- Mit einem Personenbeförderungsschein dürfen Sie bis zu 8 Personen gleichzeitig gewerblich transportieren. Ab 9 Personen benötigen Sie zusätzlich einen Führerschein der Klasse D (Busfahrerlaubnis).
- Voraussetzung ist ein Mindestalter von 19 beziehungsweise 21 Jahren. Der Personenbeförderungsschein ist 5 Jahre gültig. Für eine Verlängerung müssen Sie die Bescheinigung nach Ablauf der Frist neu beantragen.
- Befördern Sie gewerblich Personen ohne Personenbeförderungsschein, müssen Sie eine Geldstrafe zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg.
- Die Kosten betragen im Durchschnitt 200,- bis 300,- Euro. Wovon sie genau abhängen und alles weitere Wissenswerte über den Personenbeförderungsschein erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Zum gewerblichen Transport von Personen in einem Fahrzeug benötigt man einen Personenbeförderungsschein.
Mit diesem Schein dürfen Sie bis zu acht Fahrgäste befördern und zwar mit einem:
- eigenen Fahrzeug
- Mietwagen
- Taxi
- Krankenwagen
Der Personenbeförderungsschein wird manchmal auch Taxischein genannt. Dabei nutzen ihn nicht nur Taxifahrer. Typische Berufsgruppen, die einen Personenbeförderungsschein benötigen, sind:
- Taxifahrer
- Chauffeure
- gewerbliche Mietwagenfahrer
- Fahrer im Schülertransport
- Krankentransport (ausgenommen Feuerwehr und andere staatliche Dienste wie zum Beispiel Katastrophenschutz)
- Fahrdienste für Menschen mit Handicap
Die insgesamt mit dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins verbundenen Kosten betragen zwischen 150,- und 350,- Euro.
Kostenfaktoren des Personenbeförderungsscheins
Der Personenbeförderungs- oder P-Schein zur Fahrgastbeförderung wird bei der Führerscheinstelle beantragt.
Die Durchschnittskosten liegen zwischen 200,- und 300,- Euro.
Bevor wir die einzelnen Posten näher erläutern, hier schon mal ein Gesamtüberblick.
Kostenübersicht Personenbeförderungsschein
Dokument | Kosten |
---|---|
Antragstellung | ca. 40,- bis 50,- Euro |
Führungszeugnis | 13,- Euro |
Gesundheitsprüfungen | ca. 80,- bis 150,- Euro |
Ortskundenachweis | ca. 40,- bis 60,- Euro |
evtl. Passfoto | ca. 15,- bis 20,- Euro |
Gesamt | ca. 200,- bis 300,- Euro |
Zur Beantragung des Personenbeförderungsscheins bei der Führerscheinstelle sind die im Folgenden erläuterten Nachweise vorzulegen:
Übersicht über Grundvoraussetzungen für den Personenbeförderungsschein
Mietwagen und Taxi | Krankenwagen |
---|---|
Mindestalter 21 Jahre | Mindestalter 19 Jahre |
Führerschein Klasse B seit mindestens 2 Jahren | Führerschein Klasse B seit mindestens 1 Jahr |
Um einen Personenbeförderungsschein zu erwerben, müssen Sie grundsätzlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Befördern Sie 9 oder mehr Personen, benötigen Sie den Führerschein der Klasse D, D1, DE oder DE1.
Wenn Sie den P-Schein auf der Führerscheinstelle beantragen, benötigen Sie Ihren Führerschein und ein Ausweisdokument. Es eignen sich sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis beziehungsweise eine Kopie seiner Vorder- und Rückseite.
Haben Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 und keinen neuen Kartenführerschein, müssen Sie außerdem ein Passfoto mitbringen. Dafür werden beim Fotografen etwa 15,- bis 20,- Euro fällig.
Arbeiten Sie für den Krankentransport, ist ebenfalls der Nachweis über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses Voraussetzung für die Erteilung des P-Scheins.
Bei Beantragung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe zwar je nach Region und Behörde etwas unterschiedlich ausfallen kann, normalerweise jedoch bei 40,- bis 50,- Euro liegt.
Um zu beweisen, dass Sie zur Fahrgastbeförderung geeignet sind, ist ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. In diesem Dokument steht, ob beziehungsweise welche Vorstrafen Sie haben. Die Ausstellung des Führungszeugnisses kostet Sie 13,- Euro.
Sie benötigen ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O), dieses wird direkt an die zuständige Behörde zugestellt. Möchten Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen arbeiten (beispielsweise im Schülertransport), müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen.
