ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Für den Transport eines nicht zugelassenen Autos innerhalb Deutschlands gibt es die sogenannten Kurzzeitkennzeichen.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage lang gültig und berechtigt zu Fahrten zu folgenden Zwecken:

  • Probefahrten mit abgemeldeten oder stillgelegten Fahrzeugen
  • Fahrzeugüberführungen bei Verkauf
  • Fahrten zur Prüfstelle

Sie können das Kurzzeitkennzeichen sowohl bei der entsprechenden Zulassungsstelle Ihres Wohnorts beantragen als auch im Zulassungsbezirk des Fahrzeugs.

Bei der regulären Anmeldung eines Autos sind Sie im Gegensatz dazu an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde gebunden.

Kostenzusammensetzung für das Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei Faktoren zusammen. Zum einen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die in der Regel zwischen 10,- und 15,- Euro liegt.
Dazu kommen die Kosten für das Prägen der Schilder, wofür Sie im Schnitt etwa 15,- bis 20,- Euro bezahlen.

Zusätzlich können Kosten für den Versicherungsschutz anfallen. Sie müssen in jedem Fall nachweisen, dass das Fahrzeug für Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens versichert ist.
Dafür beantragen Sie bei einem Versicherer eine elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer), die als Bestätigung dient. Meist erhalten Sie diese zunächst kostenlos.

Wenn Sie für das Fahrzeug nach der Überführung eine Versicherung bei dem gleichen Versicherer abschließen, können Ihnen weitere Kosten erlassen werden. Andernfalls kommen – zusätzlich zu Verwaltungsgebühr und den Kosten für die Schilder – je nach Leistungsumfang (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung) ca. 30,- bis 150,- Euro für die Versicherung auf Sie zu.

Kostenübersicht

KostenfaktorKosten
Verwaltungsgebührca. 10,- bis 15,- Euro
Schilder prägenca. 15,- bis 20,- Euro
Versicherungca. 30,- bis 150,- Euro
Gesamtca. 55,- bis 185,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Wie wird das Kurzzeitkennzeichen beantragt?

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, wenden Sie sich mit folgenden Unterlagen an die entsprechende Zulassungsstelle:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Nachweis über Hauptuntersuchung

Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, kann das Kurzzeitkennzeichen nur mit Einschränkung ausgestellt werden. Es ist in diesem Fall lediglich die Fahrt zur nächsten Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt oder zum Zweck einer Reparatur. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

In der Zulassungsstelle wird Ihnen dann eine schriftliche Bestätigung mit der Kombination für das Nummernschild ausgestellt, mit der Sie dann die Schilder prägen lassen können.

Anschließend kehren Sie noch einmal zur Zulassungsstelle zurück, wo die Schilder den Zulassungsstempel erhalten.


Weitere Informationen über das Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen weist die übliche Abkürzung für die Stadt oder den Landkreis auf. Daneben befindet sich eine fünfstellige Nummer, die entweder mit 03 oder 04 beginnt. Am rechten Rand befindet sich ein gelbes Feld, in dem von oben nach unten das Ablaufdatum angegeben ist.

Im Unterschied zu den sogenannten roten Kennzeichen kann das Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen beantragt werden. Das rote Kennzeichen hingegen ist nur für gewerbliche Kfz-Händler erhältlich.

Beachten Sie, dass das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands gilt. Grundsätzlich existiert seit 2007 aber eine Anerkennungspflicht, die für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt.

Wichtig zu beachten ist außerdem, dass das Auto spätestens einen Werktag vor Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.

Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf nur einmalig verwendet werden. Da das Ablaufdatum ohnehin auf den Schildern vermerkt ist, müssen sie nicht zurück zur Zulassungsstelle gebracht werden. Sie können die Entsorgung also problemlos selbst vornehmen.

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