ÜBER KOSTENBLICK.DE
Mein Name ist Paul Winkler und ich betreibe diesen Online-Ratgeber seit dem Jahr 2017. Alle Neugierigen erfahren hier mehr über das Projekt und die Geschichte dahinter!

Was kostet eine Adoption?

Mutter, Vater, Kind – der Traum von der klassischen Familie. Bleibt der Kinderwunsch lange Zeit unerfüllt, fassen einige Pärchen den Entschluss, ein Kind aus dem In- oder Ausland zu adoptieren.

Aber auch, wenn bereits eigene Kinder vorhanden sind, haben viele den Wunsch etwas Gutes zu tun oder den Familienzusammenhalt durch die Adoption ihres Stiefkindes zu stärken. So oder so: eine wohlüberlegte Adoption gibt sowohl Eltern, als auch Kindern eine zweite Chance.

Die Kosten für eine Minderjährigenadoption im Inland liegen zwischen ca. 100,- Euro und 300,- Euro. Entscheiden Sie sich für die Adoption eine Kindes aus dem Ausland kommen deutlich höhere Beträge auf Sie zu. Die Betragsspanne liegt hier bei 8.000,- Euro bis 20.000,-Euro.

Planen Sie die Adoption einer volljährigen Person, sollten Sie mit Ausgaben zwischen 300,- Euro und 500,- Euro rechnen.

Adoption – Wie funktioniert das?

Die Vermittlung erfolgt in Deutschland entweder über die Adoptionsvermittlungsstellen der (Landes-)Jugendämter oder über freie Träger. In Deutschland ist die Vermittlung eines Kindes über das Jugendamt kostenfrei, über einen privaten Träger können jedoch Gebühren um die 5.000,- Euro anfallen.

Wer darf adoptieren?

Adoptionsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Ehepaare, sofern sie geschäftsfähig und 25 Jahre alt sind. Bei Adoption durch ein Ehepaar darf einer der Partner auch jünger sein, mindestens jedoch 21.
Eine Altersobergrenze ist gesetzlich nicht festgelegt, empfohlen wird jedoch ein natürlicher Abstand von maximal 40 Jahren. Zu adoptierende Kinder dürfen nicht jünger als acht Wochen sein.


Bislang ist es nur verheirateten Paaren gestattet, gemeinsam zu adoptieren, bei unverheirateten Paaren adoptiert nur einer der Partner das Kind. Allerdings besteht die Möglichkeit der Sukzessivadoption, das heißt der Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft adoptiert ein vom anderen Partner zuvor adoptiertes Kind. Diese Regelung ist besonders für gleichgeschlechtliche Paare von Interesse.

Ablauf der Vermittlung übers Jugendamt

Hat man sich für eine Adoption entschieden, kontaktiert man zunächst die zuständige Vermittlungsstelle des Jugendamtes oder eines freien Trägers. Vorerst werden die Bewerber auf ihre Eignung überprüft. Dazu zählen der Charakter, der gesundheitliche und finanzielle Zustand, Vorstellungen über die Kindererziehung, Stabilität der Partnerschaft sowie Familien- und Wohnsituation, die auch durch Hausbesuche verifiziert werden. Im Anschluss daran erhalten die Bewerber einen genehmigten Abschlussbericht.

Ziel der Vermittlung ist es, jedes Kind an die Eltern zu vermitteln, die auf seine individuellen Bedürfnisse am besten zugeschnitten sind. Um sicherzustellen, dass das Kind in seiner neuen Familie gut aufgehoben ist, werden die Adoptiveltern nicht nur durch Seminare geschult, sondern bevor der Antrag auf Adoption letztendlich eingereicht werden kann, folgt die einjährige “Adoptionspflege”, in der das Kind bei seiner Adoptivfamilie wohnt. Diese Zeit dient der Eingewöhnung des Kindes in seine neue Lebenssituation.

Formen der Adoption

Die gängige Form der Adoption ist die Inkognito-Adoption, bei der das Kind in keinerlei Kontakt zu seinen leiblichen Eltern steht, möglich sind aber auch die offene oder halboffene Form der Adoption, hier ist entweder direkter oder indirekter Kontakt z.B. über das Jugendamt möglich.