Umfangreiche Informationen zum polizeilichem Führungszeugnis sowie zu dessen Beantragung erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Des Weiteren müssen Sie ein ärztliches Gutachten eines Arbeitsarztes einholen. Dieses umfasst neben einem Sehtest auch Stress-, Reaktions- und Wahrnehmungstests. Für das Gesundheitszeugnis müssen Sie etwa 80,- bis 150,- Euro einkalkulieren. Von Krankenkassen wird diese Leistung nicht übernommen.
Medizinische Kontraindikatoren für den Personenbeförderungsschein sind unter andrem:
- Alkohol- und Drogenabhängigkeit
- psychische Störungen
- mangelnde Sehkraft beziehungsweise Sehvermögen
- unbehandelte Herz-Kreislauferkrankungen
- unter Umständen erlittene Herzinfarkte oder Schlaganfälle
- unbehandelte Schädigungen des Nervensystems und Gleichgewichtssinns
- Epilepsie und Diabetes, außer Sie können nachweisen, dass Ihr Kreislauf über einen längeren Zeitraum stabil war
Taxischein und Personenbeförderungsschein meint zwar im Grunde dasselbe, trotzdem sind die beiden Begriffe nicht synonym zu gebrauchen. Taxifahrer müssen zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen. Diese kostet 40,- bis 60,- Euro.
Da nicht jeder, der einen P-Schein erwirbt auch zwangsläufig diese Prüfung ablegen muss, spricht man deshalb landläufig vom “kleinen” und “großen” P-Schein.
Für Taxifahrer ist es besonders relevant, touristische und andere häufig angefragte Ziele in der Umgebung zu kennen, sowie die kürzesten Routen und alternative Strecken bei Umleitungen, Staus etc.
Typische Ziele, die gegebenenfalls in der Ortskundeprüfung abgefragt werden, sind:
- Straßen
- Plätze
- Krankenhäuser
- Theater
- Museen
- Behörden
- Polizeistationen
Gültigkeit und Verlängerung des P-Scheins
Der Gültigkeitsdauer des Personenbeförderungsscheins beträgt 5 Jahre. Danach ist ein Antrag auf Neuerteilung beziehungsweise Verlängerung zu stellen, am besten 6 Wochen bevor der Schein abläuft.
Um die Verlängerung bewilligt zu bekommen, müssen Sie erneut ein Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorlegen, wenn Sie älter als 60 Jahre sind außerdem einen bestandenen Reaktionstest. Gegebenenfalls muss auch eine erneute Ortskundeprüfung absolviert werden.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen oder wurden gegen Sie Vorwürfe im Rahmen der Personenbeförderung erhoben (zum Beispiel Betrug, Körperverletzung…), wird Ihnen der Personenbeförderungsschein unter Umständen nicht erneut ausgestellt.
Aus den genannten Gründen kann er Ihnen auch vorzeitig entzogen werden.
Wissenswertes zum Personenbeförderungsschein
Der Personenbeförderungsschein ist nicht mit der Fahrerlaubnis für Busfahrer gleichzusetzen. Aufgrund der entsprechenden Führerscheinklasse benötigen Sie zum Busfahren nicht zusätzlich einen P-Schein.
Ein Busfahrer ist jedoch nicht automatisch dazu berechtigt, Taxi zu fahren. Ihre Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt – sofern nicht anders vermerkt – nur für Betriebsfahrzeuge.
Der Personenbeförderungsschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern gilt nur gemeinsam mit einer bereits existierenden Fahrerlaubnis.
Sie benötigen den P-Schein nur, wenn Sie gewerblich Fahrgäste transportieren. Es ist wichtig, ihn bei dieser Tätigkeit ständig mitzuführen, da er bei Kontrollen gezeigt werden muss. Haben Sie den Schein nicht dabei, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 10,- Euro zahlen.
Haben Sie Ihren Schein jedoch nicht nur vergessen, sondern besitzen überhaupt keinen, wird dies mit einem Bußgeld von 75,- Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Denken Sie deshalb rechtzeitig an die Verlängerung!
Auch Betreiber von Taxi-Unternehmen und ähnlichen Fahrdiensten droht eine Strafe, wenn ihre Mitarbeiter ohne Personenbeförderungsschein Fahrten unternehmen.
TIPP: Sie möchten vielleicht einen LKW-Führerschein machen? In diesem Ratgeber finden Sie eine übersichtliche Erklärung aller Kosten und Fördermöglichkeiten.
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