziel der Tagespflege ist es, die betreuenden Angehörigen zu entlasten und Abwechslung in den Tagesablauf der Pflegebedürftigen zu bringen.

Je nach Pflegeeinrichtung gibt es bestimmte Zusatzangebote, die für die zu Betreuenden bereitgestellt werden.

Grundlegend sind jedoch immer eine qualifizierte Pflege und Betreuung sowie Essen und Getränke enthalten. Dabei stehen in der Regel 3 Mahlzeiten inklusive Getränken und kleinen Snacks für die Gäste zur Verfügung. Auch besondere Diäten oder Schonkost können serviert werden.

Viele Einrichtungen bieten auch einen eigenen Fahrdienst an, der die Besucher von zu Hause abholt und auch wieder heimfährt.

Ansonsten gibt es noch vielfältige Angebote, um die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu fördern.

Dazu zählen: Ausflüge, Spiele, Spaziergänge, kreative Tätigkeiten, Gedächtnistraining, Orientierungsübungen, Gymnastik und Sport, Übungen für die Fein- und Grobmotorik, Gesprächsgruppen, Vorlesen, oder die Hilfe bei der Tagesstrukturierung.

Tipp: Haben Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen und können seiner Betreuung aufgrund einer Reise oder einer Erkrankung vorübergehend nicht mehr nachkommen? Dann eignet sich für Sie die Kurzzeitpflege, die von vielen Pflegeheimen angeboten wird.

Gut zu wissen
Es gibt auch Nachtpflegeeinrichtungen. Dort findet die Versorgung nachts statt. Diese Form eignet sich vor allem für Pflegebedürftige, die nachts unruhig sind oder umherlaufen wie z.B. Demenzpatienten, damit die Angehörigen eine möglichst ruhige Nacht verbringen können. Ob es in Ihrer Nähe eine Nachtpflegeeinrichtung gibt, erfahren Sie bei der Pflegekasse.

So finden Sie die passende Tagespflege-Einrichtung

Ob die jeweilige Einrichtung zu Ihnen passt, sollten Sie vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen festmachen. Alte Menschen brauchen in der Regel etwas länger, um sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Daher ist es wichtig, dass sich so schnell wie möglich eine Routine bei ihnen einstellt. Feste Tischnachbarn oder kleine betreute Gruppen sind eine gute Option, um Vertrautheit zu schaffen.

Fragen Sie am besten bei der Tagespflegestätte nach, ob es einen Probetag gibt, an dem der Pflegebedürftige das neue Umfeld kennenlernen kann. 

Wenn Ihr Familienmitglied in eine bestehende Gruppe integriert werden soll, sollten Sie darauf achten, dass die Mitarbeiter eine gute Atmosphäre für die Eingewöhnung schaffen.

Das Pflegepersonal sollte im Allgemeinen respektvoll und sicher mit den alten Menschen umgehen und eine gewisse Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen.

Viele Einrichtungen entwickeln auch spezielle Konzepte, um neue Patienten besser an die Situation zu gewöhnen, z. B. dass sie erstmal nur stundenweise kommen oder anfangs von Ihnen begleitet werden.

Betreuen Sie einen Demenzkranken, ist es auch wichtig, in der Einrichtung nachzufragen, ob das Gebäude so gesichert ist, dass der Betroffene es nicht unbeaufsichtigt verlassen kann.

Übrigens: Menschen, die bereits in einem Pflegeheim leben, haben nicht die Möglichkeit in einer Tagespflege betreut zu werden. Die Pflegeheime sind dafür verantwortlich, dass die Bewohner angemessen betreut, beschäftigt und gefördert werden.

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