Der Antrag für die Adoption

Haben Sie sich nach Ende der “Adoptionspflege” dazu entschieden, das Kind zu Ihrem zu machen, folgt der Antrag an das Familiengericht. Dafür ist zunächst der Gang zum Notar erforderlich. Dieser beurkundet den Adoptionsantrag und die Einwilligungserklärungen der leiblichen und der Adoptiveltern. Auch das Kind muss in der Adoption zustimmen, bei unter Vierzehnjährigen erfolgt die Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter, bei älteren Kindern zusammen mit ihm.


Die Notarkosten beruhen auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und unterteilen sich in die Beurkundungsgebühren und sonstige Spesen des Notars (z.B. für Briefmarken). Für die notarielle Beurkundung des Adoptionsantrages fallen Gebühren in Höhe von 60,- Euro an. Werden die Einwilligungserklärungen zur Adoption getrennt vom Antrag eingereicht, sind pro Dokument nochmals 30,- Euro fällig.

Beim Gericht müssen neben einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis auch ein ärztliches Attest Ihres Hausarztes sowie Geburts- und Abstammungsurkunden der Beteiligten eingereicht werden.

Bei der Adoption eines Minderjährigen müssen Sie keine Gerichtskosten tragen, in seltenen Fällen ist jedoch das Hinzuziehen eines Anwalts erforderlich (z.B. bei einer problematischen Stiefkindadoption).

Kosten für Notar und Ausstellung von Dokumenten

LeistungKosten
Beurkundung des Adoptionsantrags
60,- Euro
(71,40 Euro inkl. MwSt.)
je Beurkundung einer Einwilligungserklärung
30,- Euro
(inkl. 35,70 Euro inkl. MwSt.)
Ausstellung eines ärztlichen Attests30,- bis 100,- Euro
Erhalt des polizeilichen Führungszeugnisses
13,- Euro
ggfs Abschriften oder Beantragung weiterer Dokumente
(je Dokument)
5,- bis 10,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Adoption eines Stiefkindes

Wer sich dafür entscheidet, sein Stiefkind anzunehmen, kann mit ähnlichen Beträgen rechnen, wie bei einer normalen Adoption. Benötigt werden auch hier wieder die Zustimmungen des Kindes und seines gesetzlichen Vertreters (meist ein Elternteil) sowie des Adoptivelternteils und beider leiblicher Eltern. Stimmt das zu “ersetzende” leibliche Elternteil der Adoption zu, ist es nicht nur seiner Unterhaltspflicht entbunden sondern verliert auch sein Umgangsrecht. Verweigert es dagegen seine Zustimmung, ist es nur in äußersten Grenzfällen möglich, die Adoption dennoch gerichtlich durchzusetzen.

Wie bei einer normalen Adoption wird der Fall vor Annahme des Antrags ebenfalls vom Jugendamt geprüft.

Volljährigenadoption

Wurde beispielsweise die Stiefkindadoption durch einen leiblichen Elternteil verweigert, hat das Kind mit Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit, sich ohne dessen Zustimmung adoptieren zu lassen. Eine ihrer Besonderheiten ist, dass nicht nur die verwandtschaftlichen Verhältnisse, abgesehen von dem der Elternschaft, unberührt, sondern auch weiterhin Unterhaltspflicht und Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern bestehen bleiben. In einigen Fällen kann jedoch die Volladoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption beantragt werden.

Auch hinsichtlich der Kosten unterscheidet sich Volljährigenadoption von der Minderjährigenadoption: Die Berechnung der Notar- und Gerichtskosten ist an das Vermögen der Adoptiveltern gekoppelt.

Beispiel für Notarkosten (nach GNotKG) – Stand Juli 2017

LeistungVermögenswertKosten
Beurkundung des Adoptionsantrags
bis 7.000,- Euro
60,- Euro
(71,40 Euro inkl. MwSt.)
bis 100.000,- Euro
273,- Euro
(324,87 Euro inkl. MwSt.)
je Beurkundung einer Einwilligungserklärung
bis 7.000,- Euro
30,- Euro
(35,70 Euro inkl. MwSt.)
bis 100.000,- Euro
82,50 Euro
(98,18 Euro inkl. MwSt.)
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Im Gegensatz zur Minderjährigenadoption fallen für Sie außerdem Gerichtsgebühren an. Diese sind abhängig vom Verfahrenswert des Gerichtsverfahrens, der sich wiederum am Einkommen der Adoptiveltern orientiert.

