ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet der Motorrad-Führerschein?

Egal ob auf der Harley oder einer Kawasaki Ninja – die Leidenschaft fürs Fahren verbindet alle Biker. Besonders Jugendliche, die auf dem Land wohnen, fiebern ihrem 16. Geburtstag entgegen, um endlich auf ihrem Zweirad mobil zu sein.


Der Preis für diese neugewonnene Freiheit ist allerdings nicht ganz billig: Abhängig von der Region und den Fähigkeiten des Fahrschülers können für den Erwerb der Motorradfahrerlaubnis Kosten in Höhe von 1.200,- bis 2.000,- Euro anfallen.

Wer von der Führerscheinklasse A₁ auf die Klasse A₂, bzw von A₂ auf A, umsteigen möchte, sollte 300,- bis 500,- Euro einplanen.

Die verschiedenen Führerscheinklassen

Bevor Sie sich für einen Lehrgang anmelden, sollten Sie erst einmal wissen, welchen Motorradführerschein Sie erwerben möchten. Unterschieden werden die Klassen Mofa, AM, A₁, A₂ und A.

Unterschiede bestehen nicht nur, was die mit dem jeweiligen Schein fahrbaren Maschinen betrifft, sondern zum Beispiel auch beim Mindestalter. Die Kurse können jedoch bereits ein halbes Jahr vor dessen Erreichen begonnen werden.

Alle Klassen, bis auf Mofa, gestatten auch das Fahren mit Beiwagen oder Trikes und Quads, natürlich nur im Rahmen der zulässigen Höchstleistung.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

KriteriumMofaAMA₁A₂A
Mindestalter1516161824 (20)
Höchstgeschwindigkeit der zulässigen Maschinen25 km/h45 km/hunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
max. Hubraum50 ccm50 ccm125 ccmunbegrenztunbegrenzt
max. Motorleistungnicht festgelegt4 kW11 kW35 kWunbegrenzt
Verhältnis Leistung/ Leermassenicht festgelegtnicht festgelegtbis 0,1 kW/kgbis 0,2 kW/kgunbegrenzt
Dauer der praktischen Prüfungkeine45 Minuten45 Minuten60 Minuten60 Minuten
enthält die Klassen:keineMofaMofa, AMMofa, AM, A₁Mofa, AM, A₁, A₂
Besonderheiten
nur Einsitzerauch DDR-Kleinkrafträder über 50ccm
zulässig
keinebei gedrosselten Maschinen darf die Ursprungsleistung nicht über 70kW liegenbei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A₂ schon mit 20 erwerbbar

Die Besonderheiten der Mofa- und AM-Klasse

Der Mofa-Schein ist eigentlich gar kein richtiger Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Um sie zu erwerben, muss der Schüler an 6 Theoriestunden à 90 Minuten und einer 90-minütigen Praxiseinheit teilnehmen. Im Anschluss daran muss er nur eine theoretische, aber keine praktische Prüfung absolvieren.

Übrigens berechtigt auch jeder andere Führerschein zum Fahren von Mofas (mehr Informationen zu den Führerschein Kosten beim PKW finden Sie in unserem Ratgeber).

Fahrschulen bieten meist Mofa-Gesamtpakete an, die Preise liegen zwischen 70,- und 250,- Euro. Dazu kommen noch die Gebühren für die Prüfung und das Ausstellen der Bescheinigung, ca. 25,- Euro. Es müssen weder ein Erste-Hilfe-Kurs, noch ein Sehtest gemacht werden, lediglich ein Passbild wird benötigt.


Der AM-Führerschein ist der klassische Roller-Schein, der auch in den Fahrberechtigungen B und T enthalten ist. Außer mit Zweirädern darf hier außerdem mit “Minicars” mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden.

Die Theorieprüfung erfolgt nach 14 Doppelstunden Unterricht, zwei davon zu Moped-spezifischen Themen.

Da keine Sonderfahrten nötig sind, ist der AM Führerschein relativ günstig. Planen Sie 400,- bis 900,- Euro ein.

Achtung: Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung oder eines AM-Scheines werden nicht an die Probezeit angerechnet.

Die Klassen A₁, A₂, A und die “Aufstiegsmöglichkeiten”

Genau wie beim Autoführerschein müssen auch Motorradfahrschüler zuerst Theorie büffeln, sogar etwas mehr als ihre Kollegen. Denn zu den 12 x 90 Minuten Grundwissen kommen noch 4 Doppelstunden mit Motorrad-relevantem Wissen. Die Praxisstunden unterteilen sich in Übungs- und Sonderfahrten.

