ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet ein Führungszeugnis?

Das Wichtigste im Überblick
  • Ein Führungszeugnis gibt darüber Auskunft, ob beziehungsweise welche Verurteilungen eine Person erhalten hat. Diese Daten werden vom Bundeszentralregister in Bonn verwaltet.
  • Es kann für alle voll- und minderjährigen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind, beantragt werden.
  • Die Kosten eines Führungszeugnisses betragen 13,- Euro, die eines europäischen Führungszeugnisses ebenso.
  • Alles weitere Wissenswerte zum Thema Führungszeugnis erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Ein Führungszeugnis gibt an, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben entstammen den Eintragungen im Bundeszentralregister in Bonn.

Sie benötigen das Dokument, falls Ihr Arbeitgeber oder eine Behörde es anfordern oder zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins.

Was kostet das Führungszeugnis?

Die Kosten der Ausstellung eines regulären Führungszeugnisses, eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eines europäischen Führungszeugnisses betragen jeweils 13,- Euro.


Eine Befreiung von dieser Gebühr ist zum Beispiel aufgrund von Mittellosigkeit möglich oder aber, weil Sie das Führungszeugnis für spezifische Verwendungszwecke beantragen müssen (mehr dazu weiter unten). Um die Gebührenbefreiung durchzusetzen, ist mit dem Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses auch ein Antrag auf Gebührenbefreiung einzureichen.

Diese Befreiung gilt unter anderem für Sozialhilfe-, Hartz IV- (ALG II) und BAföG-Empfänger. 

Die vollständige Übersicht des Bundesamts für Justiz zur Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie hier.

Müssen Sie das Führungszeugnis beantragen, weil Sie

  • ehrenamtlich für eine gemeinnützige Einrichtung oder eine Behörde tätig sind 
  • einen Freiwilligendienstes durchführen,

müssen Sie keine Gebühr zahlen.

Übrigens: Sie können die Kosten des Führungszeugnisses als “Bewerbungskosten” von der Steuer absetzen.

Die verschiedenen Führungszeugnisse kurz erklärt

Im Folgenden werden die verschiedenen Führungszeugnisse unter ihrem allgemein gebräuchlichen Namen erklärt. Eine Auflistung des Bundesamts der Justiz mit dem jeweiligen Kürzel der Belegart der verschiedenen Führungszeugnisse finden Sie hier.

Das private Führungszeugnis

Dieses Führungszeugnis benötigen Sie in der Regel als Arbeitnehmer zur Vorlage beim Arbeitgeber. Es enthält eine Übersicht nicht verjährter Vorstrafen.

Auch schwere Sexualdelikte werden im privaten Führungszeugnis aufgeführt. Je nach Straftat sind sie nach 10 Jahren unter Umständen verjährt und können gegebenenfalls gestrichen werden.

Nicht mehr darin enthalten sind zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen, Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sofern seitdem keine weitere Straftat mehr begangen wurde. Die gesamte Übersicht der Ausnahmen finden Sie im § 32 Abs. 2 BZRG (Bundeszentralregistergesetz).

Das erweiterte Führungszeugnis

Sie benötigen ein erweitertes Führungszeugnis hauptsächlich, wenn Sie bei Ihrer Arbeit oder Ihrem Freiwilligendienst mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Im erweiterten Führungszeugnis sind auch solche Delikte aufgeführt, die im “normalen” Führungszeugnis aufgrund der genannten Regelungen (§ 32 Abs. 2 BZRG) nicht gelistet sind, sofern sie im weitesten Sinne als Sexualdelikt gelten. Konkrete Beispiele wären der Besitz von Kinderpornografie oder exhibitionistische Handlungen.

Auch für das erweiterte Führungszeugnis gelten Verjährungsfristen.

Das behördliche Führungszeugnis (Belegart O)

Die Ausstellung eines behördlichen Führungszeugnisses kann sowohl von Ihnen als Privatperson als auch direkt von einer Behörde beantragt werden. Es wird direkt an die Behörde verschickt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine vorherige Einsichtnahme zu beantragen. Mehr dazu im Abschnitt “Beantragen des Führungszeugnisses”.

Typischerweise wird es benötigt, wenn Sie ein Gewerbe beziehungsweise Gastronomie-Gewerbe anmelden möchten.


In diesem Führungszeugnis sind nicht nur Eintragungen aus dem Strafregister enthalten, sondern auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, beispielsweise über eine bereits abgelehnte oder wieder entzogene Gewerbeerlaubnis, Verbote zum Waffenbesitz oder über die Einweisung in eine Psychiatrie.

Auch gemäß § 32 Abs. 2 BZRG im “normalen” Führungszeugnis nicht gelistete Straftaten werden aufgeführt, wenn sie im gewerblichen Kontext begangen wurden beziehungsweise für die Ausübung Ihres Gewerbes oder die Erteilung der Gewerbeerlaubnis relevant sind.

