ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet der Personalausweis?

Das Wichtigste im Überblick
  • Die Kosten für den Personalausweis betragen 22,80 beziehungsweise 37,- Euro. Dazu kommen die Kosten für das Passfoto.
  • Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
  • Der Ausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 6 beziehungsweise 10 Jahre gültig.
  • Der Personalausweis wird beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes beantragt. Stellen Sie den Antrag bei einem anderen Bürgeramt, kostet das 13,- Euro mehr.
  • Seit 2017 ist die Onlinefunktion bei neu beantragten Ausweisen automatisch aktiv.

Ab dem 16. Geburtstag gilt für Deutsche Ausweispflicht. Um sich auszuweisen, genügt im Inland und innerhalb der EU der Personalausweis, für Reisen außerhalb dieser Region wird ein Reisepass benötigt. Der Führerschein gilt in Deutschland nicht als amtliches Ausweisdokument.

Die Ausstellung des neuen Personalausweises im Chipkartenformat mit online-Funktion kostet inzwischen 37,- Euro (Stand April 2022). Personen, die jünger als 24 Jahren sind, erhalten ihn gegen eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro.

Kostenzusammensetzung beim Personalausweis

Früher betrug die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises lediglich 8,- Euro beziehungsweise entfiel vollständig für Minderjährige.

Dafür ist der Personalausweis inzwischen handlicher geworden und bietet mit der Onlineverifizierung eine praktische neue Funktion.

Die Beantragung des Ausweises erfolgt bei einem Bürgerbüro an Ihrem Wohnsitz.

Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Kosten und Formen des Personalausweises.

VarianteGebühren
Personalausweis ab 24. Lebensjahr37,- Euro
Personalausweis bis 24. Lebensjahr22,80 Euro
vorläufiger Personalausweis (Express)10,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Auch Empfänger von Sozialhilfe wie beispielsweise Hartz IV müssen die Ausstellungsgebühren zahlen. Allerdings ist eine Gebührenbefreiung für Bedürftige auf Antrag unter Umständen ganz oder teilweise möglich. Ob Ihr Antrag genehmigt wird, hängt von Ihrer Kommune ab.

Beantragen Sie Ihren Personalausweis bei einem Bürgerbüro beziehungsweise -amt in einer Kommune, in der Sie nicht Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 13,- Euro zahlen.


Eine Zusatzgebühr müssen Sie ebenfalls zahlen, wenn Sie als deutscher Staatsbürger Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die Gebühr beträgt in diesem Fall 30,- Euro. Bei welchen Bürgerbüro Sie das Dokument beantragen, dürfen Sie entscheiden.

Die amtliche Gebührenordnung zum Personalausweis finden Sie hier.

Wichtig! Zur Antragstellung für Ihren Ausweis müssen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen. Dieses kostet etwa 12,- bis 20,- Euro beim Fotografen und etwa 5,- Euro im Fotoautomaten.
Schon gewusst? Bei Adressänderung benötigen Sie keinen neuen Personalausweis. Gehen Sie mit Ihrer Meldebescheinigung zum Bürgerbüro. Dort wird die neue Adresse auf dem Personalausweis und dem Chip vermerkt. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Bei einer Namensänderung (z.B. wegen Heirat oder Scheidung) müssen Sie leider einen neuen Personalausweis beantragen.

Entstehen Zusatzkosten bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion?

Die Standardfunktionen des elektronischen Personalausweises, ihre Aktivierung, Sperrung etc. sind mittlerweile kostenfrei (Stand April 2022). Eine Übersicht über die kostenfreien Funktionen finden Sie in dieser Tabelle:

ZusatzfunktionGebühren
erstmaliges Setzen der PINkostenlos
Ändern der PINkostenlos
nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktionkostenlos
Entsperren der Online-Ausweisfunktionkostenlos
Sperren der Online-Ausweisfunktion (bei Verlust)kostenlos
Ändern der Wohnanschrift (bei Wechsel des Hauptwohnsitzes)kostenlos
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Seit 2017 ist die eID-Funktion bei jedem neu beantragten Ausweis automatisch aktiv. Mit der eID können Sie sich bei online-Geschäften ausweisen, zum Beispiel beim Beantragen einer Kreditkarte oder beim Onlineshopping.

Die Nutzung dieser Online-Funktionen (eID) ist kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis. Möchten Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, benötigen Sie allerdings ein kostenpflichtiges Lesegerät oder ein Handy mit NFC-Funktion.

