- Mit einem Saisonkennzeichen kann man ein Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum von 2 bis 11 Monaten pro Jahr anmelden. Eine regelmäßige An- und Abmeldung wird damit überflüssig.
- Für ein Saisonkennzeichen sollte man mindestens 25,- bis 60,- Euro einplanen.
- Die Kosten für das Saisonkennzeichen setzen sich zusammen aus den Verwaltungsgebühren und den Kosten für das Prägen des Kennzeichens. Diese variieren je nach Bundesland.
- Zusatzkosten entstehen bei Wahl eines Wunschkennzeichens. Diese betragen 10,20 Euro plus gegebenenfalls 2,60 Euro Verwaltungsgebühr.
- Außerhalb des Zulassungszeitraumes darf das Fahrzeug mit dem Saisonkennzeichen weder gefahren noch auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen geparkt werden.
Ob Motorrad, Cabrio, Wohnmobil oder gar Oldtimer – einige Fahrzeuge werden nur in einem bestimmten Abschnitt des Jahres (z.B. im Sommer) genutzt und verbleiben den Rest der Zeit in der Garage. Für solche Zweitfahrzeuge kann sich ein Saisonkennzeichen lohnen.
Je nach Bundesland bezahlen Sie für die Beantragung und das Prägen des Saisonkennzeichens zwischen 40,- und 60,- Euro. Wollen Sie ein Wunschkennzeichen können bis zu 13,- Euro Bearbeitungskosten dazu kommen.
Saisonkennzeichen unterscheiden sich von normalen Kennzeichen dadurch, dass am Kennzeichenrand Anfangs- und Endmonat des Zulassungszeitraums (getrennt durch einen waagerechten Strich) eingeprägt sind. Damit kann das jeweilige Fahrzeug jedes Jahr nur in diesem vorgegebenen Zeitraum genutzt werden.
Beispielsweise bedeuten die Zahlen 04/08, dass das Fahrzeug jährlich zwischen April und August im öffentlichen Raum gefahren und geparkt werden darf.
Kostenfaktoren des Saisonkennzeichen
Für zwei Saisonkennzeichen (vorn und hinten) bezahlen Sie je nach Region insgesamt etwa 40,- bis 60,- Euro inklusive Prägung.
Zusatzgebühren von bundeseinheitlich 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen können dazu kommen. Wollen Sie Ihr Wunschkennzeichen zuvor online reservieren lassen, werden noch einmal knapp 3,- Euro Aufschlag fällig.
Kostenübersicht Saisonkennzeichen
Kostenfaktor | ungefähre Kosten |
---|---|
Zulassungsgebühr Saisonkennzeichen | 25,- bis 30,- Euro |
Prägen der beiden Nummernschilder | 15,- bis 30,- Euro |
Zusatzkosten Wunschkennzeichen | 10, 20 Euro |
Zusatzkosten Online-Reservierung Wunschkennzeichen | rund 3,- Euro |
Gut zu wissen: Parken Sie ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Raum, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 40,- Euro rechnen. Dazu können hohe Abschleppkosten kommen!
Kostenbeispiel Saisonkennzeichen
Thorsten und Karla aus Berlin möchten für ihr Wohnmobil ein Saisonkennzeichen anmelden. Da sie das Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen, wählen sie als Zulassungszeitraum April bis September. Auf dem Kennzeichen wird daher 04/09 vermerkt.
Sie haben sich vorher ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen und zahlen dafür insgesamt 12,80 Euro. In der Kfz-Zulassungsstelle Berlin zahlen sie für die Anmeldung des Saisonkennzeichens einmalig 27,70 Euro.
Das Prägen der beiden Nummernschilder kostet Thorsten und Karla noch einmal 22,- Euro.
Insgesamt haben die beiden also 62,50 Euro für ihr neues Saisonkennzeichen ausgegeben.
Voraussetzungen und gesetzliche Richtlinien
Ein Saisonkennzeichen kann für mindestens zwei und maximal elf zusammenhängende Monate beantragt werden. Dabei ist die Saison nicht an das Kalenderjahr gebunden, sodass beispielsweise auch ein Zulassungszeitraum zwischen August und April denkbar ist.
