Ob Umzug oder Gebrauchtwagenkauf – in einigen Situationen ist es nötig, das Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden. Da dieser Vorgang einen Verwaltungsakt einer Behörde darstellt, fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt und kann in jedem Bundesland variieren.
Je nach Bezirk kostet das Ummelden des Kfz zwischen 20,- und 30,- Euro; nur wenn die Ummeldung innerhalb desselben Bezirks erfolgt, ist sie mit 10,- bis 15,- Euro günstiger.
In dieser Gebühr nicht enthalten sind die Kosten für neue Kennzeichen, gegebenenfalls mit der gewünschten Buchstaben-Zahlen-Kombination.
Kostenfaktoren bei der PKW-Ummeldung
Die Kosten zwischen den 413 Zulassungsbezirken in Deutschland und den mehr als 738 Zulassungsstellen variieren minimal. Daher lassen sich Preisrahmen aufzeigen, welche die Kosten für eine Fahrzeugummeldung beschreiben.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Preisen für das Ummelden eines Autos.
Bezeichnung | Preisspanne |
---|---|
Kfz-Ummeldung im selben Zulassungsbezirk | 10,- bis 17,- Euro |
Kfz-Ummeldung in anderem Zulassungsbezirk | 20,- bis 30,- Euro |
Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel | 30,- bis 40,- Euro |
ggf. neue Kennzeichen | 30,- bis 40,- Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
neue Feinstaubplakette bei Kennzeichenwechsel | etwa 5,- Euro |
Die Kfz-Ummeldung im selben Zulassungsbezirk ist mit dem geringsten Aufwand verbunden, denn hier ist lediglich die neue Adresse des Fahrzeughalters in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Diese Änderung muss nicht zwingend die Zulassungsstelle vornehmen, sie kann auch vom Einwohnermeldeamt durchgeführt werden, bei dem sich der Halter selbst mit neuer Anschrift meldet.
Bei der Kfz-Ummeldung in einem anderen Zulassungsbezirk müssen sämtliche Daten neu aufgenommen werden, deshalb fallen die Gebühren hierfür höher aus und liegen zwischen 20,- und 30,- Euro. Eine Ummeldung mit Halterwechsel ist dabei etwas teurer und kostet etwa 30,- bis 40,- Euro.
Liegt der neue Zulassungsbezirk in einem anderen Landkreis, so können neue Kennzeichen gewünscht sein, deren Kosten nicht in der Ummeldegebühr enthalten sind. Für sie sind noch einmal 30,- bis 40,- Euro (pro Paar) zu veranschlagen, die bei einem Schildermacher vor Ort oder einem Kennzeichenhersteller im Internet zu bezahlen sind.
Soll es ein bestimmtes Kennzeichen sein, zum Beispiel mit einem persönlichen Bezug, sind bei der Zulassungsstelle weitere 10,20 Euro zu entrichten.
Personalisierte Kennzeichen kann man oftmals schon vorher über die Seite der Zulassungsstelle reservieren. Hier können Sie auch sehen, ob die gewünschte Kombination noch zur Verfügung steht. Zudem werden Alternativen angezeigt.
Sollten Sie ein neues Kennzeichen haben, müssen Sie auch eine neue Umweltplakette/Feinstaubplakette anbringen. Diese erhalten Sie in der Zulassungsstelle oder bei Ihrer HU-Prüfstelle. Rechnen Sie mit Kosten ab 5,- Euro.
Bis wann muss ich mein Fahrzeug ummelden?
Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs hat laut Gesetzgeber “unverzüglich” zu erfolgen, das heißt, so schnell wie möglich. Wer sich hier zu lange Zeit lässt (wobei “zu lange” nicht eindeutig definiert ist), muss mit einem Bußgeld von 15,- Euro bis 100,- Euro rechnen.
Dieses ergibt sich aus dem möglicherweise entstehenden höheren Verwaltungsaufwand bei nicht-rechtzeitiger Ummeldung. Ist ein Fahrzeug nicht klar einem Besitzer zuzuordnen, ist der Aufwand zur Bestätigung des Fahrzeugführers wesentlich höher.
Zudem könnten Bußgeldbescheide und ähnliches mehrfach verschickt werden müssen. Diese Kosten trägt der Verursacher.
Kulante Sachbearbeiter erheben ein Bußgeld zwar erst ab einer Fristüberschreitung von mehr als 3 Monaten, aber darauf sollten Sie sich nicht verlassen, sondern Ihr Kfz lieber schnellstmöglich ummelden.
Auto ummelden per Vollmacht
Sollten Sie keine Zeit haben, das Auto unverzüglich umzumelden, können Sie auch eine andere Person dazu bevollmächtigen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Person alle benötigten Unterlagen und Dokumente mitbringt und eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters vorlegen kann.
Beispiel-Vollmachten finden Sie zu Massen im Netz, wir empfehlen den Vordruck des Straßenverkehrsamtes.
Es gibt auch professionelle Dienstleistungsunternehmen, die für Sie die Kfz-Ummeldung vornehmen. Für diese Dienstleistung variieren die Preise allerdings erheblich zwischen 50,- und 150,- Euro plus die Bearbeitungskosten bei der Kfz-Stelle.