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Zuletzt aktualisiert am 14.04.2020 um 13:01 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Nutzen Sie ein Handy mit NFC-Funktion, müssen Sie außerdem eine App zur Verifizierung herunterladen. Diese App kann, genau wie das Kartenlesegerät, mit einer Computersoftware gekoppelt werden.

Gültigkeit und gesetzliche Richtlinien zum Personalausweis

In Deutschland gilt ab dem 16. Geburtstag Ausweispflicht. Das bedeutet, jeder muss ab diesem Alter einen gültigen Ausweis oder Pass besitzen.

Für jüngere Personen gilt diese Pflicht nicht. Der Perso für Kinder und Jugendliche kann jedoch freiwillig gemeinsam mit einem Elternteil oder anderem gesetzlichen Vertreter beantragt und ausgestellt werden. Mehr dazu am Ende des Artikels.

Einen deutschen Personalausweis können nur deutsche Staatsbürger beantragen. Sie müssen dazu persönlich erscheinen und ihn auch selbst unterschreiben.

Sollten Sie noch einen Ausweis besitzen, dessen Ausstellungsdatum vor 2010 liegt, dürfen Sie ihn bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes nutzen.

Bild von wartenden Menschen in Behörde

Vergessen Sie nicht zur Antragstellung das obligatorische aktuelle biometrische Passbild mitzubringen.

Übrigens: Bislang war die Abgabe der Fingerabdrücke bei Ausstellung eines Personalausweises noch freiwillig und nur für den Reisepass verpflichtend. Seit August 2021 ist die Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers auch bei der Neuausstellung von Personalausweisen verpflichtend.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Gültigkeitsdauer verschiedener Personalausweis-Varianten.

VarianteGültigkeit
Personalausweis ab 24 Jahren10 Jahre
Personalausweis bis 24 Jahre6 Jahre
vorläufiger Personalausweis3 Monate
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.
Achtung! Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, so melden Sie dies unverzüglich entweder bei der Polizei oder dem Bürgeramt. Denken Sie auch daran, die Onlinefunktion sperren zu lassen. Die Nummer der gebührenfreien Sperrhotline ist 116 116.

Wie beantrage ich den Personalausweis und welche Dokumente benötige ich?

Wie bereits erwähnt ist der Personalausweis beim Bürgerbüro beziehungsweise Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • ein neues biometrisches Passbild (Format 35 x 45 mm)
  • Ihren abgelaufenen Personalausweis oder (falls nicht vorhanden) Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde

Die Bearbeitungsgebühr beträgt durchschnittlich drei bis sechs Wochen. Es empfiehlt sich daher, den neuen Personalausweis ein bis zwei Monate vor Ablauf des alten zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen hingegen sofort ausgestellt.


Wichtig: Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin auf dem Amt, vor allem, wenn Sie in einer Großstadt leben. Möglicherweise ist das sogar einige Monate im Voraus nötig.

Gibt es ein Bußgeld, wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?

Den Personalausweis nicht fristgemäß zu erneuern stellt tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit dar und darf mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

In der Praxis entscheiden Ordnungsämter jedoch meist, lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 10,- bis 50,- Euro zu berechnen.

Falls Ihr Ausweis kurz vor oder während einer Reise ins EU-Ausland abläuft, können Sie ersatzweise einen vorläufigen Personalausweis oder einen sogenannten Reiseausweis benutzen. Letzteren können Sie sich am Flughafen durch Beamte der Bundespolizei gegen eine Gebühr von rund 8,- Euro ausstellen lassen.

Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Wird ein Personalausweis für eine minderjährige Person unter 16 Jahren benötigt, kann das Dokument von einem Sorgeberechtigten zusammen mit dem Kind beantragt werden. Ist das Kind 10 Jahre alt oder älter muss es den Antrag selbst unterschreiben.

Normalerweise ist die Anwesenheit beider gesetzlicher Vertreter verpflichtend. Ist eine der beiden Personen verhindert, benötigen Sie zur Antragstellung vom nicht anwesenden Sorgeberechtigten:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung
  • eine Ausweiskopie

Sind Sie die alleinige sorgeberechtigte Person, müssen Sie stattdessen den Sorgerechtsbeschluss des Jugendamts mitbringen.

Sind Sie mit der Betreuung beziehungsweise Pflegeschaft mit Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes betraut, ist zur Antragstellung der entsprechende Gerichtsbeschluss beziehungsweise die Bestellung Ihrer Person zum Vormund vorzulegen.

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