Beispiel für Gerichtsgebühren (nach FamGKG) – Stand Juli 2017

VerfahrenswertGerichtsgebühr
5.000,- Euro292,- Euro
(347,48 Euro inkl. MwSt.)
10.000,- Euro
482,- Euro
(573,58 Euro inkl. MwSt.)
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

Kosten einer Auslandsadoption

Nicht nur im Inland brauchen Kinder ein Zuhause. Viele gemeinnützige Vereine und private Träger setzen sich für die Vermittlung von Kindern in Not an eine neue Familie ein. Und trotz der, im Vergleich zur Inlandsadoption, sehr hohen Kosten, entscheiden sich viele Paare für die Adoption eines Kindes aus einem anderem Land.

Die Kosten für die Abwicklung der Adoption variieren je nach Träger und dem Herkunftsland des Kindes zwischen 8.000,- € und 20.000,- Euro.

Sie setzen sich zusammen aus:

  • einer Adoptionsgebühr in Höhe von 800,- Euro
  • der Vermittlungspauschale des Trägers (dazu gehören u.a. die Eignungsprüfung, Vermittlung und Vor- und Nachbereitung der Bewerber)
  • der Ländergebühr (u.a. Deckung der Kosten von Dienstreisen der Mitarbeiter zu Vermittlungszwecken, Kosten der Adoptionsvermittlung und Gerichtsgebühren vor Ort, Übersetzung und Ausstellung von Dokumenten etc.)
  • Ihren persönlichen Reise- und Unterkunftskosten ins und im Herkunftsland des Kindes

Bewerbern um eine Auslandsadoption wird empfohlen, behutsam vorzugehen und sich mit der Kultur und gegebenenfalls auch der Muttersprache des Kindes vertraut zu machen. Wichtig ist auch, keine unrealistischen Erwartungen zu entwickeln und sich klarzumachen, dass die betroffenen Kinder oft schon traumatische Erlebnisse hinter sich haben.


Oft Gefragt – Wissenswertes zur Adoption

Welche rechtlichen Folgen hat eine Adoption?

Abgesehen von der Volljährigenadoption (der Adoptierte hat Unterhaltspflichten und Erbrechte für zwei Elternpaare), erwachsen den Beteiligten dieselben Rechte und Pflichten, wie aus einem regulären Eltern-Kind-Verhältnis, auch in Bezug auf Erbschaft und Unterhalt. Das Kind übernimmt den Familiennamen und in den meisten Fällen auch die Staatsbürgerschaft seiner Eltern. Außerdem erhält es eine geänderte Geburtsurkunde mit den Namen seiner Adoptiveltern.

Wie lange dauert der Adoptionsprozess?

In Deutschland müssen Sie mit Zeitspannen von einem bis fünf Jahren rechnen, bei einer Auslandsadoption kann die Dauer kürzer sein.

Sind die Kosten für eine Adoption steuerlich absetzbar?

Nein, grundsätzlich sind sie das nicht. Allerdings sind in manchen Fällen Seminar- oder Fortbildungskosten als “außergewöhnliche Belastung” steuerlich absetzbar.

Habe ich im Rahmen einer Adoption Anspruch auf Elterngeld und -zeit?

Ja, der Bezugsanspruch beginnt mit der Aufnahme des Kindes.

In unserer Familie gibt es bereits Kinder – ist das ein Problem?

Nein, jedoch legen die meisten Vermittlungszentralen Wert darauf, dass das adoptierte Kind gleichzeitig auch das jüngste ist, um bestehende Familienstrukturen nicht unnötig durcheinander zu bringen.

Eine Adoption ist ein großer Schritt. Bitte nehmen Sie sich deshalb Zeit über Ihre Entscheidung nachzudenken. Die folgenden Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Warum möchte ich ein Kind adoptieren?
  • Bin ich mir über die Tragweite dieser Entscheidung im Klaren?
  • Bin ich dieser Aufgabe und der daraus resultierenden Verantwortung gewachsen?
  • Steht mein Partner ebenfalls hinter der Entscheidung?
  • Für welche Art der Adoption entscheide ich mich bzw. soll das Kind (sofern möglich) Kontakt zu seinen leiblichen Eltern haben?
  • Entscheide ich mich für eine Adoption im In- oder Ausland?
  • Bei Wahl einer Auslandsadoption: Ist die gewählte Agentur vertrauenswürdig?

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Tipp: In unserem Artikel zum Thema “Was kostet ein Kind?” bekommen Sie einen Überblick darüber, mit welchen weiteren Kosten Sie im Laufe der Zeit für Ihr Kind rechnen müssen.
Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!

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