Inzwischen ist es auch möglich, sein Auto online umzumelden.
Sonderfall: Fahrzeug ummelden bei Todesfall
Ist ein Verwandter verstorben und hinterlässt ein Fahrzeug, sollte man auch hier nicht zu lange warten. Setzen Sie sich baldmöglich mit KFZ-Versicherung und Zulassungsbehörde in Verbindung, um den Halterwechsel zu melden.
Der Erbe übernimmt mit dem Wagen auch die alten Versicherungen. Dabei geht es nicht nur um die Haftpflichtversicherung, sondern auch um Teil-/Vollkasko. Diese Form des Halterwechsels räumt dem Erben kein Sonderkündigungsrecht ein, von daher laufen die Verträge normal weiter.
Erst wenn der Erbe das Auto verkaufen sollte, kann der neue Besitzer die Versicherungsverhältnisse aufkündigen und neue Versicherungen abschließen.
Welche Unterlagen benötige ich, um mein Auto umzumelden?
Je nachdem, unter welchen Umständen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten, benötigen Sie unterschiedliche Nachweise. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie vorher immer die Website der Zulassungsstelle konsultieren. Dort sind die benötigten Unterlagen jeweils aufgelistet.
Ein Verzeichnis aller Zulassungsstellen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk | Personalausweis/Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), HU-Bericht |
Ummeldung bei Umzug in anderen Bezirk | Personalausweis/Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), HU-Bericht |
Ummeldung bei Halterwechsel | Personalausweis/Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief), HU-Bericht |
Achtung: Eine Kfz-Ummeldung wird nur dann durchgeführt, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Rechnungen mehr aus früheren Kfz-Zulassungen oder der Kfz-Steuer hat. Erst wenn sämtliche offenen Posten bezahlt sind, führt die Zulassungsstelle die Ummeldung durch.
Unterlagen verloren – was nun?
Manchmal passiert es, dass man Dokumente verlegt. Zum Beispiel bei einem Umzug. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn man die Dokumente unbedingt braucht, um Anträge zu stellen oder das Auto umzumelden.
Sollte nur der TÜV-Bericht fehlen, ist dies halb so schlimm. Gegen eine geringe Gebühr fertigt Ihnen Ihre Prüfstelle eine Kopie des Berichts an. Die Kosten dafür liegen meist zwischen 5,- und 10,- Euro.
Geht es um die Zulassungsbescheinigungen, ist es etwas komplizierter. Für beide müssen Sie eine eidesstaatliche Verlusterklärung abgeben. Diese kostet etwa 30,- Euro.
Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen die Papiere gestohlen wurden, müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Die Diebstahlanzeige reicht dann statt der Verlusterklärung.
Um die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erneut zu beantragen, benötigen Sie neben der Verlusterklärung zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), Ihren Führerschein und die gültige HU.
Die Kosten belaufen sich auf etwa 40,- Euro, wobei 30,- Euro auf die Erklärung an Eides statt entfallen.
Beachten Sie: Sollte Ihr Auto per Finanzierung abgezahlt werden, befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Bank.
Sollten Sie den zweiten Teil aber verloren haben, können Sie mit Ihrem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem HU-Bericht, sowie der eidesstaatlichen Verlusterklärung eine neue Zulassungsbescheinigung beantragen.
Die Kosten belaufen sich hierbei allerdings auf 80,- Euro (30,- Euro Verlusterklärung inbegriffen), durch den höheren Aufwand. Zudem dauert die Beschaffung etwa 2,5 Monate, da zuerst eine 2-monatige Suchmeldung nach Ihrer Bescheinigung ausgegeben wird.
Einen Kaufvertrag benötigen Sie übrigens nicht. Dieser gibt keine Aussage über den Halter oder Besitzer, da dies durch die Zulassungsbescheinigungen I und II geregelt wird.
Neuer Bezirk, neue Kosten – Änderung der Versicherungskosten durch den Umzug
Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, müssen Sie bei der dortigen Zulassungsstelle die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen.
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine 7-stellige Nummer aus Zahlen und Buchstaben. Die Zulassungsstelle kann mit ihr online herausfinden, ob Ihr Wagen über die geforderte Haftpflichtversicherung verfügt. Diese ist ein Muss bei der Ummeldung des Fahrzeugs.
Gehört der neue Zulassungsbezirk zu einer anderen Regionalklasse als der bisherige, kann sich dies auf den Versicherungsbeitrag auswirken, der dadurch steigen oder sinken kann.
Deutschlands Zulassungsbezirke sind in Regionalklassen eingeteilt, welche von den Versicherungen erstellt und genutzt werden, um die Versicherungsbeiträge bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko zu berechnen.
Die Haftpflichtversicherung besitzt 12 Regionalklassen, die Teilkaskoversicherung 16 und die Vollkasko 9.
Sie werden durch statistische Berechnungen der jeweiligen Bezirke erstellt. Faktoren in dieser Berechnung sind das Wetter, mögliche Naturkatastrophen, die Anzahl der Diebstähle und Wildunfälle, sowie die allgemeine Schadenhäufigkeit und Schadenkostenhöhe.
Je höher Ihre Regionalklasse, desto mehr müssen Sie zahlen.
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