Die Anzahl der benötigten Übungsfahrten hängt von Ihren persönlichen Fähigkeiten ab, normal sind 10 bis 20 Fahrten á 45 Minuten.

Die Anzahl der Sonderfahrten, ebenfalls 45 Minuten lang, ist dagegen festgelegt. Diese insgesamt 12 Einheiten unterteilen sich in 5 Überland-, 4 Autobahn-, und 3 Dunkelfahrten.


Im Unterschied zum PKW-Führerschein ist der Motorradführerschein ein Stufenführerschein. Das bedeutet, zwischen den Klassen A₁, A₂, A kann man nach zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse einfach durch Ablegen einer praktischen Prüfung in die jeweils höhere Klasse aufsteigen.

Aufgrund dieser Regelung kann bereits im Alter von 20 Jahren in die Klasse A eingestiegen werden und nicht erst mit 24, wie ansonsten gesetzlich vorgeschrieben.

Nutzt man diese Möglichkeit, sind keine weiteren Theorie- oder Praxisstunden nötig. Dennoch empfiehlt es sich, vor dem Ablegen der Prüfung eine Übungsstunde durchzuführen, um sich an das neue Fahrgefühl zu gewöhnen. Außerdem dauert die Praxisprüfung statt der üblichen 60 Minuten nur 40 Minuten.

Möchten Sie bereits vor Ablauf der 2 Jahre in die nächsthöhere oder von der Klasse A₁ direkt in die Klasse A aufsteigen, gelten folgende Regeln:

  • Der Theorieunterricht wird auf 6 (Grundwissen) plus 4 (Motorradwissen) Doppelstunden reduziert.
  • Die Anzahl der Sonderfahrten beträgt: 3 Überland-, 2 Autobahn-, und 1 Dunkelfahrt.

Übrigens:Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, müssen Sie ebenfalls nur an 10 Doppelstunden (6 für Grundwissen, 4 für Motorradwissen) Theorieunterricht teilnehmen.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Leider müssen Sie nicht nur für den praktischen Unterricht zahlen. Hinzu kommen:

  • eine Anmeldegebühr der Fahrschule inklusive Theorieunterricht
  • Gebühren für die Anmeldungen zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung
  • Gebühren für das Ausstellen des Führerscheins, evtl. auch eines internationalen Führerscheins
  • Kosten für Unterrichtsmaterial
  • Kosten für Passbild, 1.-Hilfe-Kurs und Sehtest

Sie können Gesamtkosten in Höhe von 1.200,- bis 2.000,- Euro erwarten.


Bei der Beantragung Ihres Führerscheins müssen Sie außer dem Passbild, Sehtest und 1.-Hilfe-Kurs-Teilnahmebestätigung außerdem Ihren Personalausweis oder eine Geburtsurkunde vorlegen.

Bei Aufstieg in eine höhere Führerscheinklasse zahlen Sie:

  • eine Anmeldegebühr der Fahrschule
  • Gebühren für die Anmeldungen zur praktischen Prüfung
  • die Prüfungskosten
  • evtl. für eine Übungsstunde
  • Gebühren für die Erweiterung Ihres Führerscheins

Sie müssen nicht erneut an einem 1.-Hilfe-Kurs teilnehmen, es kann jedoch passieren, dass Sie sich nochmals einem Sehtest unterziehen müssen. Insgesamt sollten Sie für den Aufstieg in eine höhere Klasse 300,- bis 500,- Euro einplanen.

Fahrschulkosten des Motorradführerscheins

LeistungKosten
Anmeldegebühr der Fahrschule (inkl. Theorieunterricht)150,- bis 300,- Euro
Anmeldegebühr der Fahrschule für Aufstieg in höhere Klasse100,- bis 150,- Euro
Mofa-Gesamtpaket70,- bis 250,- Euro
Übungsfahrt 45 Minuten40,- bis 55,- Euro
Sonderfahrt 45 Minuten40,- bis 60,- Euro
12 Sonderfahrten480,- bis 720,- Euro
Anmeldung zur theoretischen Prüfung20,- bis 70,- Euro
Anmeldung zur praktischen Prüfung100,- bis 150,- Euro
Anmeldung zur Aufstiegsprüfung70,- bis 150,- Euro
Unterrichtsmaterial0,- bis 50,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Weitere Kostenpunkte des Motorradführerscheins (Stand 2017)

