Wechselkennzeichen sind vor allem aus der Schweiz und Österreich bekannt – allerdings sind sie in Deutschland nur für zwei Fahrzeuge gültig. Diese Fahrzeuge “teilen” sich ein Kennzeichen und dürfen daher nicht gleichzeitig sondern nur im Wechsel gefahren werden.
Rund 105,- Euro sollten Sie für den Satz Wechselkennzeichen einplanen. Bis zu 20,- Euro Extrakosten für ein Wunschkennzeichen können dazu kommen.
Ein wichtiger Unterschied zu unseren Nachbarländern ist auch, dass hier der volle Steuersatz für beide Fahrzeuge gezahlt werden muss, obwohl sie nur abwechselnd in Benutzung sind.
Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen, wobei ein Teil fest am Fahrzeug montiert ist und der andere – der Wechselteil – wechselnd an das jeweils aktuelle Fahrzeug angebracht wird.
Nur das Fahrzeug, das beide Teile trägt, ist auf öffentlichen Straßen zugelassen und darf auch dort abgestellt werden. Das andere Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen muss auf einem privaten Grundstück oder in der Garage abgestellt werden.
Kostenfaktoren für ein Wechselkennzeichen
Für ein Wechselkennzeichen müssen Sie auf der Zulassungsstelle mit etwa 65,- Euro Gebühren und weiteren Sachkosten in Höhe von etwa 40,- Euro rechnen. Insgesamt kostet Sie ein Satz Wechselkennzeichen also etwa 105,- Euro.
Zusätzliche Kosten können durch ein Wunschkennzeichen hinzukommen – sie belaufen sich auf 10,- bis 20,- Euro.
Kostenübersicht Wechselkennzeichen
Kostenfaktor | ungefähre Kosten |
---|---|
Gebühren Zulassungsstelle | rund 65,- Euro |
Sachkosten (Nummernschilder) | rund 40,- Euro |
Extra: Wunschkennzeichen | 10,- bis 20,- Euro |
Übrigens: Verursachen Sie einen Unfall mit einem der Fahrzeuge, an dem kein vollständiges Wechselkennzeichen angebracht ist, so stellt dies eine Pflichtverletzung der Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Hier kann Ihnen ein Schaden von bis zu 5.000,- Euro in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie mit einem Fahrzeug mit fehlendem oder unvollständigem Wechselkennzeichen erwischt werden, kostet Sie das mindestens 50,- Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg – unerlaubtes Parken kostet mindestens 40,- Euro Bußgeld zzgl. Abschleppgebühren.
Gesetzliche Richtlinien bei Wechselkennzeichen
Zunächst ist natürlich wichtig zu wissen, dass nur zwei Fahrzeuge für das Wechselkennzeichen angemeldet werden dürfen. Dabei können die Nummernschilder für die folgenden Fahrzeugklassen vergeben werden:
- O1 – Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
- M1 – Pkw bis 8 Personen plus Fahrer, Wohnmobile
- L – Motorräder, Leichtkrafträder
Wechselkennzeichen können nur für Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angemeldet werden. So sind Pkw und Motorrad als Paarung nicht möglich. Denkbar wären aber: Pkw und Wohnmobil, Motorrad und Leichtkraftrad oder Pkw und Pkw-Oldtimer.
In der Regel handelt es sich bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen um privat genutzte Fahrzeuge, jedoch können auch Oldtimer mit H-Kennzeichen mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Wechselkennzeichen können allerdings nicht für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und rote Kennzeichen angemeldet werden.
Der Kfz-Versicherungsschutz ist übrigens in vollem Ausmaß auch für Wechselkennzeichen gegeben. Hier können Sie oftmals auch vergünstigte Extra-Tarife ergattern. Etwa zwischen 5 und 20 Prozent Rabatt gegenüber normalen Versicherungstarifen sind üblich.
Jedoch bietet nicht jede Versicherung diese Leistungen an. Erkundigen Sie sich daher vorher bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Vor- und Nachteile des Wechselkennzeichens
In Deutschland wird das Wechselkennzeichen eher selten genutzt, da es beispielsweise gegenüber dem Saisonkennzeichen kaum Vorteile hat. Das Saisonkennzeichen ist in Steuer und Versicherung günstiger, sowie fahrklassenübergreifend einsetzbar.
Das Wechselkennzeichen hingegen ist eher in Sonderfällen sinnvoll. Zwar kann die Versicherung vergünstigt sein, jedoch ist das nicht bei jedem Anbieter der Fall. Zudem zahlen Sie anders als beim Saisonkennzeichen für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Trotzdem können Sie immer nur eins der beiden Fahrzeuge nutzen und benötigen für das andere eine private Abstellmöglichkeit.
Sinnvoll ist das Saisonkennzeichen daher beispielsweise für die Nutzung von Anhängern, da diese in der Regel nicht gleichzeitig genutzt werden.
Auch sinnvoll kann das Wechselkennzeichen sein, wenn Sie im Sommer ausschließlich Ihr Cabrio und im Winter eher ein geländetaugliches Fahrzeug nutzen.
Was auf der Zulassungsstelle zu beachten und mitzubringen ist
Sehr wichtig ist, dass alle Papiere jeweils für beide Fahrzeuge vorhanden sein müssen. Auch ist darauf zu achten, dass die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für beide Fahrzeuge gültig ist. Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB.
Zur Zulassungsstelle müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für beide Fahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) für beide Fahrzeuge
- Nachweise der Hauptuntersuchung und Abgaßuntersuchung beider Fahrzeuge
- Kennzeichen beider Fahrzeuge
Dort bekommen Sie den neuen Satz Wechselkennzeichen ausgehändigt. Er besteht aus sechs Teilen: vier feste Kennzeichen (zwei pro Fahrzeug) und zwei Wechselkennzeichen (für das jeweils genutzte Fahrzeug). Diese montieren Sie dann an beiden Fahrzeugen und schon kann es losgehen. Gute Fahrt!
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