Das europäische Führungszeugnis

Ein europäisches Führungszeugnis wird an Personen ausgestellt, die in Deutschland leben, aber entweder eine doppelte oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Das gilt selbstverständlich nur bei Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Die Auflistungen der Straftaten (falls solche bestehen) erfolgt in der jeweiligen Landessprache des Landes, in dem diese begangen wurden. Unter Umständen müssen Sie das Dokument also übersetzen lassen.

So beantragen Sie das Führungszeugnis

Sie können das Führungszeugnis bei der Meldebehörde oder im Bürgerbüro in Ihrem Wohnort beantragen. Bringen Sie dazu unbedingt ein Ausweisdokument mit, möglich sind sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass.

Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen beziehungsweise benötigen eine entsprechende Vollmacht.

Gegebenenfalls müssen Sie ein Führungszeugnis auf Aufforderung einer Behörde hin beantragen. Ist das der Fall, dann bringen Sie zur Antragstellung das entsprechende Schreiben mit, die Sie von besagter Behörde erhalten haben.

Alternativ können Sie auch einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen, dem Sie die folgenden Personendaten hinzufügen:

  • Geburtstag
  • Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit

Ihre Unterschrift auf dem Antrag muss beglaubigt sein.

Sie müssen jedoch nicht zwangsläufig persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Eine weitere Option zur Antragstellung existiert auf der Website des Bundesamtes für Justiz. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen elektronischen Antrag zu stellen, vorausgesetzt,

  • die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises ist aktiviert
  • Sie besitzen ein entsprechendes Kartenlesegerät beziehungsweise ein Handy mit NFC-Funktion
  • Sie haben alle nötigen Nachweise eingescannt

Ab Antragstellung sind 2 bis 3 Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen. Die Bearbeitungsdauer für ein europäisches Führungszeugnis beträgt 20 Arbeitstage.

Möchten Sie zunächst Ihr Führungszeugnis einsehen, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Machen Sie dazu einen entsprechenden Vermerk im Antrag. Daraufhin dürfen Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht in das Dokument nehmen. Sinnvoll ist dies jedoch eher selten, zum Beispiel bei behördlichen Führungszeugnissen.

Bei Beantragung des Führungszeugnisses für den privaten Gebrauch erhalten Sie es per Post. Soll es hingegen einer Behörde vorgelegt werden, wird das Zeugnis auf direktem Weg dorthin gesandt. Geben Sie die entsprechende Behörde daher bei der Antragstellung an. 

Wissenswertes zum Führungszeugnis

  • Was im Führungszeugnis steht, ist abhängig von der Schwere der Straftat, teilweise vom Zeitpunkt des Begehens sowie davon, ob eine oder mehrere Verurteilungen vorliegen.
  • Wie lange ein Führungszeugnis gültig ist, ist nicht festgelegt, schließlich könnte theoretisch jederzeit ein Eintrag hinzukommen.
  • Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt. Wenn Sie es in einer Fremdsprache benötigen, dann lassen Sie eine amtliche Übersetzung anfertigen. Lediglich die Angaben zur Person und (sofern zutreffend) die Information, dass keine Vorstrafen vorhanden sind, stehen grundsätzlich auf Deutsch, Englisch und Französisch in dem Dokument.
  • Sie haben das Recht, Ihr Führungszeugnis zu kopieren und beglaubigte Kopien davon anfertigen zu lassen. Leider können Sie jedoch keinen Anspruch darauf erheben, dass diese Kopien akzeptiert werden.

  • Im Zentralregister dokumentierte Verurteilungen werden nur bis zum Ablauf ihrer Verjährungsfrist ins Führungszeugnis übertragen.
  • Die Nichtaufnahme nicht verjährter Straftaten ins Führungszeugnis ist nur in Ausnahmefällen möglich. Stellen Sie dazu einen entsprechenden Antrag, in dem Sie Ihre Situation detailliert schildern.
  • Für den Führerschein der Klasse B und C benötigen Sie kein Führungszeugnis, auch nicht bei Neubeantragung nach Entzug der Fahrerlaubnis. Nur für den Führerschein der Klasse D (Busführerschein) sowie zum Erwerb eines gewerblichen Personenbeförderungsscheins (P-Schein) ist ein Führungszeugnis notwendig.

Sie müssen außerdem Ihre Bonität nachweisen? Was eine SCHUFA-Auskunft kostet, erfahren Sie hier.

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen? Wenn ja, freuen wir uns über Ihre positive Bewertung! Damit helfen Sie uns dabei, kostenblick.de bekannter zu machen!
Klicken Sie jetzt ganz rechts auf “5 Sterne”. Vielen Dank!

[ratings]