LeistungKosten
Prüfungsgebühr Theorie22,49 Euro
Prüfungsgebühr Theorie Mofa15,47 Euro
Prüfungsgebühr Praxis 45 Minuten91,75 Euro
Prüfungsgebühr Praxis 60 Minuten121,38 Euro
Prüfungsgebühr Aufstiegsprüfung 40 Minuten80,82 Euro
Prüfung eines Antrags auf Erteilung/Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnis5,10 Euro
Ausstellen/Erweitern/Verlängern einer Fahrerlaubnis33,20 Euro
Ausstellen eines Mofa-Scheins8,33 Euro
Ausstellen einer Internationalen Fahrerlaubnis11,20 bis 15,30 Euro
1.-Hilfe-Kurs15,- bis 30,- Euro
Sehtest6,43 Euro
Passbild5,- bis 20,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Achtung! Führerscheindokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Frist müssen sie neu beantragt werden. Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 13. Januar 2033 gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Dabei handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt, für den Sie die Kosten für die Prüfung des Antrags und die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis, sowie ein aktuelles Passbild tragen müssen: ca. 50,- Euro.

Zum besseren Verständnis hier zwei Beispiele:

Kata liebt Motorräder, seit sie denken kann. Mit 16 macht sie deshalb den A₁ Führerschein. Sparen kann sie hier, weil sie das Lernmaterial von einem Freund benutzt, außerdem liegt ihr das Fahren und sie benötigt nur 10 Übungsstunden. Insgesamt zahlt sie für den A₁ Schein 1.300 Euro.

Damit aber nicht genug, mit 18 erweitert sie auf A₂ und mit 20 hat sie endlich den Schein der Klasse A in der Tasche. Bei jeder Erweiterung zahlt sie eine Anmeldungsgebühr an der Fahrschule, eine Übungsstunde, die Anmeldung zur Prüfung und die Prüfungsgebühr. Hier spart sie, weil sie nur eine 40 minütige Aufstiegsprüfung ablegen muss.

Zusätzlich muss sie die Erweiterung ihres Führerscheins beantragen. Damit kommt sie auf jeweils 350,- Euro. Insgesamt hat Kata also in ihren A-Klasse-Führerschein 2.000,- Euro investiert.

Jürgen möchte sich mit 50 Jahren endlich den Traum von einer Harley erfüllen. Weil er bereits einen Führerschein der B-Klasse besitzt, muss er weniger Theoriestunden absolvieren und erhält eine Vergünstigung.

In der Praxis profitiert er zwar von seiner Erfahrung im Straßenverkehr, muss sich aber erst an das neue Fahrgefühl gewöhnen und benötigt deshalb 15 Übungsfahrten.
Für die Beantragung des Führerscheins muss er nicht erneuert einem Erste-Hilfe-Kurs belegen, benötigt aber ein aktuelles Passbild und muss sich einem Sehtest unterziehen. Jürgen gibt für den Direkteinstieg in die Klasse A 1.700,- Euro aus.

Die richtige Schutzkleidung

Tragen von Schutzkleidung wird vom Gesetzgeber, außer während der Fahrausbildung, nicht vorgeschrieben. Es besteht lediglich Helmpflicht. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Helmes darauf, dass er die EU-Norm ECE-22.05 erfüllt.


Viel häufiger als Kopfverletzungen sind jedoch Abriebverletzungen an Armen und vor allem den Beinen. Sparen Sie deshalb nicht an Ihrer Sicherheit und besorgen Sie sich eine entsprechende Schutzmontur mit Protektoren, die den EU-Normen EN-1621-1 oder EN-1621-2 entsprechen.

Schutzkleidung aus Leder schützt besser vor Abriebverletzungen, aber weniger gut vor Nässe und Kälte als Textil. Vergessen Sie auch nicht, an Handschuhe und Stiefel zu denken.

Kosten für Motorradschutzkleidung

BezeichnungKosten
Helm50,- bis 350,- Euro
Motorradjacke100,- bis 300,- Euro
Motorradhose50,- bis 300,- Euro
Lederkombiab 250,- Euro
Rückenprotektoren25,- bis 100,- Euro
Handschuhe30,- bis 90,- Euro
Motorradstiefel80,- bis 200,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt! Aber für den Fall, dass es mal regnet, sollten Sie besser noch einen Autoführerschein machen. Die Informationen dazu finden Sie hier.

In der nachfolgenden Grafik erhalten Sie alle notwendigen Informationen für die gängigen Führerscheinklassen – kurz und knapp:

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