Saisonkennzeichen beinhalten dabei allerdings keinerlei Sonderrechte – im Gegensatz zu den bei Oldtimern oft genutzten H-Kennzeichen. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch in Umweltzonen eine entsprechende Umweltplakette nötig ist (anders als bei H-Kennzeichen).
Ist nur eine Ummeldung eines Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Zulassungsbezirks nötig (z.B. bei Halterwechsel), so kann das bisherige Saisonkennzeichen weiterhin behalten werden. Dazu findet ganz einfach eine Umschreibung in den Fahrzeugpapieren statt.
Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug nicht genutzt werden. Auch die Fahrt zum TÜV ist nicht erlaubt, da kein Versicherungsschutz besteht. Hier gilt die Regelung, dass wenn der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der nutzbaren Saison liegt, das Fahrzeug im ersten Monat des neuen Zulassungszeitraums zur Hauptuntersuchung muss.
Vorteile eines Saisonkennzeichens – so können Sie sparen
Einer der Vorteile des Saisonkennzeichens ist natürlich, dass die lästige Bürokratie des ständigen An- und Abmeldens des selten genutzten Fahrzeugs entfällt. Im Vergleich zum An- und Abmelden sparen Sie sich damit nicht nur die Gebühren, sondern auch die Zeit für den Gang zur Zulassungsstelle, denn das Saisonkennzeichen wird automatisch jährlich an- und abgemeldet.
Besonders komfortabel ist, dass die Nummernschilder auch in der Betriebspause am Fahrzeug bleiben dürfen.
Zudem ist das Saisonkennzeichen insgesamt kostengünstiger als eine ganzjährige Zulassung und lohnt sich daher vor allem für Fahrzeuge, die nur weniger Monate im Jahr gefahren werden, wie beispielsweise Motorräder oder Wohnmobile.
Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die Kfz-Steuer müssen nämlich nur für die zugelassenen Monate gezahlt werden. In der Saison ist damit der volle Versicherungsschutz gegeben.
Außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nun eine sogenannte Ruheversicherung, die nur bestimmte Bereiche abdeckt. Gegen Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, sind Sie dann nicht mehr versichert, aber beispielsweise gegen Beschädigung oder Diebstahl.
Wenn die Saison wieder losgeht, besteht dann natürlich wieder der volle Versicherungsschutz.
Nachteile eines Saisonkennzeichens – darauf ist zu achten
Außerhalb der Saison ist das Kennzeichen ungültig, daher darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum – also etwa auf Parkplätzen oder der Straße – geparkt werden. Auch das Fahren außerhalb des Zulassungszeitraums ist verboten.
Das Kfz muss daher in der Betriebspause privat abgestellt werden, beispielsweise auf dem eigenen Grundstück oder in der Garage. Für Wohnmobile gibt es dafür in vielen Städten auch extra ausgewiesene Stellplätze.
Zu beachten ist beim Saisonkennzeichen auch, dass es nicht einfach in ein gewöhnliches, ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden kann. Dazu muss das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle neu umgemeldet werden, wo Sie ein neues Kennzeichen und einen aktuellen Fahrzeugschein erhalten.
Auch ein bestehendes Saisonkennzeichen kann nicht verlängert werden. Hier muss ebenso eine erneute Beantragung erfolgen.
Anmeldung des Saisonkennzeichens und Checkliste
Das Saisonkennzeichen müssen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebestätigung des Halters
- Teil I und II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der Kfz-Versicherung
- Nachweise der bestandenen Hauptuntersuchung (und optional einer Abgaßuntersuchung bei älteren Fahrzeugen)
- ggf. Nummernschilder (bei Ummeldung)
Die Zulassungsstelle teilt Ihnen dann Ihr Kennzeichen zu bzw. wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen aus. Der Zulassungszeitraum wird zudem in Fahrzeugschein, Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen vermerkt.
Haben Sie das Kennzeichen prägen lassen, so bringen Sie es zurück zur Zulassungsbehörde, wo dann die nötigen Plaketten aufgebracht werden.
Anschließend müssen Sie die beiden Nummernschilder nur noch am Fahrzeug montieren. Gute Fahrt!
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